Bedingte Freiheitsstrafen: Anführer der Jungen Tat verurteilt

- Sechs Mitglieder der rechtsextremen Jungen Tat standen Anfang September vor dem Bezirksgericht Zürich.
- Den fünf Männern und einer Frau werden Diskriminierung, Nötigung, Landfriedensbruch und weitere Straftaten vorgeworfen.
- Die beiden Anführer Tobias L. (24) und Manuel C. (25) sollen je sechs Monate absitzen.
- Das Bezirksgericht Zürich hat sie zu bedingten Freiheitsstrafen von zwölf Monaten verurteilt. Sie müssen also nicht ins Gefängnis.
Der Prozess gegen die sechs jungen Leute vor dem Bezirksgericht Zürich hat Anfang September unter einem grossen Polizeiaufgebot stattgefunden. Heute Freitag hat nun das Gericht das Urteil veröffentlicht. Es sprach die beiden Anführer der rechtsextremen Gruppierung der Diskriminierung, Nötigung, des Landfriedensbruchs und weiterer Straftaten schuldig.
Das Gericht verurteilte die Männer zu bedingten Freiheitsstrafen von zwölf Monaten und unbedingten Geldstrafen. Die Vorstrafen von einem Strafbefehl mit Geldstrafen werden nicht widerrufen. Die vier weiteren Beschuldigten wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
Hausfriedensbruch und Nötigung
Für das Gericht waren die Aktion am Pride-Gottesdienstes im Juni 2022 in der Kirche an der Werdstrasse im Kreis 4, als sie ein grosses weisses Kreuz mit der Aufschrift «NOPRIDEMONTH» trugen, diskriminierend.
Der Vorfall im Tanzhaus erachtet das Gericht als Hausfriedensbruch und Nötigung der anwesenden Personen. Sie waren im September 2022 ins Haus an der Wasserwerkstrasse beim Platzspitz eingedrungen und hatten eine Queer-Story-Time-Veranstaltung mit Kindern gestört. Sie waren dabei vermummt und liessen vor dem Gebäude Rauchpetarden ab. Der Richter sprach von einem martialischen Auftritt, welches das Gericht als schwerstes Delikt erachtete.
Vier Jahre Probezeit
Zum Strafmass von zwölf Monaten bedingt sagte der Richter, dass man «erhebliche Bedenken» für zukünftige Taten habe. Deshalb betrage die Probezeit vier Jahre.
Am Prozess vor knapp acht Wochen hatten sie geschwiegen. Ihre Verteidiger plädierten auf Freisprüche. Die Mitglieder der Jungen Tat seien nie durch Gewalttätigkeiten aufgefallen. Demgegenüber hatte der Staatsanwalt teilbedingte Freiheitsstrafen von je 15 Monaten für die Hauptbeschuldigten verlangt, wovon sie sechs Monate absitzen sollen. Ihre Komplizen sollen mit bedingten Geldstrafen und Bussen bestraft werden.
Stefan Hohler (hoh), arbeitet seit 2020 als Gerichtsreporter für 20 Minuten.
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