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Saturday, October 10, 2026

Erbschaftsteuer: Gerechter erben – geht das?

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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Erbschaftsteuer. Es geht um die Frage: Ist sie mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar? Fragen und Antworten.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Anfang kommender Woche zwei Tage lang über die Erbschaftsteuer. Worum geht es?

Es geht um zwei verschiedene Prozesse, um zwei Klagen mit unterschiedlicher Stoßrichtung. Am Montag geht es um eine Klage Bayerns, das die Erbschaftsteuer tendenziell senken will, jedenfalls für bayerische Erben. Am Dienstag geht es um einen Erben, der erreichen will, dass Unternehmenserben höher besteuert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die beiden Verfahren zeitlich aneinandergerückt, sodass es alle verfassungsrechtlich anstehenden Fragen zur Erbschaftsteuer zusammen betrachten kann.

Der Reihe nach. Was will Bayern am Montag konkret erreichen?

Bisher wird die Erbschaftsteuer durch ein Bundesgesetz geregelt. Bayern will erreichen, dass künftig die Bundesländer mit eigenen Landesgesetzen die Höhe der Erbschaftsteuer und der Freibeträge regeln. Bayern würde dann die Erbschaftsteuer senken, und reiche Erblasser würden im Alter nach Bayern umziehen, damit ihre Erben Steuern sparen. Andere Bundesländer würden bei dieser Regionalisierung der Erbschaftsteuer also verlieren und haben deshalb kein Interesse, die Erbschaftsteuer selbst zu regeln. Verfassungsrechtlich argumentiert Bayern in seinem Normenkontrollantrag: Das Bundesgesetz zur Erbschaftsteuer sei nichtig, weil kein Bundesgesetz „erforderlich“ sei.

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Damit wird Bayern aber kaum durchkommen. Erst 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Erbschaftsteuer bestätigt. Sicherheitshalber klagt Bayern auch noch auf eine Erhöhung der Freibeträge im Bundesgesetz. Die Freibeträge von 500.000 Euro für Ehe­gat­t:in­nen und 400.000 Euro für Kinder seien schon seit 2009 nicht mehr erhöht worden. Das ist allerdings eher ein politisches und kein rechtliches Argument. Aus dem Grundgesetz kann wohl keine rechtliche Pflicht konstruiert werden, Steuerfreibeträge regelmäßig zu erhöhen.

Und worum geht es im zweiten Prozess am Dienstag?

Obwohl hier nur ein einzelner Bürger klagt, ist das wohl der brisantere Prozess. Der Kläger hatte von seiner Tante ein Wertpapierdepot und Grundvermögen im Wert von rund 250.000 Euro geerbt. Er findet es ungerecht, dass er hierauf rund 47.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen muss, während die Erben großer Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer weitgehend verschont werden und im Schnitt nur rund 2,5 Prozent Steuern zahlen. Der Kläger sieht darin eine Verletzung von Artikel 3 Grundgesetz, dem Anspruch auf Gleichbehandlung, und hat Verfassungsbeschwerde erhoben.

Das Bundesverfassungsgericht hat doch schon 2014 die Verschonung von Unternehmenserben gerügt. Was ist nun neu?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 grundsätzlich durchaus akzeptiert, dass Unternehmenserben von der Erbschaftsteuer verschont werden dürfen – wenn dies dem Schutz von Arbeitsplätzen dient. Ein Unternehmen soll nicht in Schwierigkeiten kommen, weil der Erbe Erbschaftsteuer zahlen muss. Solange der Gesetzgeber dieses Konzept verfolgt, müsse er die Steuerverschonung künftig aber zielgenauer umsetzen.

Für große Vermögen forderte das Gericht eine Verschonungsbedarfsprüfung, die eigentlich verhindern soll, dass Großerben gar keine Steuern zahlen. Wenn sie nämlich ausreichend Privatvermögen haben, müssen sie die Hälfte davon einsetzen, um ihre Steuerschuld zu begleichen. Dieses Urteil hat der Bundestag 2016 umgesetzt. Dabei hat er aber die Erbschaftsteuer für Unternehmenserben – etwa auf Druck des Verbands Die Familienunternehmer – erneut so geregelt, dass Unternehmenserben nur ganz selten Erbschaftsteuer zahlen, weil selbst Milliardäre sich so arm rechnen können, dass ihnen die Steuer erlassen wird.

Das Bundesverfassungsgericht muss nun also prüfen, ob die Vorgaben des Gerichts von 2014 richtig umgesetzt wurden und ob die Vorgaben vielleicht nicht streng genug waren. Karlsruhe könnte auch verlangen, dass die Behauptung, Erbschaftsteuern würden Unternehmen gefährden, erst mal empirisch belegt wird. Großzügige Stundungsregeln, die eine Verteilung der Steuerschuld auf viele Jahre ermöglichen, könnten schließlich auch genügen.

Der Wirtschaft geht’s nicht gut – wenn Un­ter­neh­menser­b:in­nen nun auch noch saftige Erbschaftsteuern zahlen müssen, dann gefährdet das doch viele Existenzen und Arbeitsplätze, oder?

Absolut. Zumindest behauptet, dass die Stiftung Familienunternehmen, die aber vor allem von Großunternehmen wie der Würth-Gruppe, Bertelsmann oder der Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, gefördert wird. Wenn die Erbschaftsteuer von 30 Prozent künftig aus dem Betriebsvermögen gezahlt werden müsste, dann würde die Hälfte der Unternehmen in eine kritische Finanzlage kommen, behauptet etwa Stiftungsvorstand Rainer Kirchdörfer und stützt sich dabei auf Berechnungen aus dem eigenen Haus. Doch erstens zahlt kaum eine Erbin tatsächlich 30 Prozent Erbschaftsteuer – dazu gibt es zu viele Möglichkeiten der Steuergestaltung –, und zweitens müsste diese auch nicht auf einen Schlag gezahlt werden.

Die meisten Befürworter einer Reform fordern, dass die Steuerschuld über einen langen Zeitraum gestreckt werden kann. Dazu zählen unter anderem die Wirtschaftsweisen – bis auf eine – aber auch der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW). Der immerhin rund 30.000 Mitgliedsunternehmen zählende Verband plädiert dafür, dass die geltenden Verschonungsregelungen gestrichen werden. Stattdessen soll für die Übertragung von Betriebsvermögen ein Steuerfreibetrag von 5 Millionen Euro eingeführt werden, kleine und mittlere Unternehmen würden also ent- und große Unternehmen stärker belastet.

Um welche Größenordnungen geht es da eigentlich?

Dem Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung zufolge wurde von 2009 bis 2024 mehr als eine halbe Billion Euro Unternehmensvermögen (510 Milliarden) steuerfrei übertragen – der größte Teil (443 Milliarden) durch Schenkungen. Infolge der bereits erwähnten Verschonungsbedarfsprüfung verzichtete der Staat allein im vergangenen Jahr auf Steuereinnahmen von 3,7 Milliarden Euro.

Nach Recherchen des Netzwerks Steuergerechtigkeit profitierten davon 34 Großerben, die insgesamt rund 12 Milliarden Euro erbten. Dennoch ist das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer insgesamt gestiegen, 2025 waren es 21,5 Milliarden Euro. Maßgeblich dafür war auch das Erbe des Knorr-Bremse-Gründers Hans-Herrmann Thiele, der verstarb, bevor seine Familienstiftung zur Steuervermeidung registriert war. Die Erben mussten 4 Milliarden Euro Erbschaftsteuer zahlen – dem Unternehmen geht es dennoch gut.

Und was macht der Staat mit den Einnahmen?

Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer, das heißt, das Geld fließt unmittelbar in die Haushalte der Bundesländer. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen Ost und West. 95 Prozent der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen und damit auch der Steuereinnahmen entfallen laut Statistischem Bundesamt auf die westlichen Bundesländer. Von den 21 Milliarden Euro Erbschaftsteuer kassierten die westlichen Bundesländer zusammen 20 Milliarden Euro Steuereinnahmen, die ostdeutschen Länder und Berlin mussten sich mit 1 Milliarde Euro begnügen. Allerdings wird ein Teil davon über den Länderfinanzausgleich umverteilt.

Welche Pläne verfolgt die schwarz-rote Koalition in Berlin?

Die SPD will vor allem Groß­er­b:in­nen stärker in die Pflicht nehmen und hat zu Jahresbeginn schon mal ein Konzept vorgelegt. Die Ausnahmen für sehr große Vermögen sollen gestrichen werden. Wer aber Omas Häuschen im Wert von 900.000 Euro und 100.000 Euro von Dritten geschenkt bekommt, muss gar keine Steuer zahlen. Davon würde auch der Kläger in Karlsruhe profitieren. Für Be­triebs­er­b:in­nen plant die SPD einen Freibetrag von 5 Millionen Euro. Der Haken ist, dass das Steueraufkommen zunächst sinken würde.

Und was will die Union?

Die hält sich – bis auf Markus Söder – zurück. Der Wirtschaftsflügel, allen voran der Parlamentskreis Mittelstand der Unionsfraktion, würde am liebsten alles so lassen, wie es ist. Im Arbeitnehmerflügel regt sich aber Kritik. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe im Bundestag, Stefan Nacke, hat gerade einen überraschenden Vorstoß gewagt und fordert eine höhere Erbschaftsteuer für Großerben. Der ehemalige Fraktionsvorsitzende Jens Spahn dachte schon mal laut über einen einheitlichen Steuersatz von 10 Prozent auf Erbschaften nach. Das würde allerdings bedeuten, dass das Aufkommen an Erbschaftsteuer sinkt, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag der Grünen durchgerechnet hat.

Wann wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden?

Anfang 2026 hieß es, das Gericht versuche, bis zum Jahresende zu entscheiden. Das dürfte aber kaum zu machen sein, weil nun – anders als zunächst geplant – das bayerische Verfahren parallel mitberaten und entschieden wird. Die Erwartungen sind groß. Be­ob­ach­te­r:in­nen rechnen mit einem Urteil zu Beginn des nächsten Jahres.

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