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Wednesday, September 16, 2026

Kleine Pakete von Online-Shops kosten bei Einfuhr bald extra

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Ab 1. November soll die neue Abgabe für im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkte gelten und von den nationalen Behörden erhoben werden. Ihre Höhe soll alle zwei Jahre aktualisiert werden. Die EU-Staaten haben den neuen Regeln bereits zugestimmt, sodass sie im Amtsblatt veröffentlicht werden können und später in Kraft treten.

Die neuen Regeln dürften etwa Onlinehändler wie Shein, Temu, AliExpress oder auch Amazon betreffen. Die Abgabe soll die steigenden Kosten durch die wachsende Zahl kleiner Sendungen aus dem Onlinehandel decken, etwa die Sichtung und Kontrolle bei der Einfuhr.

Im Jahr 2025 wickelten die europäischen Zollämter nach Angaben der EU-Staaten rund sechs Milliarden Pakete von Onlinehändlern ab. 90 Prozent davon seien aus China in die EU gelangt.

Die neue Bearbeitungsgebühr ist Teil einer größeren Zollreform. Weitere Maßnahmen sollen dafür sorgen, den globalen Handel zu erleichtern, Zölle effizienter zu erheben und die Kontrollen von nicht konformen, gefährlichen oder unsicheren Waren zu verschärfen. Unter anderem entsteht eine neue EU-Zollbehörde, die im kommenden Jahr in Lille ihre Arbeit aufnehmen soll.

Seit Juli wird unabhängig davon auch auf günstige Waren aus dem Ausland Zoll fällig. Pro Warengruppe in der Sendung werden pauschal drei Euro berechnet. Dafür sind eigentlich die Verkäufer oder Importeure verantwortlich. Manche Händler reichen die Zollpauschale aber an Verbraucher weiter, die nun mehr zahlen müssen.

Europaweite Daten, wie sich die Paketzahlen seitdem verändert haben, sind noch nicht bekannt. Nach Frankreich wurden nach Angaben des dortigen Wirtschaftsministeriums in den ersten Wochen bis zu 40 Prozent weniger kleine Pakete eingeführt.

Die Zollpauschale ist als Übergangslösung gedacht, bis 2028 eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht und dann alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sind. Die Nutzung der Plattform soll ab Juli 2028 für Onlinehändler verpflichtend sein, für alle anderen Händler ab März 2034.

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