Snapdragon: Qualcomm verklagt ARM wegen Vertragsbruchs
Qualcomm wirft ARM vor, seine Verpflichtungen aus einem Lizenzvertrag für ARM-Prozessordesigns nicht eingehalten zu haben. Außerdem habe ARM durch die unzulässige Preisgabe vertraulicher Informationen potenzielle Qualcomm-Kunden verscheucht. Als Strafe möchte Qualcomm von Lizenzgebühren befreit werden, womöglich im Umfang mehrerer Milliarden US-Dollar.
Die entsprechende Klage hat Qualcomm im April 2024 erhoben. Seit Montag tagen Geschworene des US-Bundesbezirksgerichts für Delaware, um die Sache zu entscheiden. Anberaumt sind fünf Tage im Gerichtssaal.
Es ist nicht das erste Mal, dass die beiden Unternehmen ihre Klingen im Gerichtssaal kreuzen. Spätestens seit Qualcomm den Chipentwickler Nuvia übernommen hat, hängt der Segen richtig schief. Zunächst beschuldige ARM Qualcomm und Nuvia der Lizenzverletzung. Diesen Prozess hat ARM auf ganzer Linie verloren. Doch Qualcomm wirft ARM vor, den Konflikt außerhalb des Gerichtssaal mit unsauberen Methoden geführt zu haben; dafür möchte sich Qualcomm schadlos halten. Es geht um Milliarden.
Die Welt der ARM-Lizenzen
Um den Konflikt einzuordnen, hilft es, die Lizenzen zu verstehen, die ARM vergibt. Die Softbank-Tochter entwickelt Prozessordesigns, überlässt Produktion und Vertrieb aber Dritten. Mit diesen schließt ARM in aller Regel ein Technology License Agreement (TLA). Es erlaubt die Herstellung der Prozessoren, mit nur geringfügigen Abweichungen von ARMs Spezifikationen.
Selten schließt ARM umfassendere Architecture License Agreements (ALA). Diese erlauben dem Lizenznehmer, jeweils ausgewählte ARM-Prozessordesigns weiterzuentwickeln. Bei dieser Arbeit gewährt ARM Unterstützung, ohne Erfolgsgarantie. Gelingt die Weiterentwicklung, darf der Lizenznehmer entsprechende Prozessorkerne herstellen und unter Verwendung des Markennamens ARM verkaufen. Diese Rechte dürfen nicht an Dritte übertragen werden, auch nicht im Rahmen eines Eigentümerwechsels des Lizenznehmers.
Der erste große Prozess
Qualcomm hält beide Arten von ARM-Lizenzen, hat die eigene Architektur-Entwicklung aber 2018 eingestellt. 2019 haben ehemalige Apple- und Google-Chipentwickler die Firma Nuvia gegründet, die ebenfalls eine ALA gelöst und auf deren Basis ARM-Prozessoren weiterentwickelt hat. 2021 hat Qualcomm Nuvia aufgekauft und führt dessen Arbeit fort – nicht auf Grundlage der Nuvia-Lizenz, die 2022 abgelaufen ist, sondern unter Berufung auf die eigene, viel ältere ALA, die bis 2033 läuft.
Das stört ARM, das gerne neue, höhere Lizenzgebühren kassieren würde. Es hat Qualcomm 2022 verklagt, aber verloren: Das US-Bundesbezirksgericht für Delaware hat Ende 2025 entschieden (ARM v Qualcomm et al, Az. 1:22-cv-01146), dass Qualcomm sich zurecht auf die eigene ALA beruft, auch bezüglich der von Nuvia übernommenen Prozessordesigns. Schließlich gab es bei Qualcomm keinen Eigentümerwechsel. Die Berufung ARMs ist anhängig.
Der zweite große Prozess
Nun zeiht Qualcomm ARM der Verletzung des Lizenzvertrages. Die genauen Vorwürfe sind in der veröffentlichten Version der Klage geschwärzt. Soweit ersichtlich, bringt Qualcomm vor, dass sich ARM im Lizenzvertrag dazu verpflichtet hat, bestimmte Dinge bereitzustellen. Es dürfte sich um Testwerkzeuge für Prozessoren handeln. ARM habe seine Verpflichtung aber nicht erfüllt. Interne ARM-Dokumente würden zeigen, dass ARM die Testwerkzeuge absichtlich vorenthalten hat, um Qualcomm zum Abschluss eines neuen, teureren Lizenzvertrages zu zwingen.
Stattdessen habe Qualcomm auf eigene Kosten eigene Testwerkzeuge entwickelt. Dafür verlangt Qualcomm Schadenersatz sowie die Anerkennung einer Vertragsstrafe, die Qualcomm für die fünf Jahre 2023 bis 2027 von Lizenzzahlungen an ARM befreien würde. Das könnte sich auf Milliarden US-Dollar summieren. ARM stellt den Vorwurf des Vertragsbruches in Abrede, und damit auch Qualcomms Anspruch auf Vertragsstrafe oder Schadenersatz.
Außerdem beklagt Qualcomm, dass ARM seine unbegründete Behauptung, Qualcomm entwickle und verkaufte nicht lizenzierte und daher illegale ARM-Prozessoren, dem Nachrichtendienst Bloomberg zugespielt hat, um den Vertrieb zu sabotieren. In dem Dokument drohte ARM auch damit, die bestehenden Qualcomm-Lizenzen aufzukündigen.
Daraufhin hätten potenzielle Kunden Abstand davon genommen, Qualcomms Chips zu kaufen, um sich nicht selbst dem Risiko immaterialgüterrechtlicher Klagen auszusetzen. Für diese Beeinträchtigung seiner Geschäfte verlangt Qualcomm ebenfalls Kompensation. ARM meint, dass Qualcomm dafür keine Entschädigung verlangen könne, weil der Schaden spekulativ sei. Überdies habe Qualcomm selbst nicht-öffentliche Details einer gegen ARM laufenden wettbewerbsrechtlichen Untersuchung Medien zugespielt.
Die zweienthalbte Klage
Mit diesen Aspekten der 2024 erhobene Klagen müssen sich diese Woche Geschworene befassen. Einen weiteren, jüngeren Teil der Klage wird die Richterin ohne Geschworene entscheiden. Dabei geht es um Qualcomms Vorwurf, ARM verweigere ehrliche Verhandlungen über neue Lizenzen.
Demnach gewährt ARMs Technology License Agreement Qualcomm das Recht, Lizenzen für neue ARM-Prozessorkerne zu kommerziell angemessenen Bedingungen zu erwerben. Dabei geht es nicht um eigene Prozessordesigns, sondern um Kerne „von der Stange”, wie Cortex A520, A720 oder M55.
ARM habe Qualcomms Anträge auf solche Lizenzen unnötig lange liegen lassen und schließlich unannehmbare Lizenzbedingungen zu exorbitanten Preisen vorgeschlagen. Das habe sich nach Erhebung der Qualcomm-Klage Anfang 2024 zugetragen. Daher hat Qualcomm seine ursprüngliche Klage entsprechend erweitert.
- Teilweise geschwärzte Abschrift der erweiterten Klage vom März 2026 , Qualcomm v ARM, Az. 1:24-cv-490, US-Bundesbezirksgericht für Delaware
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