Teslas FSD: Verkehrsminister will notfalls deutschen Sonderweg prüfen
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) will sich dafür einsetzen, dass Teslas Fahrerassistenzsystem „Full Self-Driving (Supervised)“ (FSD Supervised) zeitnah in der gesamten EU genutzt werden kann. Eine Verständigung auf europäischer Ebene halte er für sinnvoll, sagte Bilger laut dpa auf einer Fachkonferenz von Tagesspiegel Background in Berlin. Gelinge diese nicht, müsse man darüber sprechen, „was man in Deutschland tun könne“.
Der Minister, der laut Terminkalender des Bundesverkehrsministeriums am Dienstagmorgen die Eröffnungsrede der Konferenz hielt, räumte offene technische Fragen und ungeklärte Haftungsfragen ein. Im Vordergrund standen für ihn aber Innovation und mögliche Vorteile für die Verkehrssicherheit. Was er konkret mit einer EU-Zulassung meint, ging aus der dpa-Wiedergabe nicht hervor.
Ausnahmegenehmigung aus den Niederlanden
Ausgangspunkt ist eine Entscheidung der niederländischen Zulassungsbehörde RDW: Sie hat FSD Supervised am 10. April 2026 eine vorläufige EU-Typgenehmigung nach Artikel 39 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt. Diese Ausnahmeregel für neue Technologien gilt zunächst nur in den Niederlanden. Andere Mitgliedstaaten dürfen die Genehmigung nach Absatz 5 für ihr eigenes Gebiet übernehmen und müssen die RDW lediglich schriftlich darüber informieren. Bis Ende September haben das Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien und zuletzt Tschechien getan. Zusammen mit den Niederlanden stehen diese sieben Staaten für rund zwölf Prozent der EU-Bevölkerung. Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien fehlen.
Damit die Genehmigung EU-weit gilt, müssen die Mitgliedstaaten im Technical Committee on Motor Vehicles (TCMV) zustimmen. Dazu ist eine qualifizierte Mehrheit nötig, also mindestens 15 von 27 Staaten, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Danach kann die EU-Kommission einen Durchführungsrechtsakt erlassen, der die RDW zu einer EU-weit gültigen Genehmigung ermächtigt. Für die TCMV-Sitzung am 6. Oktober sah der Tagesordnungsentwurf allerdings nur eine Fortsetzung der Diskussion vor, keine Abstimmung. Eine Entscheidung ist damit voraussichtlich erst im Dezember zu erwarten, die EU-weite Zulassung im Oktober wird immer unwahrscheinlicher.
KBA will selbst testen
In Deutschland werten Ministerium und Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die niederländischen Unterlagen mit Blick auf die Verkehrssicherheit aus und stehen mit RDW und Tesla im Austausch. Das erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Christian Hirte in einer Antwort auf abgeordnetenwatch.de. Das KBA arbeite an einer deutschen Position und wolle ein Tesla-Fahrzeug selbst erproben; einen Termin für den Abschluss nannte Hirte nicht. Als konkreten Klärungspunkt führte er an, dass das System eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit veranlassen kann. Mit dieser Sorge steht Berlin nicht allein: Laut der Nachrichtenagentur Reuters äußerten Behörden aus Schweden, Finnland, Dänemark, Norwegen und den Niederlanden Bedenken zu Tempo, vereisten Straßen und der Frage, ob Fahrer die Schutzmechanismen gegen Handynutzung umgehen können. Frankreich bemängelte Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit im Stadtverkehr.
Assistent, kein Autopilot
Trotz des Namens ordnet die RDW FSD Supervised ausdrücklich als Fahrerassistenzsystem ein, nicht als autonomes Fahrsystem. Der Fahrer bleibt verantwortlich und muss jederzeit eingreifen können. Die Hände müssen nicht dauerhaft am Lenkrad liegen, Sensoren prüfen aber, ob der Fahrer auf die Straße schaut und übernahmebereit ist. Bleibt er unaufmerksam, lässt sich die Funktion vorübergehend nicht mehr aktivieren. Eine vollständige Liste der Fahrmanöver, die die genehmigte Softwareversion übernehmen darf, hat die Behörde nicht veröffentlicht. Mit der US-Version sei die europäische nicht eins zu eins vergleichbar: Sie nutze andere Softwarestände und Funktionen. Zudem prüfen in der EU Behörden vorab, während in den USA der Hersteller selbst zertifiziert.
Nach eigenen Angaben hat die RDW das System mehr als anderthalb Jahre untersucht, darunter über 3000 Stunden Erprobung und mehr als 1000 eigene Testläufe. Die Berichtspflicht hat sie vorerst von jährlich auf monatlich verschärft. Rund 40.000 Teslas mit FSD Supervised hätten in den Niederlanden etwa 24 Millionen Kilometer ohne relevante Vorfälle zurückgelegt. Tesla selbst beziffert die Unfallhäufigkeit mit FSD als 4,1-mal niedriger als bei manuell gefahrenen Teslas – eine Herstellerangabe, die nicht unabhängig geprüft ist.
Der nationale Weg, den Bilger andeutet, wäre rechtlich über Artikel 39 Absatz 5 möglich, bliebe aber auf Deutschland beschränkt. Lehnt die Kommission die Genehmigung im EU-Verfahren später ab, wird sie laut Verordnung sechs Monate danach aufgehoben. Zuvor gebaute Fahrzeuge dürfen aber in den Staaten, die die Genehmigung übernommen haben, weiterhin zugelassen werden. Wie sich das auf per Softwareupdate freigeschaltete Funktionen auswirken würde, ist offen.
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