Orchester der Gesundheitsdigitalisierung: „Wer dirigiert hier eigentlich wen?“
Philipp Müller wollte beim TI-Summit, der sich mit Themen rund um die Telematikinfrastruktur befasst, nicht nur darüber sprechen, was in der Gesundheitsdigitalisierung noch nicht funktioniert. Der Abteilungsleiter für Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium wies auch auf das Erreichte hin: die 73 Millionen angelegten elektronischen Patientenakten (ePA), rund 42 Millionen geöffnete elektronische Medikationslisten und rund 1,6 Milliarden verschickte E-Rezepte. Hinzu kommen mehr als 500 Millionen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die über die Telematikinfrastruktur (TI) übermittelt wurden. „Jetzt müssen wir überlegen, ob das gut oder schlecht ist“. Gut sei jedenfalls, dass der Prozess nicht mehr auf Papier laufe.
Mit Blick auf das Forschungsdatenzentrum Gesundheit und die ePA sagte Müller: „Dann beneiden uns auch einige andere Länder um diesen Datenschatz, den wir da haben“. Das hatte vor Jahren bereits der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach gesagt. Ausruhen wolle sich das Ministerium darauf nicht.
Blumige Worte für die Telematikinfrastruktur
Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will das Ministerium die nächste Entwicklungsstufe vorbereiten. Das Kabinett hat den Entwurf im Juli beschlossen, bald berät der Bundestag in erster Lesung darüber. Müller nannte die TI „das Rückgrat, die Lebensader, das Lebenselixier für alles, was ankommt“. Er beschrieb zwei Aufgaben, die zusammengehören: Die Technik muss stabil funktionieren, und die Anwendungen müssen einen spürbaren Mehrwert schaffen.
Ein Schwerpunkt sei die elektronische Patientenakte (ePA). Als erste verpflichtende Zusatzanwendung nannte er in seiner Keynote eine digitale Impfübersicht. Sie soll Versicherte auf Basis der Abrechnungsdaten an wichtige Impfungen erinnern. Auch Krankenkassen sollen eigene Zusatzfunktionen für die ePA anbieten können. Schon heute sieht Müller einen Nutzen auch für Versicherte, die nicht chronisch krank sind, etwa beim Blick darauf, was abgerechnet wird.
Daten beim Forschungsdatenzentrum verknüpfen
Was Müller als Gesundheitsdaten-Ökosystem beschreibt, wird mit den Plänen für das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) deutlich. Dort liegen bereits seit Jahren die Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Künftig sollen sie mit Genom- und Krebsregisterdaten verknüpft werden. Damit habe man „zum ersten Mal die Möglichkeit, wirklich auf einen sehr breiten Datenschatz“ zuzugreifen. Laut Müller können ab Oktober außerdem ePA-Daten an das FDZ ausgeleitet werden. Auf Rückfrage von heise online erklärte er, dass dies zunächst nur theoretisch möglich sei, praktisch werde es erst später so weit sein. Sechs Wochen vorher müssen die Krankenkassen ihre Versicherten über die Ausleitung informieren. Viele Krankenkassen wollen ab Ende Oktober informieren. Anfang 2027 sollen beim FDZ die ersten ePA-Daten vorliegen, zuerst die aus der elektronischen Medikationsliste.
Daten für Industrie, Krankenkassen und Wissenschaft
„Unsere Vision ist, dass wir den EHDS so umsetzen, dass er ein Mehrwert ist für alle Beteiligten“, konstatierte der BMG-Abteilungsleiter. Nach seinen Angaben wurden beim FDZ in den vergangenen Jahren bereits mehr als 100 Anträge auf Datennutzung gestellt, einige davon sind schon genehmigt. Je ein Drittel der Anträge komme aus der Industrie, von den gesetzlichen Krankenkassen und aus der Wissenschaft.
Auch bei der Patientensteuerung sollen vorhandene Abläufe nicht einfach digital nachgebaut werden. E-Überweisung, digitale Ersteinschätzung und digitale Terminvermittlung sollen als „Dreiklang“ zusammenspielen. Die E-Überweisung soll nach einer Pilotphase ab September 2028 bis September 2029 verbindlich kommen und nach Müllers Worten ein Kernelement der Primärversorgung werden. „Der letzte papierdominierte Prozess wird dann nicht nur stumpf digitalisiert“, so Müller. Er werde vielmehr neu gedacht. Hinzu kommt eine standardisierte digitale Bedarfseinschätzung, mit der sich der medizinische Behandlungsbedarf bestimmen lassen soll. „Klingt erstmal sehr technisch, aber am Ende des Tages kennt jeder von Ihnen diese Situation“, sagte Müller. Gemeint sind lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin. Das geplante Primärversorgungssystem soll nicht nur Patientinnen und Patienten besser begleiten. Es soll auch Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker entlasten.
TI-Messenger und KIM statt Schatten-IT
Für die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern kündigte der BMG-Mitarbeiter weitere Schritte beim Kommunikationsdienst KIM und beim TI-Messenger (TIM) an. Im August seien erstmals mehr als eine Million Nachrichten in einem Monat über KIM verschickt worden. Damit und mit TIM gebe es eine sichere Alternative zu WhatsApp & Co.: „Sie kennen alle das Problem mit der Schatten-IT.“
Voraussetzung für all das bleibt eine belastbare TI. Viele Systeme seien in die Jahre gekommen, sagte Müller. Gesellschafterversammlung und Gematik seien sich einig: „Mehr Stabilität, also weniger Reibung“. Zentrale Bausteine wie der E-Rezept-Fachdienst sollen deshalb künftig gebündelt auf einer gemeinsamen Plattform bereitgestellt werden. Entwicklung und Betrieb sollen laut Müller jedoch ausgeschrieben und nicht von der Gematik selbst übernommen werden. Gematik-Chef Florian Fuhrmann betonte in der anschließenden Diskussion mit Blick auf die Industrie: „Wir wollen in keiner Weise den Wettbewerb einschränken, sondern wir wollen ihn anders organisieren.“ Ein vom Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) in Auftrag gegebenes Gutachten (PDF) sieht im geplanten Umbau erhebliche kartell- und vergaberechtliche Risiken. Zudem fehle der Beleg für mehr Stabilität: Das bereits zentral beschaffte E-Rezept sei ähnlich oft ausgefallen wie die dezentral betriebene ePA.
Auch bei der Abwehr von Cyberangriffen soll die Gematik mehr Verantwortung bekommen. Es sei „kein Geheimnis“, dass der Gesundheitssektor besonders häufig angegriffen werde. Das Ministerium will deshalb ein Förderprogramm auflegen, das über die Bereichsausnahme von der Schuldenbremse finanziert wird und sich derzeit noch in der Konzeptionsphase befindet. Es soll große MVZ, die die Vorgaben der NIS2-Richtlinie erfüllen müssen sowie Kliniken und Labore dabei unterstützen, sich vor Cyberangriffen zu schützen. Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025. Nicht nur der Großteil der Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren fallen ebenfalls darunter, wenn sie mindestens 50 Beschäftigte haben oder mehr als zehn Millionen Euro Jahresumsatz und Bilanzsumme erreichen. Betroffene Einrichtungen mussten sich bis zum 6. März 2026 beim BSI registrieren und müssen erhebliche Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden in einer ersten Meldung anzeigen. Einzelpraxen und kleine Gemeinschaftspraxen sind in der Regel nicht betroffen.
Ein Orchester in Dur und Moll
Müller griff zudem einen Vergleich auf, den Fuhrmann bereits auf der DMEA, der vom bvitg ausgerichteten Gesundheits-IT-Messe, verwendet hatte. Er beschrieb die Gesundheitsdigitalisierung als Orchester, bei dem sich die Frage stelle, „wer dirigiert hier eigentlich wen und wer kümmert sich darum, dass die Musik vor allem schön aber am Ende auch erfolgreich gespielt wird“. Im Gesellschafterkreis spielten zwar alle nach vorn, aber die einen spielten in Dur, die anderen in Moll und manche spielten legato, andere akzentuiert.
Fuhrmann widersprach in der anschließenden Diskussion. Er „glaube nicht, dass alle komplett unterschiedlich spielen“. Er habe das Gefühl, „dass wir uns da ein bisschen näher beieinander befinden“. Gemeinsam habe man es geschafft, „aus diesem vielgescholtenen Infrastrukturprojekt einen digitalen Motor für die Versorgung zu bauen“. Später griff Fuhrmann das Orchester-Bild erneut auf, um die Rolle von Interoperabilität zu erklären. Die digitale Anwendung sei die Symphonie, die man hören wolle, die Spezifikation die Partitur. Kernprofile und Interoperabilität entsprächen dem Notensystem, der Harmonielehre und den Tempi. „Das ist die Basis, auf die sich alle Musiker der Welt irgendwie einigen konnten“, sagte Fuhrmann. Genau das fehle im Gesundheitswesen noch.
ePA und Android 13
Für Müller gehört dazu ebenso das Vertrauen der Versicherten. „Die beste Anwendung ist nur so gut, wie sie auch sicher ist“, betonte er in der Diskussion. Mit der bisherigen Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider habe man sehr gut zusammengearbeitet. Er sei zuversichtlich, dass sich das fortsetze. Seit dem 1. Oktober ist Moritz Hennemann ihr Nachfolger. Auch bei der umstrittenen Frage, ob Geräte mit Android 13 an TI-Anwendungen teilnehmen können, sei man im Austausch: „Auch das gucken wir uns konstruktiv an“. Fuhrmann bezeichnete den Bundesdatenschutzbeauftragten und das BSI als wichtige Partner. Sie hätten ein Mandat für Sicherheit und Datenschutz, das die Gematik nicht habe. Er rechnet damit, dass die Entwicklung der KI dazu führen wird, „dass wir da exponentiell mehr zu tun haben werden“.
Auf die Frage, wie sich das Vertrauen der Versicherten weiter stärken lasse, antwortete Müller: „Das ist, glaube ich, die Eine-Million-Euro-Frage.“ Gesundheit sei das Sensibelste, was es gibt. Viele Menschen teilten aber die Daten ihrer Smartwatches mit Konzernen, die nicht in Europa ansässig sind. Ein hohes Schutzniveau und Innovation müssten deshalb zusammengebracht werden. Für die kommenden Jahre wünschte sich Müller, dass die Branche das Ministerium „weiterhin konstruktiv kritisch“ begleite. „Und wir freuen uns natürlich auch über die journalistische Begleitung.“
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