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Thursday, August 27, 2026

Adbusting-Aktion für kostenfreie Bahn: Razzia wegen gefälschter Plakate

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Die Polizei dringt in die Wohnung einer Oldenburger Familie ein, weil die Mutter mit einem Plakat im Design der Bahn für ein Null-Euro-Ticket warb.

Gernot Knödler

Eika Jacob machte am Montagmorgen gerade ihre Kinder für die Schule fertig, als die Polizei bei ihr durch den Hintereingang kam: Hausdurchsuchung! Neun Mann durchkämmten die Wohnung der Klimaaktivistin, weil sie im Oldenburger Hauptbahnhof gefälschte Plakate der Deutschen Bahn aufgehängt haben soll. Im Design der DB kündigten die Poster an, dass Bahnfahren künftig kostenlos sei.

Die Jacob vorgeworfene Aktion war Teil einer bundesweiten Kampagne des Widerstandskollektivs, einer Nachfolgeorganisation der Klimakleber-Gruppe Letzte Generation, bei der Anfang März an vielen Bahnhöfen für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr geworben wurde. Begrifflich erfasst werden solche Aktionen mit dem englischen Wort „Adbusting“. Dabei geht es um die Verfremdung von Werbung, um deren Botschaften zu verändern.

Jacob soll, wie sie berichtet, von einer Videokamera im Oldenburger Bahnhof aufgenommen worden sein, während sie gemeinsam mit einer anderen Person mit Tesafilm Fake-Plakate aufklebte. Die Polizei erwirkte daraufhin beim Amtsgericht Oldenburg einen Durchsuchungsbeschluss: Durch das Verfremden der Plakate sei das Urheberrecht der Deutschen Bahn verletzt worden.

Dass die Polizei zu ihr kam, erklärt Jacob auch damit, dass sie als Klimaaktivistin in der Region bekannt und auch schon an Straßenblockaden beteiligt gewesen sei. „Aus meiner Pressearbeit konnten sie schließen, dass ich im Widerstandskollektiv aktiv bin“, sagt sie.

Auch in die Kinderzimmer geschaut

Die Polizisten hätten die ganze Wohnung durchsucht und fotografiert, einschließlich des Kinderzimmers und sogar in einen Cello-Kasten geschaut. Unter anderem hätten sie einen Drucker gesucht, mit der die Plakate hergestellt worden sein sollen. „Sie suchten nach Beweisen, dass ich die Plakate entworfen und verbreitet habe“, erzählt Jacob. Fündig geworden seien sie nicht.

Das Widerstandskollektiv kritisierte, dass der Staat Hausdurchsuchungen immer mehr als Repressionsinstrument nutze. „Besonders im Linken- und Klimaaktivismus wird dieses Mittel oft aus nichtigen Gründen angewandt und dient lediglich der Einschüchterung“, heißt es in einer Pressmitteilung.

Britta Rabe vom Grundrechtekomitee hält das Vorgehen der Polizei für unverhältnismäßig. „Es zeigt, dass man mit Aktiven zum Klimawandel nicht zimperlich umgeht“, sagt sie. Die Behörden müssten sich fragen lassen, ob die Strafverfolgung und Beschaffung von Beweismitteln nicht auch mit einem milderen Mittel möglich gewesen wäre.

Aus Sicht Rabes hätte die Polizei Eika Jacob auch einfach vorladen können. Darüber hinaus stelle sich die Frage, ob die Schwere des Rechtsbruchs im Verhältnis zum Eingriff in ein Grundrecht – die Unverletzlichkeit der Wohnung – stehe.

Auch Andreas Gutmann, der sich an der Universität Kassel mit der Rolle des Rechts in einer gerechten sozial-ökologischen Transformation befasst, hält die Hausdurchsuchung für „klar unverhältnismäßig“. Er verweist dazu auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2023. Es befasst sich mit einem Adbusting-Fall, bei dem in Berlin die Botschaft von Plakaten der Bundeswehr verändert wurde. Dabei war ebenfalls eine Hausdurchsuchung angeordnet worden.

Ein Verweis auf den Strafrahmen reiche nicht aus, um die Schwere der verfolgten Taten zu begründen, urteilte das Gericht damals. „Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit kann lediglich berücksichtigt werden, welche Strafe hinsichtlich der konkreten Tat zu erwarten war“, schrieben die Verfassungsrichter.

Ebenfalls für den Oldenburger Fall relevant sein dürfte die Einschätzung des Verfassungsgerichts, es sei „äußerst unwahrscheinlich, dass die Durchsuchung tatsächlich zum Auffinden von Beweismitteln geführt hätte“. Denn selbst wenn in der Wohnung Plakate und Materialien zur Umgestaltung von Plakaten gefunden worden wären, so hätten diese Gegenstände allenfalls belegen können, dass die Person, deren Wohnung durchsucht wurde, wohl für die Adbusting-Szene aktiv gewesen sei.

Wie kann es sein, dass wir Autobahnen selbstverständlich kostenlos nutzen, aber bei Bus und Bahn soll das unmöglich sein?

Eika Jacob, Klimaaktivistin

Gutmann hat sich 2020 gemeinsam mit Andreas Fischer-Lescano für den Verfassungsblog mit Adbusting auseinandergesetzt. Anlass war die Beobachtung, dass sich die Sicherheitsbehörden „vergleichsweise intensiv“ mit dem Verfremden von Werbung zur Kritik am Staat und dessen Organen befassen.

Ein Verhalten, das in den Schutzbereich spezieller Freiheitsrechte – hier der Meinungsfreiheit – falle, werde stärker eingeschränkt als eine Handlung ohne Meinungsbezug. „Wenn das Verändern von Plakaten in satirisch-politisch-subversiver Absicht ungleich intensiver verfolgt wird als vergleichbare Sachbeschädigungen, die keine politische Meinungsäußerung beinhalten, verkehrt sich der Schutz der Meinungsfreiheit in sein Gegenteil“, warnten sie.

Jacob steht jedenfalls inhaltlich hinter der Null-Euro-Ticket-Aktion: „Wie kann es sein, dass wir Autobahnen selbstverständlich kostenlos nutzen, aber bei Bus und Bahn soll das unmöglich sein?“, fragt sie. Selbst wenn alle ohne Ticket fahren würden, hinderte das keinen Zug daran weiterzufahren. Ein kostenloser Nahverkehr „wäre gut fürs Klima und sozial gerecht“.

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