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Sunday, September 27, 2026

Kinderwunsch: Was zahlt die Krankenkasse – und was nicht?

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  • Bis zu 10'000 Franken kostet ein IVF-Zyklus in der Schweiz, inklusive Medikamente und Einfrierkosten.
  • Die obligatorische Krankenkasse übernimmt weder IVF noch Präimplantationsdiagnostik.
  • Der Bund prüft, die Begrenzung auf zwölf Embryonen pro Zyklus aufzuheben und die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren zu verlängern.

Viele Frauen reisen für eine Kinderwunschbehandlung ins Ausland. Aus Gesprächen mit Betroffenen wird deutlich: Die Gründe sind unterschiedlich. Genannt werden tiefere Kosten, kürzere Wartezeiten oder rechtliche Einschränkungen in der Schweiz. Ein Überblick zeigt, welche Regeln hierzulande gelten und welche Änderungen der Bund plant.

Was ist eine IVF?

Bei einer In-vitro-Fertilisation (IVF), umgangssprachlich «künstliche Befruchtung», werden Eizellen ausserhalb des Körpers mit Samenzellen befruchtet. Der entstandene Embryo wird anschliessend in die Gebärmutter eingesetzt. Die Spermien stammen vom Partner oder aus einer Samenspende.

In der Schweiz dürfen pro Behandlungszyklus maximal zwölf Embryonen erzeugt werden. Meist wird ein Embryo eingesetzt, die übrigen werden für spätere Versuche oder einen weiteren Kinderwunsch eingefroren.

Bei einer In-vitro-Fertilisation (IVF), umgangssprachlich «künstliche Befruchtung», werden Eizellen ausserhalb des Körpers mit Samenzellen befruchtet.

Bei einer In-vitro-Fertilisation (IVF), umgangssprachlich «künstliche Befruchtung», werden Eizellen ausserhalb des Körpers mit Samenzellen befruchtet.IMAGO/AAP

Einschränkungen der Fortpflanzungsmedizin

Fortpflanzungsmedizinische Behandlungen wie IVF dürfen in der Schweiz nur in Anspruch genommen werden, um Unfruchtbarkeit zu überwinden oder das Risiko zu vermeiden, eine schwere Erbkrankheit weiterzugeben.

Weitere Einschränkungen:

  • Eine Samenspende ist nur für verheiratete Paare zulässig.
  • Das Paar kann den Spender nicht selbst auswählen.
  • Eizellenspende, Embryonenspende und Leihmutterschaft sind in der Schweiz verboten.
  • Die Präimplantationsdiagnostik, also die genetische Untersuchung von im Labor erzeugten Embryonen, ist nur in zwei Fällen erlaubt: bei unfruchtbaren Paaren zur Abklärung der Entwicklungschancen der Embryonen, und bei Paaren mit Erbkrankheiten, um festzustellen, ob ein Embryo davon betroffen ist.

Kosten und was übernimmt die Krankenkasse?

Ein IVF-Zyklus kostet in der Schweiz schnell bis zu 7000 Franken. Hinzu kommen Ausgaben für Medikamente (bis zu 2000 Franken), Anästhesie sowie das Einfrieren und Aufbewahren von Eizellen und Embryonen (über 1000 Franken). Die tatsächlichen Kosten unterscheiden sich je nach Fall und Kinderwunschzentrum. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten nicht.

Das übernimmt die Krankenkasse:

  • diagnostische Abklärungen bei Unfruchtbarkeit für Frau und Mann
  • Hormonbehandlungen der Frau, in der Regel bis zu zwölf Stimulationszyklen oder während eines Jahres
  • eine begrenzte Anzahl Inseminationen (IUI). Dabei werden Samenzellen des Partners oder eines Spenders in die Gebärmutter eingeführt.

Das übernimmt die Krankenkasse nicht:

  • In-vitro-Fertilisation (IVF)
  • Präimplantationsdiagnostik (PID)
  • Untersuchungen und Behandlungen, die für IVF oder PID nötig sind, etwa Laboranalysen oder Hormonbehandlungen.

Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Der Bund arbeitet an einer Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Im Zentrum steht die geplante Zulassung der Eizellenspende in der Schweiz. Der Bundesrat will zudem Ei- und Samenzellenspenden künftig auch für unverheiratete Paare ermöglichen.

Geprüft wird auch die heute geltende Begrenzung auf höchstens zwölf Embryonen pro IVF-Zyklus. Diese Regel soll aufgehoben oder gelockert werden, weil sie laut BAG für einen Teil der Frauen zusätzliche Belastungen und Kosten verursachen kann, wenn mehrere Behandlungsversuche nötig sind.

Auch soll die Aufbewahrungsfrist für Samen- und Eizellen und Embryonen überprüft werden. Heute gilt eine maximale Frist von zehn Jahren. Laut BAG kann diese im Einzelfall zu kurz sein, etwa wenn ein Paar seine Familienplanung noch nicht abgeschlossen hat.

Lynn Sachs

Lynn Sachs (sac) arbeitet seit 2020 für 20 Minuten. Sie ist stellvertretende Leiterin des Ressorts News.

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