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Thursday, October 29, 2026

Datenkrake Meta: Blankoscheck selbst ausgestellt

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Laut den neuen Nutzungsbedingungen möchte der Meta nun auf alle möglichen Inhalte zugreifen. Zeit, dass sich die EU dagegen wehrt.

Tech-Konzerne bedienen sich an unseren Daten, ohne Rücksicht auf Gesetze: Das ist nicht neu. Eine Schreckensnachricht sind die aktualisierten Nutzungsbedingungen von Meta für kommerzielle Nutzer dennoch.

Laut dem Kleingedruckten möchte der Mutterkonzern von Instagram, Facebook und Whatsapp nun auf alle möglichen Inhalte zugreifen dürfen. Nicht nur jeden geteilten Link will der Tech-Konzern auswerten und weiterverwenden, sondern die gesamten dahinterliegenden Websites. Dem zu widersprechen ist nicht wirklich möglich, möchte man die Dienste weiterhin nutzen. Der einzige Weg zu widersprechen, ist der Abschied.

So stellt sich Meta selbst einen Blankoscheck aus. Inhalte will es für alles Mögliche weiternutzen, etwa für Werbung oder eigene Produkte. Meta könnte damit beispielsweise journalistische Arbeit stehlen, mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) kopieren und sie in Konkurrenz zum betroffenen Medium auf den eigenen Plattformen veröffentlichen. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) laufen dagegen Sturm. Sie sehen einen Verstoß gegen geltendes Recht – zu Recht.

Das Logo der taz: Weißer Schriftzung t a z und weiße Tatze auf rotem Grund.

Einige Vorstellungen Metas sind, zumindest rechtlich gesehen, unbedenklich: Das Verlinken von Artikeln auf der Plattform und Artikelvorschauen etwa sind erlaubt. Unbedenklich ist auch, die KIs mit öffentlich auffindbaren Inhalten zu trainieren. KI-Konzerne wie OpenAI dürfen diese ohne explizite Zustimmung der Urheber abrufen und nutzen – wenn Letztere nicht widersprechen. Ein schriftlicher Vorbehalt genügt, und die KI darf mit den Inhalten nicht gefüttert werden – bislang.

Aber was, wenn jemand etwa im Code der Website widerspricht, wie es beispielsweise die taz macht, den Nutzungsbedingungen aber zustimmt? Käme es hier zu einem Prozess, wären die neuen Bedingungen schnell gekippt. Nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) müssen Plattformen fairen und angemessenen Zugang schaffen.

Auch ist es rechtlich nicht zulässig, einfach etwas zu erklären, das Nut­ze­r*in­nen einseitig benachteiligt. Jeden Prozess darüber würde Meta mit seinen missbräuchlichen Bedingungen verlieren. Nur: Recht dauert. Und bis zur Klärung kann Meta Tatsachen schaffen, indem es etwa seine KI-Modelle mit Inhalten trainiert. So treibt Meta das Machtgefälle zwischen KI-Plattformen und dem Journalismus weiter voran.

Die EU-Kommission könnte das verhindern. Es ist sowohl ihr Recht als auch ihre Aufgabe, die Nutzungsbedingungen von Plattformen zu prüfen und gegebenenfalls sogar Strafen zu verhängen. Dafür müsste sie eilig ein Nichteinhaltungsverfahren einleiten. Oder Druck aufbauen, damit Meta freiwillig nachbessert. Höchste Zeit also, dass sie zuerst einmal rhetorisch draufhaut. Bringt das nichts, könnte sich die Kommission die 25 Milliarden US-Dollar schwere Strafe zum Vorbild nehmen, die jüngst ein US-Gericht gegen Meta verhängte.

Doch leider deutet bisher alles darauf hin, dass wir uns mit schnellen Schritten in die entgegengesetzte Richtung bewegen: Das letzte digitale Reformpaket der EU, der Digital Omnibus, kommt Konzernen weit entgegen. Auch die von der Bundesregierung geplante Digital-Abgabe droht gerade in Streitereien mit den USA und innerhalb der Koalition zerrieben zu werden. Höchste Zeit, sich zusammenzureißen.

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