McKinsey sieht größtes ungenutztes Potenzial bei elektronischer Patientenakte
Digitalisierung und künstliche Intelligenz könnten nach einer McKinsey-Modellrechnung im deutschen Gesundheitswesen weitere 80 Milliarden Euro Potenzial pro Jahr schaffen. Rund 22,8 Milliarden Euro des noch erschließbaren Potenzials schreibt die Unternehmensberatung KI zu. Die 80 Milliarden Euro entsprechen laut McKinsey rund 17 Prozent der für 2026 als adressierbar geschätzten Gesundheitsausgaben von 479 Milliarden Euro. Eine Prognose für entsprechend sinkende Gesundheitsausgaben ist das nicht: In die Rechnung fließt auch der monetär bewertete Nutzen produktiverer Arbeitsabläufe ein. Die für die Umsetzung nötigen Investitionen hat McKinsey nicht gegengerechnet.
Der Bericht betrachtet 28 digitale Gesundheitstechnologien. Im E-Health-Monitor 2022 hatte McKinsey noch 26 Technologien analysiert und das jährliche Potenzial auf 42 Milliarden Euro beziffert, davon 1,4 Milliarden Euro als realisiert. Zusätzlich zu den 80 Milliarden Euro noch erschließbarem Potenzial weist McKinsey 11,5 Milliarden Euro jährlichen Nutzen als bereits realisiert aus. Die Zahl ist ebenfalls modelliert und verbindet verfügbare Nutzungsdaten mit wissenschaftlichen Ergebnissen zur Wirkung der jeweiligen Anwendungen. Es handelt sich daher nicht um eine Summe von 11,5 Milliarden Euro, die als tatsächliche Ausgabensenkung im deutschen Gesundheitswesen gemessen wurde.
Für die Kategorie „papierlose Daten“ beziffert McKinsey den bereits realisierten jährlichen Nutzen auf 5,9 Milliarden Euro. Als Beispiel nennt die Beratung das E-Rezept, das seit 2024 für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend ist. Mehr als 75 Prozent seines modellierten Potenzials seien bereits realisiert. Wie sich die 5,9 Milliarden Euro auf E-Rezept, elektronische Patientenakte (ePA) und weitere Anwendungen der Kategorie verteilen, schlüsselt die schriftliche Antwort nicht auf.
Im Gespräch betonten die Mitautorinnen Kristin Tuot und Katharina Sickmüller zwar, dass sie nicht von einer Idealwelt ausgehen: Für Menschen ohne Smartphone oder Apps, die nach der Installation kaum genutzt werden, habe man Abschläge in die Rechnung eingebaut. Zugleich stellten sie klar: Wie viel Geld Kliniken und Praxen zuvor für Software, IT-Ausrüstung, Schulungen oder den laufenden Betrieb ausgeben müssen, wurde überhaupt nicht gegengerechnet. Die 80 Milliarden Euro beschreiben daher lediglich den erhofften Brutto-Vorteil.
Die Patientenakte zeigt die Nutzungslücke
Der elektronischen Patientenakte schreibt McKinsey mit 9,3 Milliarden Euro jährlich das größte noch erschließbare Potenzial einer einzelnen Anwendung zu. Sie soll Informationen für Behandelnde verfügbar machen und eine Grundlage für weitere datenbasierte Anwendungen bilden. Nach McKinseys Modell könnten allein 6,2 Milliarden Euro des verbleibenden ePA-Potenzials durch eine intensivere Befüllung und Nutzung erschlossen werden. Eine bloße Ausweitung des Zugangs würde demnach weitere 0,4 Milliarden Euro beitragen. Diese Beträge sind modellierte Teilpotenziale, keine bereits eingetretenen Effekte.
Rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte haben eine ePA erhalten. Eine angelegte Akte ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer regelmäßig genutzten. Sickmüller räumte im Gespräch ein, dass die Akte noch nicht breit im Versorgungsalltag eingesetzt werde; Praxen berichteten teils von zusätzlichem Aufwand. Nach der Bilanz zum ersten Jahr der Befüllungspflicht verfügten Anfang Oktober 2026 mehr als fünf Millionen Versicherte über eine GesundheitsID. Diese Zahl misst nicht unmittelbar, wie viele Menschen ihre ePA aktiv verwenden.
Für das gesamte Technologieportfolio beziffert McKinsey das zusätzliche Potenzial durch intensivere Nutzung bestehender Zugänge auf 38,2 Milliarden Euro. Durch die Ausweitung des Zugangs allein seien es 3,7 Milliarden Euro. Die Zahlen unterstreichen, wie stark die Modellrechnung davon abhängt, dass verfügbare Anwendungen auch im Alltag funktionieren und verwendet werden.
Auf die Frage nach der Auswahl der Anwendungen erklärte McKinsey, Ausgangspunkt seien die bereits im Rahmen früherer Analysen betrachteten Technologien gewesen. Für die Quantifizierung müsse belastbare quantitative Evidenz zu einem Anwendungsfall vorliegen. Die bestehende Grundlage von mehr als 500 Forschungsdokumenten sei um knapp 150 neuere Publikationen ergänzt worden. Dadurch konnten unter anderem prädiktive Bedarfsplanung und erweiterte Mustererkennung neu aufgenommen werden.
McKinsey verteilt ein geschätztes, noch erschließbares Nutzenpotenzial von rund 80 Milliarden Euro pro Jahr auf 28 digitale Gesundheitstechnologien. Die Flächengröße zeigt den modellierten Wert der jeweiligen Anwendung – nicht bereits erzielte Einsparungen oder einen Nutzen nach Abzug der Umsetzungskosten.
(Bild: McKinsey)
Neben der ePA zählen das Telemonitoring chronisch erkrankter Menschen mit 6,4 Milliarden Euro und digitale Anwendungen zum Selbstmanagement chronischer Erkrankungen mit 6,0 Milliarden Euro zu den größten Einzelposten des noch erschließbaren Potenzials. Die Grafik ist eine Übersicht über McKinseys ausgewählte und quantifizierte Anwendungsfälle – nicht über sämtliche denkbaren Digitalmaßnahmen. Ihre Werte zeigen zudem das noch zu realisierende Potenzial, nicht den bereits als realisiert ausgewiesenen Nutzen.
Zur Gefahr von Doppelzählungen erläutert McKinsey, der eigene Nutzen einer Technologie werde vom zusätzlichen Effekt einer darauf aufbauenden Anwendung getrennt. Bei der ePA zähle beispielsweise die digitale Verfügbarkeit von Informationen zu ihrem Eigennutzen; bei einer klinischen Entscheidungsunterstützung werde nur deren zusätzlicher Effekt angesetzt. Das beschreibt das Modellprinzip. Die einzelnen Rechenschritte für sämtliche 28 Technologien lassen sich anhand der veröffentlichten Grafik nicht überprüfen.
Videosprechstunden
Wie stark Wirkungsannahmen die Ergebnisse beeinflussen, zeigt die Telekonsultation. Ihr geschätztes jährliches Potenzial sinkt im neuen Bericht von 5,7 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 3,9 Milliarden Euro. Bei der Videosprechstunde kann aus der erhofften Zeitersparnis beispielsweise auch Mehraufwand werden. Ersetzt der Videotermin den Praxisbesuch nicht, fällt die Behandlung doppelt an. Die Corona-Pandemie verlieh Videosprechstunden einen außergewöhnlichen Nutzungsschub.
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