Effekte der Bezahlkarte: Nichts Genaues weiß die Bundesregierung nicht

Die Bezahlkarte für Asylbewerber sollte Bürokratie reduzieren und Flüchtlinge abschrecken. Ihre Auswirkungen kann die Regierung aber nicht beziffern.
Foto: Jens Schulze/imago
Vor etwas mehr als zwei Jahren änderte die Ampelkoalition das Asylbewerberleistungsgesetz. Sie schuf die Rechtsgrundlage dafür, dass Asylsuchende ihr Geld nicht mehr in bar ausgezahlt oder aufs Konto überwiesen bekommen, sondern auf eine Bezahlkarte mit eingeschränkten Funktionen. Die Regierung begründete das mit weniger Verwaltungsaufwand und der Hoffnung, Deutschland als Ziel für Flucht unattraktiver zu machen, weil Sozialleistungen nicht mehr ins Ausland oder an Schleuser fließen können.
Zwei Jahre später ist die Karte in allen 16 Bundesländern im Einsatz, wenn auch nicht in allen Kommunen. Was ihre Einführung gebracht hat, kann die Bundesregierung allerdings nicht beziffern. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Timon Dzienus wollte vom zuständigen Bundessozialministerium wissen, welche Kenntnisse über den Umfang der Auslandsüberweisungen vor und nach der Reform vorliegen. Die Antwort auf seine schriftliche Frage: „Keine“. Auch bezüglich der Entwicklung des Verwaltungsaufwands bekam Dzienus keine Antwort: Da die Ausführung des Gesetzes den Ländern und Kommunen obliege, lägen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
„Die Bezahlkarte sollte Bargeldzahlungen und Überweisungen begrenzen, hat aber nur Menschen von der Integration abgehalten und aus dem Alltag ausgegrenzt“, sagte der Abgeordnete dazu der taz. „Heute wissen wir, dass die Bundesregierung gar nicht belegen kann, ob es vor oder nach ihrer Einführung überhaupt zu Missbrauch gekommen ist. Die Bezahlkarte sollte ein Problem bekämpfen, das es nicht gab, nur um Bürokratie zu schaffen, die keiner brauchte. Sie ist faktenfreier Blödsinn.“
Die Bezahlkarte funktioniert als Debitkarte, auf die monatlich neues Guthaben geladen wird. Die genaue Ausgestaltung ist regional unterschiedlich. In vielen Bundesländern können höchstens 50 Euro pro Monat in bar von der Karte abgehoben werden. Überweisungen sind teils gar nicht und teils nur mit Genehmigung möglich.
In der Ampelkoalition hatte sich die Bundestagsfraktion der Grünen zunächst gegen die Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz ausgesprochen. Zugestimmt haben sie am Ende unter anderem wegen der Zugeständnisse, dass Ländern beziehungsweise Kommunen die Verwendung freigestellt wird und Bargeldabhebungen nicht kategorisch ausgeschlossen werden.
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