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Wednesday, October 21, 2026

DSA: Brüssel geht gegen Booking.com wegen Betrugsmaschen vor

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Die Europäische Kommission leitet unter dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein Verfahren gegen die niederländische Plattform Booking.com ein. Die Kommission wirft dem Unternehmen vor, unter anderem nicht effizient gegen Betrugsversuche auf seiner Plattform vorzugehen.

„Die Europäer sollten ihren Urlaub buchen können, ohne betrogen zu werden“, sagt Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für Tech-Souveränität. Der DSA lege klare Verantwortlichkeiten für Plattformen fest, um Risiken zu begegnen. „Wir müssen sicherstellen, dass die führende Buchungsplattform in Europa diese Verantwortlichkeiten ernst nimmt“, begründet Virkkunen den nun eingeleiteten formalen Schritt zur Untersuchung.

Booking.com teilte der dpa mit, man arbeite uneingeschränkt mit der Europäischen Kommission zusammen. Man setze sich weiterhin dafür ein, gemeinsam mit den zuständigen Behörden Online-Betrug zu bekämpfen und Reisende sowie Partner zu schützen. Das Unternehmen hatte zuvor selbst einen Anstieg um 500 Prozent von Betrugsversuchen auf der Plattform im Jahr 2026 vermeldet. Auch andere Quellen würden das länderübergreifend bestätigen, heißt es von hochrangigen EU-Beamten. Zuletzt gab es unter anderem Vorfälle in Spanien: Dort sollen etwa komplett erfundene Unterkünfte über die Plattform buchbar gewesen sein, mit denen Betrüger zahlreiche Nutzer hereingelegt hätten. Solche Betrügereien schädigen zum einen die Nutzer, denen der Urlaub verdorben wird, treiben zum anderen aber auch die Kosten des Gesamtsystems in die Höhe.

Der DSA regelt dabei nicht einzelne Vorkommnisse, sondern fordert in Artikel 34 eine Prüfung durch die Anbieter sehr großer Onlineplattformen, welche Risiken es gibt – und in Artikel 35, wie diesen wirksam begegnet werden kann. Genau hier sieht die Kommission nun einen mutmaßlichen Verstoß. Noch sei man aber weit von möglichen Strafen entfernt, heißt es von hochrangigen EU-Beamten heute. Unter dem DSA-Regime besteht immer auch die Möglichkeit, dass Unternehmen in laufenden Verfahren verbindliche Lösungsvorschläge unterbreiten und die Aufsichtsbehörden diese annehmen.

In zwei weiteren Aspekten vermutet die EU-Kommission Probleme, die Booking nicht korrekt adressiere: zum einen mögliches Phishing, um etwa an die Bezahldaten von Nutzern zu kommen. Dabei gehe es um die Weitergabe von Reservierungs- und Gästedaten an Anbieter sowie das Nachrichtensystem der Plattform und um die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen. Als dritten Aspekt will die Kommission untersuchen, ob bezahlte Werbung etwa in den Suchergebnissen ausreichend transparent dargestellt werde. Unterkunftsanbieter können ihre Angebote dort mit einer höheren Provision sichtbarer machen. Laut Artikel 26 Absatz 1 DSA müssen Nutzer solche Werbung eindeutig erkennen können.

Bereits im September 2025 hatte die EU-Kommission als Aufsicht über die größten Anbieter unter dem Gesetz über digitale Dienste von Booking.com und einigen anderen Anbietern formell Informationen zu möglichen Betrugsproblemen angefordert. Daraus ist das nun eröffnete Verfahren hervorgegangen. Booking.com erklärte, voll mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um die Vorwürfe konstruktiv auszuräumen.

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