Beschwerde ohne Abhilfe? Die Herausforderungen des Beschwerdemechanismus der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank
Für 108 Angehörige der indigenen Sasak-Gemeinschaft auf der indonesischen Insel Lombok ist der Konflikt um ihr Land nicht beendet. Für sie ist ein von der AIIB mitfinanziertes Tourismus- und Infrastrukturprojekt ein Ärgernis, da es ihrer Ansicht nach ihr Land enteignet und ihre Lebensgrundlagen zerstört hat. Ende September reichten sie offiziell eine Beschwerde bei der Bank ein.
Ob diese Beschwerde zu einer unabhängigen Prüfung führt, ist bislang unklar. Die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank finanziert große Infrastrukturprojekte in Asien und verfügt über einen entsprechenden Beschwerdemechanismus. Personen, die durch solche Projekte Nachteile erfahren, können sich unter bestimmten Bedingungen an die Bank wenden. Der Zugang zu diesem Verfahren, dem sogenannten Projekt-Beschwerdemechanismus (PPM), ist jedoch umstritten.
AIIB: Neue Infrastrukturbank für Asien
Laut einem Bericht des Magazins The Diplomat, das sich mit der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung Asiens beschäftigt, war bis Mitte September keine der 45 auf der Website der AIIB gelisteten Beschwerden zugelassen worden. Die Bank räumt ein: "Zwar hat kein Fall die Zulässigkeitsprüfung des PPM durchlaufen, doch das ist nur ein Teil der Geschichte."
Forderung nach einfachem Zugang
Die AIIB betont, dass nicht jedes Problem über den Mechanismus geregelt werden müsse. Das PPM sei "nur ein Teil des Systems der AIIB zur Bearbeitung von Beschwerden", so die Bank mit Sitz in Peking nach einer Anfrage der DW. Betroffene sollten zunächst versuchen, Probleme direkt beim jeweiligen Projekt vor Ort und mithilfe des Managements der Bank zu klären. Nach Angaben der AIIB wurden zwölf Beschwerden im Zusammenhang mit AIIB-Interventionen auf der Projektebene gelöst, eine weitere vor einer nationalen Schlichtungsstelle.
Genau hierin sehen Kritiker eine wesentliche Schwachstelle. "Der Mechanismus muss einfach zugänglich sein", sagt Arntraud Hartmann, Entwicklungsökonomin an der Johns Hopkins University School of Advanced International Studies (SAIS Europa) im italienischen Bologna. Sie war zuvor 23 Jahre bei der Weltbank tätig und verfasste Beiträge für The Diplomat.
Nach Hartmanns Einschätzung werden von Betroffenen bereits zu Beginn Informationen verlangt, über die viele kaum verfügen. Zum Beispiel müssten mögliche Verstöße gegen Umwelt- und Sozialstandards dokumentiert werden. "Woher soll der Betroffene wissen, welche Normen verletzt sein könnten?", fragt sie.
Die AIIB bestreitet, dass juristische Unterstützung oder Zugang zu Bankdokumenten zwingend nötig seien. Das Beschwerdeformular sei vereinfacht und zusammen mit den Regeln in zwölf Sprachen verfügbar. Beschwerden könnten online, telefonisch oder per E-Mail eingereicht werden.
Ein weiteres Problem sehen Kritiker im Zugang zu Projektbeschreibungen. Die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation Urgewald kritisiert, dass bei vielen AIIB-Projekten Informationen zu Umweltfolgen und Umsiedlungen fehlen oder erst verspätet veröffentlicht werden. Für 2024 stellte die Organisation bei elf von 16 untersuchten Projekten fest, dass keine vollständigen Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen vorliegen. Bei 16 von 20 Projekten fehlten Angaben zur möglichen Zahl umgesiedelter Anwohner.

"Was auf der Webseite der Bank veröffentlicht wird, ist oft unzureichend und inkonsistent. Besonders wichtige Dokumente wie Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Umsiedlungspläne variieren stark oder fehlen ganz", sagt Sinologin Nora Sausmikat von der Nichtregierungsorganisation Urgewald. Fehlende Informationen erschwerten Betroffenen, rechtzeitig zu reagieren und Verstöße frühzeitig anzuzeigen. Besonders schwierig sei die Lage für Menschen ohne formale Landtitel.
"Mechanismus reicht nicht aus"
Wie solche Verfahren grundsätzlich funktionieren sollten, untersucht Christoph Steinert, Politikwissenschaftler an der Universität Konstanz. Sein Forschungsschwerpunkt sind Menschenrechts-Beschwerdemechanismen in der Entwicklungszusammenarbeit. Seine Einschätzung bezieht sich auf allgemeine Verfahrensweisen: "Die bloße Existenz dieser Mechanismen reicht nicht aus." Besonders verletzliche Gruppen wüssten oft wenig über ihre Rechte. Informationen müssten daher in lokalen Sprachen verfügbar sein und betroffene Gemeinschaften gezielt angesprochen werden.
Führt der Globale Süden den grünen Wandel an?
Die Kritik am Verfahren der AIIB ist nicht neu. Eine Studie internationaler Hilfsorganisationen - Recourse, Accountability Counsel und Inclusive Development International - kam 2023 zu dem Ergebnis, dass 101 von 219 zu diesem Zeitpunkt untersuchten AIIB-finanzierten Projekten nicht über den Beschwerdemechanismus der Bank erreichbar waren. Das entspricht 46 Prozent.
Ein Grund liegt im Finanzierungsmodell: Die AIIB beteiligt sich oft an der Projektfinanzierung, ist aber nicht federführend. Dies ist bei internationalen Entwicklungsprojekten üblich. Wird eine Beschwerde zu solchen Projekten eingereicht, verweist die AIIB Beschwerdeführer auf die führende Hausbank. Deshalb fielen neun von 45 Beschwerden nicht in die Zuständigkeit der AIIB. "Der Beschwerdemechanismus des federführenden Kofinanziers ist der vorgeschriebene Weg."

Weiter Nachholbedarf nach Reformen
Für Sausmikat ist dies Teil des Problems: „Die AIIB hat sich jedoch dagegen entschieden und einen sehr schwer zugänglichen Mechanismus aufgebaut." Zum 1. Januar 2026 hat die AIIB nach zweijährigen externen Beratungen ihren Beschwerdemechanismus reformiert. Beschwerden sind nun unter bestimmten Voraussetzungen auch während laufender Gerichtsverfahren möglich.
Sausmikat hält die Änderungen dennoch für unzureichend. Von acht wichtigen Empfehlungen einer unabhängigen Gutachterin seien nur drei übernommen worden. "Die eigentlichen Hürden wurden durch die Überarbeitung nicht beseitigt", sagt sie.
Die AIIB gibt an, die Reformen sollten den Mechanismus "zugänglicher und reaktionsfähiger" machen. Die neuen Regeln sind erst seit zehn Monaten in Kraft, ihre Umsetzung werde genau beobachtet, hieß es aus der Pekinger Bankzentrale.
Wirtschaft und Umwelt in Gefahr
Furcht vor Repressalien?
Steinert verweist auf ein weiteres grundsätzliches Problem solcher Verfahren: die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen. Dokumentierte Fälle aus Lateinamerika zeigen, dass Beschwerdeführer mit administrativen oder rechtlichen Maßnahmen, teilweise auch mit Gewalt konfrontiert wurden. Solche Risiken könnten andere davon abhalten, Beschwerden einzureichen. Seine Forschung bezieht sich jedoch nicht speziell auf AIIB-Projekte.
Die internationale Entwicklungsbank, die 2015 auf Initiative Chinas gegründet wurde, erklärt im DW-Interview, dass sie Vergeltung gegen Personen, die Bedenken äußern, nicht dulde. Antragsteller könnten Vertraulichkeit verlangen; die reformierten Regeln verstärkten den Schutz vor Repressalien.
Deutschland könnte nach Ansicht von Sausmikat eine besondere Rolle spielen. Als Mitgründerin und viertgrößte Anteilseignerin der AIIB könne die Bundesrepublik gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten auf Änderungen drängen. Auch Hartmann sieht die Anteilseigner in der Verantwortung. Der AIIB-Vorstand könne die Regeln des Beschwerdemechanismus anpassen. "Wir brauchen eine Policy, die sich an Good-Practice-Standards orientiert", sagt sie.
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