Ukrainer wegen Spionage für Russland verurteilt
Für den 30 Jahre alten Ukrainer ging der Prozess wegen Spionage- und Sabotagevorwürfen in Stuttgart trotz allem verhältnismäßig glimpflich aus: Er wurde zwar wegen Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, muss diese aber nicht antreten, weil die Haftzeit schon mit der Untersuchungshaft abgegolten ist.
Dem Vorwurf der Bundesanwaltschaft, der Mann habe gemeinsam mit zwei Landsmännern Brandanschläge in Deutschland geplant, folgte das Gericht nicht. Die Beweise dafür reichten aus Sicht der Richter nicht aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unstrittig ist, was im März 2025 passierte: Der Ukrainer, der im Schweizer Kanton Thurgau lebt, erhielt von einem Mittelsmann aus dem russisch besetzten Mariupol den Auftrag, zwei Pakete mit Autoersatzteilen sowie je einem GPS-Tracker über einen ukrainischen Paketdienstes in sein Heimatland zu schicken.
Sollten Post-Transportwege ausgespäht werden?
Der 30-Jährige beauftragte damit einen 22 Jahre alten Bekannten aus Konstanz. Dieser bestellte die Autoteile und verpackte sie inklusive der GPS-Tracker in Kartons. Weil dann auffiel, dass der ukrainische Paketdienst gar keine Filiale in Konstanz betreibt, schaltete er einen 25 Jahre alten Bekannten in Köln ein, der die Pakete dann dort aufgab.

Die zentrale Frage für das Gericht war, ob die drei jungen Männer die Pakete bewusst im Auftrag des russischen Geheimdienstes versandt haben, um Transportwege des ukrainischen Postdienstes auszuspähen? Und hatten sie gar Pläne gehabt, über denselben Weg auch Brandsätze zu verschicken?
Ja, argumentierte die Bundesanwaltschaft in den Anklagen gegen die Männer. Die beiden Sendungen dienten demnach dazu, Transportwege und logistische Abläufe des Paketdienstes auszuspionieren - und mögliche Anschlagsziele in Erfahrung zu bringen.
Im nächsten Schritt hätten die Angeklagten nach Angaben der Ermittler Pakete mit Brandsätzen verschicken sollen, die sich während des Transports entzünden, so die Anklage. Solche Pakete sollten sich laut Bundesanwaltschaft "in Deutschland oder sonst auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine entzünden und möglichst großen Schaden verursachen, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinträchtigen".
Zwei Angeklagte freigesprochen
Bei den beiden jüngeren Angeklagten konnte dem Gericht zufolge in der Beweisaufnahme nicht nachgewiesen werden können, dass die zwei es für möglich hielten, dass die Pakete im Auftrag eines russischen Geheimdienstes und zur Ausspähung möglicher Sabotageobjekte versandt wurden. Beide hätten keine Entlohnung bekommen und keine nähere Kenntnis der Hintermänner gehabt.
Die 22 und 25 Jahre alten Männer wurden freigesprochen, weil ihnen kein vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden konnte. Eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft lehnte der Senat jedoch ab, da sie durch ihre Mitwirkung an dem dubiosen Versand grob fahrlässig gehandelt hätten.

Zudem stellten die Richter keine konkreten Pläne für den späteren Versand von Brandsätzen fest. In der Kommunikation der drei Angeklagten habe es keine belastbaren Anhaltspunkte dafür gegeben. Auch entsprechende verklausulierte Äußerungen habe das Gericht nicht erkennen können.
Der 30 Jahre alte Ukrainer dagegen habe wissen können, dass der Versand der Pakete zur Ausspähung von Zielen für Sabotageakte habe dienen können, erklärte der Vorsitzende Richter. Er habe gewusst, dass es nicht nur um den Versand von Autoteilen gegangen sei, sondern vor allem um den der GPS-Tracker.
Gericht glaubt an finanzielle Motive
Er habe außerdem konspirativ gehandelt und versucht, möglichst eigene Spuren zu vermeiden. Zudem habe er erkennen können, dass er den Auftrag über einen Mittelsmann von einer staatlichen russischen Stelle erhalten habe.
Das Gericht ging nicht davon aus, dass der Mann den Auftrag aus einer ideologischen Nähe zu Russland ausführte, sondern hielt finanzielle Motive für wahrscheinlich. Ihm sei von dem Mittelsmann eine Entlohnung zugesagt worden.
Experten sprechen in solchen Fällen von "Wegwerf-Agenten, die als Handlanger ohne nachrichtendienstliche Ausbildung etwa über soziale Medien angeworben werden und für ein Handgeld gezielte Schäden anrichten oder Aufträge erfüllen.
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