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Friday, November 6, 2026

Freitag: OpenAIs folgsame neue Cybersecurity-KI, Trainingsauflagen für Meta-KI

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Das neue KI-Modell GPT-6 Cyber soll mehr Schwachstellen in IT-Systemen finden können, aber innerhalb vorgegebener Grenzen bleiben. Die beim Vorgängermodell noch aufgetretenen Ausbrüche will OpenAI jetzt vermeiden. Auch die Sicherheitsprüfung kritischer Infrastruktur wird berücksichtigt. Um KI-Training ging es auch vor einem brasilianischen Gericht, denn dortige Presseverbände sind gegen Metas neue Nutzungsbedingungen vorgegangen, die kostenlose Überlassung von Medieninhalten vorsehen. Ein Richter erklärt dies für unzulässig und droht mit Zwangsgeld. Auf der anderen Seite des Gerichts steht Meta in Kalifornien. Denn ein Gesetz des US-Bundesstaats untersagt personalisierte Empfehlungen und Autoplay von Videos, um Jugendliche zu schützen. Neben dem Facebook-Konzern klagen auch Google und TikTok dagegen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

OpenAI hat mit GPT-6 Cyber ein neues und speziell auf Systemsicherheit trainiertes KI-Modell vorgestellt. Diese Cybersecurity-KI soll mehr Schwachstellen finden als bisherige Modelle, aber weniger oft ausbrechen. Laut KI-Firma hat GPT-6 Cyber bereits zahlreiche Sicherheitslücken in Linux und Firefox entdeckt und dabei in weniger als einem Prozent seine Grenzen überschritten. Beim Vorgängermodell GPT-5.6 Cyber war dies noch in rund 5 Prozent der Fälle aufgetreten. Bei Tests mit Anweisungen, die entsprechende Grenzen vorgeben, hätte sich GPT-6 Cyber sogar zu 100 Prozent daran gehalten. Zudem ist OpenAI nun vorsichtiger, wenn es sich bei den auf Schwachstellen untersuchten Systemen um kritische Infrastruktur handelt: OpenAIs für Cybersecurity verbessertes KI-Modell GPT-6 Cyber hält sich an Regeln.

Einen Rückschlag beim KI-Training erleidet Meta Platforms in Brasilien. Ein Gericht in São Paulo hat dem US-Konzern untersagt, Inhalte von Medienunternehmen, die drei brasilianischen Presseverbänden angehören, für das Training seiner KI zu verwenden. Die Verbände hatten beanstandet, dass der Facebook-Konzern die kostenlose Überlassung von Inhalten zur Bedingung für die weitere Nutzung seiner Plattformen gemacht habe. So steht es in Metas neuen Nutzungsbedingungen für Unternehmen, die am 20. November in Kraft treten sollten. Der Richter setzte diesen Teil der neuen Nutzungsbedingungen aus, verbot Meta die Sanktionierung ablehnender Medien und legte ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von umgerechnet 162.000 Euro fest, sollte der Konzern gegen die Anordnung verstoßen: Gericht in Brasilien verbietet Meta die Nutzung von Medieninhalten für KI-Training.

Meta gehört neben Google und TikTok auch zu den Tech-Konzernen, die vor verschiedenen Gerichten im US-Bundesstaat Kalifornien Klage gegen ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Suchtmechanismen in sozialen Medien eingereicht haben. Das Gesetz soll das Risiko einer Suchtentwicklung bei Jugendlichen auf Online-Plattformen verringern. Es untersagt Plattform-Betreibern, unter 16-Jährigen personalisierte Empfehlungen oder endlos scrollende Oberflächen und die automatische Wiedergabe von Videos vorzusetzen. Experten erachten diese Funktionen als Hauptursache für extrem lange Bildschirmzeiten. Doch das Gesetz verletzt nach Ansicht der Konzerne den durch den ersten Verfassungszusatz der US-Verfassung geschützten Grundsatz der freien Meinungsäußerung. Denn es würde den Plattformen vorschreiben, wie sie Inhalte zu präsentieren haben: Google, Meta und TikTok klagen gegen kalifornisches Gesetz für Jugendschutz in Netz.

In größeren Schlachthöfen Deutschlands wird die Videoüberwachung tierschutzrelevanter Abläufe Pflicht. Der Bundestag hat gestern einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Agrarausschuss geänderten und empfohlenen Fassung zugestimmt. Mit den Aufnahmen sollen Behörden mögliche Verstöße gegen Tierschutzvorschriften besser erkennen und auch nachträglich prüfen können. Die Änderung des Tierschutzgesetzes tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Den betroffenen Betrieben wird allerdings eine einjährige Übergangsfrist für die technische Umsetzung eingeräumt. Den Grünen geht das Gesetz nicht weit genug, denn die Pflicht der Videoüberwachung gilt nur für größere Betriebe. Doch es sei ein systematisches Problem beim Tierschutz: Nur große Schlachthöfe von Videopflicht betroffen.

Störungen bei Telefon und Internet sind das Thema im Verbraucherschutz-Podcast. Kunden sollten diese sofort ihrem Anbieter melden. Dabei empfiehlt sich eine schriftliche Meldung per E-Mail oder über das Kontaktformular, weil so Datum und Uhrzeit dokumentiert sind. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend für die Berechnung von Entschädigungen: Wer Störungen erst nach mehreren Tagen meldet, verschenkt Ansprüche. Der Anbieter muss eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigen, sofern Verbraucher sie nicht selbst zu vertreten haben. „Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Eine feste Frist nennt das Gesetz hier nicht. Doch lässt sich der Provider mit der Reparatur Zeit, greift die gesetzliche Entschädigungsregelung, die Verbrauchern ab dem dritten Tag eine Zahlung zusteht. Das erläutern wir bei Vorsicht, Kunde: Rechte bei Internetstörung und Router-Fehlern.

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