Social-Media-Nutzung in Frankreich: Verfassungsgericht kippt Social-Media-Verbot

Das Oberste Gericht hält ein Zugangsverbot für Jugendliche unter 15 Jahren für nicht verfassungskonform. Für Präsident Macron ist das ein Rückschlag.
Foto: Jochen Eckel/imago
Frankreichs Regierung hatte nach Australien weltweit eine Pionierrolle beim Schutz der Jugendlichen vor einer Abhängigkeit von Netzwerkplattformen spielen wollen. Doch das vom Parlament verabschiedete Gesetz, das unter 15-Jährigen den Zugang verbieten sollte, ist vom Verfassungsgericht am Freitag für ungültig erklärt worden.
Für die neun „Weisen“ des Conseil constitutionnel (Verfassungsrat) ist diese Restriktion nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dessen Devise lautet „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Den Jugendlichen zu untersagen, ihre Zeit mit Tiktok, Instagram, Snapchat, Facebook und anderen Anbietern von (möglicherweise gefährlichen oder schädlichen) Internetinhalten zu vergeuden, stellt für die Verfassungsrichter einen „unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung“ der betroffenen Minderjährigen dar.
Zudem sei das Verbot zu pauschal gefasst, weil mit der allgemeinen Definition für die Jugendlichen auch der Zugang zu Netzwerken gesperrt würde, deren Risiken für die Gesundheit und Sicherheit keineswegs belegt seien. Im Gesetz sei nicht präzisiert worden, ob und in welcher Weise die Eltern ihren Kindern punktuell oder teilweise den Zugriff auf diese Plattformen erlauben könnten.
Das Verfassungsgericht macht zudem ein rechtliches Problem bei der Umsetzung einer Alterskontrolle geltend, denn logischerweise müssten alle über 15-Jährigen irgendwie beweisen, dass sie alt genug für den Zugang zu den Netzwerken seien. Dies belegen zu müssen, wäre laut des Urteils ein inakzeptabler Eingriff in das Recht (der Erwachsenen) auf die Privatsphäre. Die bisher im Internet existierenden Alterskontrollen (beispielsweise mit Kreditkarten, Fotos von Ausweisen oder Fotos von sich selber) scheinen die Verfassungsrichter nicht überzeugt zu haben.
Mit deutlicher Mehrheit
Das Gesetz war am 21. Juli von den Abgeordneten der Nationalversammlung mit einer deutlichen Mehrheit angenommen worden. Die Fraktion der Linkspartei La France insoumise, die gegen das Verbot in der vorgelegten Form war, hatte unmittelbar darauf eine Verfassungsklage eingereicht.
Staatspräsident Emmanuel Macron hatte den gesetzlichen Versuch, die Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen aus den Netzwerken oder einer Abhängigkeit zu schützen, zur Priorität erklärt. Das Verfassungsgerichtsurteil ist jetzt für ihn ein Rückschlag, den er so nicht hinnehmen will. Er hat seinen Premierminister Sébastien Lecornu sogleich beauftragt, eine neue Version zu verfassen, die den Einwänden der Verfassungsrichter und dem rechtlichen Rahmen der EU Rechnung trägt.
Macron hofft, dass so der von ihm gewollte Schutz der Minderjährigen trotz des Vetos der Verfassungshüter noch vor dem Ende seiner Präsidentschaft im Mai 2027 in Kraft treten könnte. Vorerst aber dürfen auch Jugendliche unter 15 in Frankreich ohne staatliche Einschränkung weiter einen Großteil ihrer Zeit auf Tiktok, Snapchat oder Instagram verbringen.
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