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Thursday, October 1, 2026

Verurteilt wegen Mordes: Kind stirbt beim Zahnarzt: 13 Jahre Haft für Anästhesist

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Verurteilt wegen MordesKind stirbt beim Zahnarzt: 13 Jahre Haft für Anästhesist

01.10.2026, 14:50 Uhr

Ein kleines Mädchen geht zum Zahnarzt - und stirbt Stunden später im Behandlungsraum. Nun gibt es ein zweites Urteil in dem Fall, das für den Narkosearzt eine deutlich längere Haftstrafe bedeutet.

Nach dem Tod einer Vierjährigen in einer Zahnarztpraxis ist der Narkosearzt in einem erneuten Prozess zu 13 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt worden. Er habe sich etwa des Mordes und des versuchten Mordes in drei Fällen schuldig gemacht, erklärte der Richter am Frankfurter Landgericht. So habe der Mann unter anderem mit Verdeckungsabsicht gehandelt.

Der Anästhesist hatte im September 2021 in der Praxis in Kronberg im Hochtaunuskreis insgesamt vier Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt sowie weitere eklatante Hygienefehler begangen. Die Kinder erlitten eine Blutvergiftung. Ein vierjähriges Mädchen starb noch in der Nacht auf dem Zahnarztstuhl. Ein Junge und ein weiteres Mädchen mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp.

In erster Instanz wurde der ehemalige Arzt von einer anderen Kammer des Landgerichts unter anderem wegen Totschlags zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft ging das nicht weit genug: Sie legte erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. 

Die Anklagebehörde hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Sie argumentierte in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche, der deutsche Anästhesist habe seine schweren Behandlungsfehler vertuschen wollen und dafür das Leben seiner kleinen Patienten aufs Spiel gesetzt. 

Die Verteidigung des Angeklagten hatte dieser Darstellung widersprochen. Hätte er beabsichtigt, seine Handlungen zu verdecken, wäre es demnach eher in seinem Interesse gewesen, den Tod des Mädchens und damit die intensiven Ermittlungen zu verhindern. Sein Verhalten begründete die Verteidigung stattdessen mit Übermüdung und Überarbeitung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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