«Nach europäischem Verständnis ist das kein Rechtsstaat mehr»

- Die USA richten Nidal Malik Hasan Anfang Dezember hin.
- Die Hinrichtung soll per Livestream verbreitet werden.
- Für den Völkerrechtler Klemens Fischer ist das zwar archaisch und ungewohnt, rechtlich aber nicht angreifbar.
Im Dezember will die US-Regierung einen verurteilten Terroristen erschiessen – und dabei jeden zusehen lassen, der die Exekution live verfolgen möchte. Die Pläne der US-Regierung schlugen zuletzt hohe Wellen, auch weil nur Tage zuvor die Hinrichtung einer verurteilten Mörderin spektakulär gescheitert war. Völkerrechtsexperte Klemens Fischer ordnet gegenüber 20 Minuten ein.
Kann ein demokratischer Rechtsstaat die Hinrichtung eines Menschen einfach so öffentlich übertragen?
Nach westlichem, besonders europäischem Rechtsverständnis wäre eine öffentliche Übertragung einer Hinrichtung unzulässig und kaum vorstellbar. Dagegen sprechen die Menschenwürde, die Abschaffung der Todesstrafe in Westeuropa und der Schutz der Öffentlichkeit vor Brutalisierung.
Die USA sind eine Ausnahme, weil in einigen Bundesstaaten weiter hingerichtet wird. Doch auch dort finden Hinrichtungen normalerweise hinter verschlossenen Türen statt, vor einem kleinen, ausgewählten Kreis von Zeugen. Öffentliche Hinrichtungen oder Fernsehübertragungen sind nicht vorgesehen. US-Gerichte haben Medienanträge auf Übertragungen bisher mit Sicherheitsgründen und der Gefahr einer verfälschten Darstellung der Abläufe abgelehnt, nicht mit Menschenrechten.
Hier geht es zudem nicht um eine zivile Hinrichtung, sondern um Militärstrafrecht. Die Army Regulation 190-55 regelt, wer als Zeuge zugelassen wird. Weil sie den Begriff «Raum» nicht genauer definiert, könnte das Verteidigungsministerium theoretisch argumentieren, auch das Internet sei ein solcher Raum. Eine Liveübertragung wäre damit nicht ausdrücklich ausgeschlossen, aber eine extrem weite Auslegung.
Gibt es Grundrechte, die einem solchen Vorgehen Grenzen setzen würden?
In westeuropäischen liberalen Demokratien schützen Grundrechte die Menschenwürde – auch jene einer Person, die hingerichtet werden soll. Man kann sogar argumentieren, dass die Menschenwürde schon die Todesstrafe selbst verbietet. Das war ein zentraler Grund für ihre Abschaffung in Europa.
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Doch selbst wenn eine Hinrichtung vollzogen würde, müsste die Würde der Person gewahrt bleiben. Eine öffentliche Übertragung würde sie klar verletzen. Ob dies rechtlich als zusätzliche Folter gilt, ist eine Auslegungsfrage. Psychisch wäre die öffentliche Zurschaustellung aber zweifellos eine extreme Belastung und eine zusätzliche Qual neben der Hinrichtung.
Ist ein Staat, der eine Hinrichtung öffentlich inszeniert, noch ein liberaler Rechtsstaat?
Nach europäischem Verständnis wäre ein Staat, der eine Hinrichtung öffentlich inszeniert, weder politikwissenschaftlich noch juristisch als liberaler Rechtsstaat einzuordnen.
Bei den USA ist die Lage differenzierter. Das Land verfügt grundsätzlich über zentrale Elemente eines liberalen Rechtsstaats, etwa Gewaltenteilung und Grundrechte. Internationale Demokratieindizes sehen die US-Demokratie wegen bestimmter Praktiken dennoch als gefährdet an. Die Todesstrafe unterscheidet die USA aber grundlegend von westeuropäischen Demokratien.
Ob eine Hinrichtung öffentlich übertragen wird, verändert den Status der USA als liberaler Rechtsstaat deshalb vergleichsweise wenig. Bereits die Zulassung der Todesstrafe markiert eine grosse Differenz zu Europa. Zudem geht es hier nicht um einen allgemeinen Standard, sondern um eine besondere Regelung im Militärstrafrecht.
Was macht es mit einer Demokratie, wenn der Staat seine äusserste Gewalt demonstrativ vor Publikum zeigt?
Die USA gelten als besonders liberales Land. Gleichzeitig reagieren sie auf schwere Verstösse gegen die Gemeinschaft mit der endgültigsten Form staatlicher Gewalt: der Todesstrafe. Der Staat signalisiert damit: Die Menschen können weitgehend frei leben, doch bei schweren Delikten greift die Höchststrafe.
Im Militärstrafrecht soll die Armee zeigen, dass sie keine Disziplinverstösse duldet. Die angedachte Übertragung soll deutlich machen, welche Folgen ein schwerster Verstoss haben kann. Die beabsichtigte Wirkung ist Abschreckung: Potenzielle Täter sollen sehen, dass ihnen im Extremfall selbst ein gewaltsamer Tod droht.
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Was hat das für eine Wirkung auf die Menschen, die in dieser Demokratie leben?
Für die US-Bevölkerung sind Hinrichtungen grundsätzlich nichts Aussergewöhnliches, weil die Todesstrafe in einigen Bundesstaaten und im Militärstrafrecht gesetzlich vorgesehen ist. Die Gesellschaft ist gespalten: Ein Teil befürwortet die Todesstrafe, ein anderer lehnt sie ab. Solange es keine politische Mehrheit für ihre Abschaffung gibt, bleibt sie ein Instrument des Staates.
Welche Wirkung eine öffentlich übertragene Hinrichtung hätte, liesse sich erst nach ihrer Umsetzung beurteilen. Die Empörung wäre in den USA aber wohl geringer als in Westeuropa. Teile der Bevölkerung stehen hinter der Todesstrafe und erwarten vom Militär eine deutlich höhere Disziplin als von Zivilpersonen.
Befürworter sagen: Die Bevölkerung müsse sehen können, was in ihrem Namen geschieht. Wenn sie das nicht aushält, müsse sie die Todesstrafe abschaffen.
Was sagen Sie zum Transparenz-Argument?
Es überzeugt nur bedingt. Niemand ist gezwungen, die Hinrichtung anzusehen: Man kann den Stream ausschalten. Ob man zusieht, entscheidet jede Person selbst. Auch sonst sind die meisten staatlichen Handlungen nicht vollständig öffentlich und transparent.
«Historisch hat diese Abschreckung nie verhindert, dass Menschen Straftaten begehen»
Im konkreten Fall dient die Übertragung vor allem der internen Disziplinierung der Armee. Der Kriegsminister will damit absolute Disziplin durchsetzen. Historisch hat diese Form der Abschreckung allerdings nie verhindert, dass Menschen Straftaten begehen. Auch die Todesstrafe hält potenzielle Täter letztlich nicht ab.
Als Propagandamassnahme wird eine öffentliche Übertragung dem Ansehen der USA nicht nützen. Entscheidend ist dabei aber vor allem die innenpolitische Wirkung, weniger die aussenpolitische.
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Daniel Graf (dgr) arbeitet seit 2020 für 20 Minuten. Er ist Leiter des Ressorts News und seit September 2023 Mitglied der Redaktionsleitung.
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