«Alle haben Angst»: Schüler darf Kamera-Brille weiter tragen

- Ein Wiener Gymnasiast weigert sich seit Dezember 2025, seine Meta-Smartbrille im Unterricht abzusetzen.
- Trotz mehrfacher Suspendierungen und eines Schulverweises darf er die Kamera-Brille weiter tragen – ein Gericht hob den Ausschluss auf.
- Das österreichische Bildungsministerium prüft nun ein allgemeines Verbot von Smartbrillen an Schulen.
Eine Brille, die fast so aussieht wie jede andere. Doch im Rahmen stecken eine Kamera, ein Mikrofon und künstliche Intelligenz. Ob gerade gefilmt wird, ist für Aussenstehende kaum erkennbar. An einem Wiener Gymnasium sorgt genau eine solche Brille seit Monaten für einen Streit. Ein Schüler weigert sich, sie abzusetzen. Selbst mehrere Suspendierungen und ein Schulverweis konnten ihn nicht stoppen.
Seit Dezember 2025 trägt der Jugendliche eine Smartbrille des Facebook-Konzerns Meta im Unterricht. Lehrpersonen und Mitschüler fühlen sich dadurch überwacht. Wie die österreichische Zeitung «Der Standard» berichtet, hat der Fall inzwischen sogar die Justiz beschäftigt.
«Alle haben Angst»
Ein Lehrer, der anonym bleiben möchte, erzählt, dass er sein Klassenzimmer seit rund zehn Monaten nur noch mit einem unguten Gefühl betritt.
Auch unter den Jugendlichen herrsche grosse Unsicherheit. «Alle haben Angst», sagt Katharina Stiassny, Vorsitzende des Elternvereins. Schülerinnen und Schüler würden sich seltener melden, Lehrpersonen nach Bereichen im Klassenzimmer suchen, in denen sie nicht von der Kamera erfasst werden könnten.
Besonders deutlich wurde diese Verunsicherung bei Referaten. Mehrere Jugendliche hätten auf die Möglichkeit verzichtet, damit ihre Noten zu verbessern, weil sie befürchteten, gefilmt zu werden.
Zwar besitzen die Meta-Brillen ein kleines Kontrolllicht, das bei Aufnahmen leuchten soll. Dieses sei jedoch leicht zu übersehen und könne manipuliert oder verdeckt werden.
Eltern ziehen vor Gericht
Die Schule reagierte bereits kurz nach Bekanntwerden des Problems und verbot Smartbrillen in ihrer Hausordnung. Doch der Schüler trug seine Brille weiterhin.
Zunächst wurde er für eine Woche suspendiert. Als er nach seiner Rückkehr erneut gegen das Verbot verstiess, folgten drei weitere Suspendierungen, teilweise über mehrere Wochen. Schliesslich entschied die Schule, den Jugendlichen ganz auszuschliessen. Seine Eltern zogen dagegen vor Gericht und bekamen recht.
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hob den Schulverweis auf. Der Grund: Die Schule konnte nicht nachweisen, dass der Schüler tatsächlich heimlich Aufnahmen gemacht hatte.
Die Sorgen der Lehrpersonen und Mitschüler reichten für einen Ausschluss nicht aus. Dafür brauche es konkrete Beweise für ein Fehlverhalten.
Ministerium prüft allgemeines Verbot
Genau darin liegt laut Elternvertreterin Stiassny das Problem. «Wie soll die Schule überhaupt Beweise vorlegen?» Schliesslich dürfe sie weder Handys noch Brillen der Jugendlichen einfach kontrollieren.
Die Bildungsdirektion hat deshalb eine ausserordentliche Revision beantragt. Sollte diese zugelassen werden, muss sich der Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall befassen.
Gleichzeitig prüft das österreichische Bildungsministerium ein allgemeines Verbot von Smartbrillen an Schulen. Neben Datenschutzproblemen geht es dabei auch um mögliche Schummelversuche bei Prüfungen.
Schweizer Badis wollen Kamera-Brillen verbannen
In der Schweiz sorgt die Technik ebenfalls für Diskussionen. Der Schweizerische Badmeister-Verband und der Verband Hallen- und Freibäder prüfen Regeln bis hin zu einem Verbot von Smartbrillen in Badis und Saunen. «Die Benutzung der Smart Glasses muss ausdrücklich geregelt respektive verboten werden», fordert Badmeister-Verbandspräsident Michel Kunz.
Die Geräte verbreiten sich zunehmend. Beim Onlinehändler Galaxus wurden von Januar bis Juli 2026 fast viermal so viele Smartbrillen verkauft wie im Vorjahreszeitraum. Konkrete Fälle heimlicher Aufnahmen mit solchen Brillen sind den angefragten Schweizer Polizeikorps bislang nicht bekannt. Dennoch wächst die Sorge, dass Badegäste unbemerkt gefilmt werden können.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) weist darauf hin, dass Aufnahmen erkennbarer Personen unter das Datenschutzgesetz fallen können. Heimliches Filmen kann je nach Situation strafrechtlich relevant sein.
Schüler inzwischen völlig isoliert
Der Streit hat auch für den Jugendlichen selbst Folgen. Laut Elternvertreterin Stiassny trägt er inzwischen einen Ausdruck des Gerichtsurteils bei sich und zeigt diesen vor, wenn er auf seine Brille angesprochen wird.
Seine Mitschüler würden ihn mittlerweile auch ausserhalb des Unterrichts meiden. «Anfangs war er recht beliebt, inzwischen ist er völlig isoliert. Er kommuniziert mit niemandem mehr, und niemand spricht mehr mit ihm», sagt Stiassny.
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Jonas Bucher ist Blattmacher und stellvertretender Co-Leiter des Newsdesks bei 20 Minuten. Er ist seit 25 Jahren in der Medienbranche tätig und 20 Minuten stets treu geblieben.
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