Debatte um Ausweitung des Wahlrechts: Wer ist das Volk?

Der Vorschlag, das Wahlrecht auf Berliner ohne deutschen Pass auszuweiten, ist verfassungsrechtlich umstritten. Elif Eralp argumentiert für eine weite Auslegung des Volksbegriffs.
Foto: Diether Endlicher/picture alliance
Kaum sind die Sondierungsgespräche erfolgreich abgeschlossen, steht in Berlin die große Umvolkung an – zumindest, wenn man den Rechten glaubt. „Die rotgrünroten Pläne sind aber auch der Versuch eines Staatsstreichs durch Austausch des Berliner Wahlvolkes“, ätzt der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar. Inhaltlich kaum unterscheidbar, schwadroniert der gescheiterte CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers auf X von einem „Turbo für illegale Migration“ und einem „Hinweis darauf, wie und mit wem die Linke ihre Macht in Zukunft sichern will“.
Der Grund für die rechte Kernschmelze: Linke, Grüne und SPD wollen sich dafür einsetzen, das Wahlrecht auf Landesebene auch für Berliner:innen ohne deutschen Pass auszuweiten. Künftig soll jede*r wählen können, die*der seit mehr als fünf Jahren in Berlin lebt. Bislang können nur EU-Bürger:innen auf Kommunalebene wählen.
Schaut man auf die demografischen Daten Berlins, so scheint der Vorwurf, die Linke wolle sich mit der Ausweitung des Wahlrechtes „ein neues Wahlvolk schaffen“, wie eine Umkehr der gesellschaftlichen Verhältnisse. Etwa ein Viertel der Berliner:innen über 16 Jahre durften bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus nicht wählen, weil sie keinen deutschen Pass haben. Das Volk ist schon da, nur darf es nicht wählen.
Dieser Anteil dürfte sich in Zukunft noch weiter erhöhen. Laut Daten des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg geht das Bevölkerungswachstum Berlins vor allem auf den Zuzug aus dem Ausland zurück. Als „Start-up-Metropole“ wirbt die Bundeshauptstadt seit Jahren um Fachkräfte aus dem Ausland. Gleichzeitig ziehen viele Familien, meist mit deutscher Staatsbürgerschaft, verstärkt in das Brandenburger Umland. Vor allem in Bezirken innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings ist es nicht unüblich, dass über die Hälfte der Bevölkerung nicht wählen darf.
Die Mehrheit ohne Stimme
„Menschen, die hier leben, haben alle Pflichten, aber dürfen nicht wählen. Das ist ein demokratisches Problem“, sagt Elif Eralp der taz am Dienstag. Die Linkenpolitikerin, die nach erfolgreichen Koalitionsverhandlungen gute Aussichten auf den Posten der Regierenden Bürgermeisterin hat, setzt sich schon seit Jahren dafür ein, das Wahlrecht auch für Berliner:innen ohne Pass auszuweiten.
Der Vorstoß von Rot-Grün-Rot ist daher keine Überraschung. Schon 2022 verabschiedete die damals noch von der SPD geführte Koalition einen Beschluss, der die Ausweitung des Wahlrechts ausführlich begründete: „Die dauerhaft mangelnde Teilhabemöglichkeit eines so großen Bevölkerungsteils stellt ein erhebliches Demokratiedefizit dar, das es zu beheben gilt.“ Letztendlich scheiterte die Umsetzung an den Neuwahlen 2023, die die CDU gewann.
CDU und AfD kritisieren, ein solcher Schritt widerspräche dem Grundgesetz. Damit spielen sie auf Artikel 20 GG an, nach dem alle „Staatsgewalt vom Volke“ ausgehe.
Dem widerspricht Eralp deutlich: „Aus meiner Sicht bedarf es keiner Grundgesetzänderung.“ Der Passus „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ sei Auslegungssache. So könne der Volksbegriff durchaus weiter gefasst werden als nur für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft. Eine zeitgemäßere Auffassung wäre, so Eralp, den Volksbegriff eher als Bevölkerung eines staatlichen Souveränitätsgebiets zu verstehen. So würden auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in den Volksbegriff des Grundgesetzes mit eingeschlossen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
Frage nach dem Volksbegriff
Was für diese Auffassung spricht, ist, dass im entsprechenden Passus des Grundgesetzes weder vom „Staatsvolk“ noch vom „deutschen Volk“ die Rede ist.
Unter Verfassungsrechtler:innen ist die Frage jedoch lange umstritten. So urteilte das Bundesverfassungsgericht 1990 in zwei wegweisenden Urteilen zum „Ausländerwahlrecht“ gegen die Möglichkeit, das Kommunalwahlrecht Menschen ohne deutschen Pass zuzugestehen. Die Entscheidung begründete das Gericht mit einer engen Auslegung des Volksbegriffs, die laut Bundesverfassungsgericht deckungsgleich mit der Gesamtheit des deutschen Staatsvolkes sei.
„Nach der derzeitigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedürfte es dafür einer Änderung des Grundgesetzes“, sagt Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger der taz.
Unterschiedliche Auffassungen
„Auch unter Verfassungsrechtsexpert*innen mehrt sich die Einschätzung, dass diese Auslegung des Grundgesetzes überholt ist und landesrechtliche Wege zur Wahlrechtsausweitung zulässig sind“, heißt es hingegen in dem Antrag.
Einer dieser Experten ist Tarik Tabbara, Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht. Es werde dem Problem der mangelnden Repräsentation nicht gerecht, „Vorstöße […] gebetsmühlenartig mit dem Hinweis auf über 30 Jahre alte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abzutun“, argumentiert Tabbar in einem im Juni veröffentlichten Beitrag im Verfassungsblog.
Selbst das Bundesverfassungsgericht stimmte 1990 zu, dass es der demokratischen Idee entspräche „eine Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen“. Nur sollte diese Kongruenz durch das Einbürgerungsrecht gelöst werden und nicht durch die Ausweitung des Wahlrechts.
Doch das sei auch in den vergangenen 26 Jahren nach dem Urteil nicht passiert, kritisiert auch der Berliner Migrationsrat. Selbst nach der Reform des Einbürgerungsrechts 2023, das nun eine Einbürgerung nach fünf Jahren Aufenthalt und doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, seien die Hürden zu hoch.
Einbürgerungsrecht mit Hürden
„Im Staatsangehörigkeitsrecht gibt es Herausforderungen, durch die Einbürgerung nicht für jede Gruppe infrage kommt“, sagt Edwin Greve, Sprecher des Berliner Migrationsrats. So schließe das Einbürgerungsrecht derzeit Menschen aus, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen oder in den letzten fünf Jahren bestimmte Sozialleistungen bezogen haben, erklärt Greve. Die Knüpfung an diese Bedingungen hält der Migrationsrat grundsätzlich für falsch. „Es geht darum, dass alle Menschen, die hier leben, das gesellschaftliche Leben gestalten und deshalb auch mitbestimmen können sollten“
Die Kritik teilt auch Elif Eralp: „Viele aus der Gastarbeitergeneration können aufgrund des Einkommens nicht eingebürgert werden. Das sind Menschen, die leben hier seit 40 Jahren und haben das Land mit aufgebaut“, sagt Eralp.
Doch die Hürden, bis es zu einer tatsächlichen Ausweitung des Wahlrechts kommen kann, sind hoch. Sollte eine Grundgesetzänderung nötig sein, so müsste das Land eine Bundesratsinitiative anschieben. Diese sieht auch schon der Antrag von 2022 vor.
Zwingend notwendig wäre auch eine Änderung der Landesverfassung, in der noch explizit vom „Deutschen Volk“ die Rede ist. Dafür benötige es eine Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus, wofür aktuell auch die nicht sehr begeisterte CDU ins Boot geholt werden müsste. „Wir wissen natürlich, dass da dicke Bretter zu bohren sind. Aber es ist wichtig, die Debatte anzuschieben und erste konkrete Schritte zu gehen“, so Eralp.
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Von Susanne Memarnia
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