Pflegereform und Finanzen: Begutachtungen werden strenger

Das Kabinett hat am Mittwoch die Pflegereform beschlossen. Geplant sind Kürzungen beim Pflegegrad 1 und höhere Beiträge für Kinderlose.
Wenn im nächsten Jahr der Gutachter klingelt, um den Pflegeantrag von Gebrechlichen zu beurteilen, müssen sich die Betroffenen auf ein strengeres Urteil gefasst machen. Denn dann braucht es mehr Einschränkungen im Alltag, um überhaupt einen Pflegegrad oder einen höheren Pflegegrad zu erreichen als bisher. Der oder die Gutachter:in vergibt für jede Einschränkung eine bestimmte Anzahl Punkte. Je höher der Punktwert, desto höher der Pflegegrad. Die Schwellen für die Erreichung des nächsten Pflegegrades werden angehoben im kommenden Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG), das am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
„Wir werden Einsparungen vornehmen müssen“, sagte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) am Mittwoch nach der Billigung seines Entwurfs durch das Bundeskabinett. „Das System steht massiv finanziell unter Druck.“ Er bezeichnete die Reform als „ersten wichtigen Schritt“ zur Stabilisierung der Pflege. Laut Ministerium droht im nächsten Jahr ein Defizit von 7,6 Milliarden in der sogenannten Sozialen Pflegeversicherung (SPV) bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Laut dem Gesetzentwurf soll allein die Veränderung der Einstufung in die Pflegegrade eins bis drei im Jahre 2030 rund 4,2 Milliarden Euro an Einsparungen bringen. Der sogenannte Entlastungsbeitrag von 131 Euro im Monat im Pflegegrad eins, mit dem man etwa Haushaltshilfen finanzieren kann, soll gestrichen werden, dies bringt laut Gesetzentwurf Minderausgaben von 800 Millionen Euro im kommenden Jahr. Die in einem früheren Entwurf vorgesehene Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige kommt allerdings nicht.
Um mehr Einnahmen zu generieren, soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 300 Euro im Monat ab 2027 steigen, dies ist bereits für die gesetzliche Krankenversicherung geplant. Zudem soll die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ohne nennenswertes eigenes Einkommen eingeschränkt werden. Für diese Gruppe wird den Angaben des Ministeriums zufolge in der Regel dann ein Beitrag von 0,52 Prozent auf beitragspflichtige Einnahmen des Partners fällig.
Verhinderungshilfe soll gestrichen werden
Außerdem soll der Aufschlag, den Kinderlose auf den allgemeinen Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen müssen, von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Allein dieser Punkt soll im nächsten Jahr 3,3 Milliarden Euro an Mehreinnahmen bringen.
Die Verhinderungspflege, mit der man bis zu 3.540 Euro jährlich für Ersatzpflege etwa in Ferienzeiten abrechnen konnte, soll gestrichen werden. Im Gegenzug werden zwar andere monatliche Budgets erhöht und neue eingeführt, Sozialverbände haben aber gegen diese Umstrukturierung protestiert.
Die SPD hatte im Vorfeld der Kabinettsbefassung gefordert, die Eigenanteile bei der Pflege im Heim stärker durch Mittel der Pflegeversicherung zu deckeln. Dies wurde im neuen Entwurf nicht berücksichtigt. Allerdings findet sich im neuen Entwurf nicht mehr der Vorstoß, bei den bisherigen Zuschüssen der Pflegekassen für die Eigenanteile beim Heimaufenthalt zu kürzen. Dies hatte der frühere Entwurf unter Bundesgesundheitsministerin Warken noch vorgesehen.
„Nur ein Minimalkompromiss“
Zuletzt wollte die SPD einen Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Dieser hätte bedeutet, dass die privaten Pflegekassen (die zu den privaten Krankenkassen gehören) einen Finanzausgleich an die gesetzlichen Kassen zahlen. Die Privatkassen haben im Schnitt weniger pflegebedürftige Mitglieder und daher auch weniger Ausgaben.
Linnemann sagte, dieses Thema sollte zusammen mit vielen weiteren in einer Fachkommission besprochen werden. Das Kabinett solle den Auftrag für das Gremium in der kommenden Woche beschließen. Schon Ende Januar erwarte er Empfehlungen der Kommission, um „das Pflegesystem für die 30er-Jahre fit zu machen“, sagte Linnemann. Diese sollten dann vor Ostern im Kabinett beschlossen werden.
Die AOK-Krankenkasse rügte, die Pflegereform sei „nur ein Minimalkompromiss“. Es würden nur Beitragszahlende und Pflegebedürftige herangezogen, um „kurzfristig Finanzlöcher zu stopfen“. Die Grünen erklärten, für eine „echte Strukturreform“ fehlten der Regierung „Kraft und Vision“.
In Deutschland beziehen 5,7 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung, darunter werden 4,9 Millionen zu Hause gepflegt. Unter den 800.000 Pflegebedürftigen in Heimen müssen mehr als 40 Prozent Hilfe vom Sozialamt für die Pflegekosten beziehen.
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