Freitag: OpenAIs folgsame neue Cybersecurity-KI, Trainingsauflagen für Meta-KI
Das neue KI-Modell GPT-6 Cyber soll mehr Schwachstellen in IT-Systemen finden können, aber innerhalb vorgegebener Grenzen bleiben. Die beim Vorgängermodell noch aufgetretenen Ausbrüche will OpenAI jetzt vermeiden. Auch die Sicherheitsprüfung kritischer Infrastruktur wird berücksichtigt. Um KI-Training ging es auch vor einem brasilianischen Gericht, denn dortige Presseverbände sind gegen Metas neue Nutzungsbedingungen vorgegangen, die kostenlose Überlassung von Medieninhalten vorsehen. Ein Richter erklärt dies für unzulässig und droht mit Zwangsgeld. Auf der anderen Seite des Gerichts steht Meta in Kalifornien. Denn ein Gesetz des US-Bundesstaats untersagt personalisierte Empfehlungen und Autoplay von Videos, um Jugendliche zu schützen. Neben dem Facebook-Konzern klagen auch Google und TikTok dagegen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
OpenAI hat mit GPT-6 Cyber ein neues und speziell auf Systemsicherheit trainiertes KI-Modell vorgestellt. Diese Cybersecurity-KI soll mehr Schwachstellen finden als bisherige Modelle, aber weniger oft ausbrechen. Laut KI-Firma hat GPT-6 Cyber bereits zahlreiche Sicherheitslücken in Linux und Firefox entdeckt und dabei in weniger als einem Prozent seine Grenzen überschritten. Beim Vorgängermodell GPT-5.6 Cyber war dies noch in rund 5 Prozent der Fälle aufgetreten. Bei Tests mit Anweisungen, die entsprechende Grenzen vorgeben, hätte sich GPT-6 Cyber sogar zu 100 Prozent daran gehalten. Zudem ist OpenAI nun vorsichtiger, wenn es sich bei den auf Schwachstellen untersuchten Systemen um kritische Infrastruktur handelt: OpenAIs für Cybersecurity verbessertes KI-Modell GPT-6 Cyber hält sich an Regeln.
Einen Rückschlag beim KI-Training erleidet Meta Platforms in Brasilien. Ein Gericht in São Paulo hat dem US-Konzern untersagt, Inhalte von Medienunternehmen, die drei brasilianischen Presseverbänden angehören, für das Training seiner KI zu verwenden. Die Verbände hatten beanstandet, dass der Facebook-Konzern die kostenlose Überlassung von Inhalten zur Bedingung für die weitere Nutzung seiner Plattformen gemacht habe. So steht es in Metas neuen Nutzungsbedingungen für Unternehmen, die am 20. November in Kraft treten sollten. Der Richter setzte diesen Teil der neuen Nutzungsbedingungen aus, verbot Meta die Sanktionierung ablehnender Medien und legte ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von umgerechnet 162.000 Euro fest, sollte der Konzern gegen die Anordnung verstoßen: Gericht in Brasilien verbietet Meta die Nutzung von Medieninhalten für KI-Training.
Meta gehört neben Google und TikTok auch zu den Tech-Konzernen, die vor verschiedenen Gerichten im US-Bundesstaat Kalifornien Klage gegen ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Suchtmechanismen in sozialen Medien eingereicht haben. Das Gesetz soll das Risiko einer Suchtentwicklung bei Jugendlichen auf Online-Plattformen verringern. Es untersagt Plattform-Betreibern, unter 16-Jährigen personalisierte Empfehlungen oder endlos scrollende Oberflächen und die automatische Wiedergabe von Videos vorzusetzen. Experten erachten diese Funktionen als Hauptursache für extrem lange Bildschirmzeiten. Doch das Gesetz verletzt nach Ansicht der Konzerne den durch den ersten Verfassungszusatz der US-Verfassung geschützten Grundsatz der freien Meinungsäußerung. Denn es würde den Plattformen vorschreiben, wie sie Inhalte zu präsentieren haben: Google, Meta und TikTok klagen gegen kalifornisches Gesetz für Jugendschutz in Netz.
In größeren Schlachthöfen Deutschlands wird die Videoüberwachung tierschutzrelevanter Abläufe Pflicht. Der Bundestag hat gestern einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Agrarausschuss geänderten und empfohlenen Fassung zugestimmt. Mit den Aufnahmen sollen Behörden mögliche Verstöße gegen Tierschutzvorschriften besser erkennen und auch nachträglich prüfen können. Die Änderung des Tierschutzgesetzes tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Den betroffenen Betrieben wird allerdings eine einjährige Übergangsfrist für die technische Umsetzung eingeräumt. Den Grünen geht das Gesetz nicht weit genug, denn die Pflicht der Videoüberwachung gilt nur für größere Betriebe. Doch es sei ein systematisches Problem beim Tierschutz: Nur große Schlachthöfe von Videopflicht betroffen.
Störungen bei Telefon und Internet sind das Thema im Verbraucherschutz-Podcast. Kunden sollten diese sofort ihrem Anbieter melden. Dabei empfiehlt sich eine schriftliche Meldung per E-Mail oder über das Kontaktformular, weil so Datum und Uhrzeit dokumentiert sind. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend für die Berechnung von Entschädigungen: Wer Störungen erst nach mehreren Tagen meldet, verschenkt Ansprüche. Der Anbieter muss eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigen, sofern Verbraucher sie nicht selbst zu vertreten haben. „Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Eine feste Frist nennt das Gesetz hier nicht. Doch lässt sich der Provider mit der Reparatur Zeit, greift die gesetzliche Entschädigungsregelung, die Verbrauchern ab dem dritten Tag eine Zahlung zusteht. Das erläutern wir bei Vorsicht, Kunde: Rechte bei Internetstörung und Router-Fehlern.
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Auch noch wichtig:
- Nachdem die Raumsonde kurzzeitig stumm geblieben war, hat die NASA wieder Kontakt zu Voyager 1. Die Sonde steht kurz davor, einen wichtigen Meilenstein zu erreichen: Kurz vor historischem Meilenstein steht Kontakt zu Voyager 1 wieder.
- OpenAI-CEO Sam Altman legte vergangene Woche nahe, die weltweiten RAM-Vorräte besser in KI-Rechenzentren zu stecken. Nun macht er eine Rolle rückwärts: Sam Altman rudert nach RAM-Aussage zurück.
- Motorolas erstes Smartphone mit GrapheneOS-Unterstützung ist da. Das High-End-Modell Signature 27 ist jedoch das Gegenteil eines Schnäppchens: Motorolas teuerstes Handy Signature 27 ist das erste mit GrapheneOS-Support.
- OpenSSH 10.6p2 umgeht einen Bug, der zwar schwerwiegend ist, aber eher wenige Setups betrifft – und wohl auch nicht in OpenSSH selbst liegt: OpenSSH und Alpine Linux warnen vor nischigem, aber gravierendem Bug.
- Im niedersächsischen Landkreis Stade hat ein Mähroboter ein fremdes Grundstück gemäht, vom Besitzer zunächst keine Spur. Das Gerät kam zur Polizei. Diese bezeichnet den Ausflug als „nicht genehmigten Außendienst“: Mähroboter ausgebüxt, Herkunft anfangs unklar.
- Sony nimmt am Achtziger-Hype teil und modernisiert klassische Walkman-Ohrhörer mit USB-C. Interessant dürfte der Klang werden – auch für die Umgebung: Sony bringt mit Kopfhörer MDR-3R „Ikone der Walkman-Ära“ zurück.
- Wer DSGVO-Verstöße automatisiert provoziert, um Kasse zu machen, hat laut EU-Generalanwalt Szpunar keinen Anspruch auf Schadenersatz und betreibt Missbrauch: EU-Generalanwalt hält Google-Fonts-Abmahnwellen für missbräuchlich.
- Dank internationaler Kooperation erholt sich die Ozonschicht stetig weiter. Trotzdem war das Ozonloch in diesem Jahr noch einmal ungewöhnlich groß. Gemessen wurden 25 Millionen Quadratkilometer: Ozonloch war in diesem Jahr so groß wie selten.
- Die NASA hat ein neues X-Flugzeug angekündigt. Damit sollen neue Technologien für die Flugsteuerung getestet werden: NASA kündigt neues Experimentalflugzeug X-70 Fractal an.
- Broadcom bietet vSphere Standard 8 und Enterprise Plus 8 in Europa länger an. Bei aktiven Abos gibt es erweiterten Support bis 2028: Schonfrist für Admins von VMware.
- Nukis Steuereinheit für Haustüren mit Motorschloss ist ab sofort erhältlich, auch zum Nachrüsten. Das NFC-Keypad kommt in Weiß und mit Diebstahlschutz: Nuki Smart Module macht Türen mit Motorschloss smart – für 359 Euro.
- Das Londoner Tech-Start-up Nothing will im Dezember sein erstes KI-natives Produkt vorstellen. Es soll ohne „neuen Bildschirm“ daherkommen, aber es sei noch kein „iPhone-Moment“: Nothings erstes KI-natives Produkt kommt im Dezember.
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