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Saturday, September 19, 2026

Krankenkassen sollen doch über Beitragsanhebung informieren müssen

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Gesundheitsminister Linnemann Krankenkassen sollen doch über Beitragsplus informieren müssen

Stand: 19.09.2026 • 17:46 Uhr

Gesundheitsminister Linnemann will das Aus der Informationspflicht für gesetzliche Krankenkassen über Beitragserhöhungen wieder rückgängig machen. Vor allem Verbraucherschützer hatten die Abschaffung der Pflicht scharf kritisiert.

Vor etwas mehr als zwei Monaten haben Bundestag und Bundesrat dem von der schwarz-roten Regierungskoalition geschnürten Sparpaket zugestimmt, mit dem bei den Gesundheitsausgaben kräftig gespart werden soll. Doch nun will Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann eine der im Paket enthaltenen Regelungen wieder kippen. Gesetzliche Krankenkassen sollen in Zukunft wieder dazu verpflichtet sein, Versicherte zu informieren, wenn Beiträge angehoben werden.

"Beitragssätze sind entscheidende Informationen für die Versicherten", begründete der CDU-Politiker die Kehrtwende gegenüber der Rheinischen Post. Linnemann hatte den Posten als Bundesgesundheitsminister Ende Juli im Rahmen einer Personalrochade im Bundeskabinett übernommen. Offiziell im Ministeramt vereidigt wurde er im September.

Bei der Rückkehr zur Informationspflicht gehe es um das Vertrauen der Versicherten in die gesetzlichen Krankenkassen, betonte Linnemann weiter. Wie die Rheinische Post unter Berufung auf Linnemanns Ministerium berichtete, soll die Informationspflicht im Rahmen weiterer Änderungen im sogenannten Beitragssatzstabilisierungsgesetz wieder eingeführt werden.

Das Ziel: weniger Kosten durch weniger Bürokratie

Mit Beschluss des Sparpakets im Juli wurden die gesetzlichen Krankenkassen von der Pflicht entbunden, ihre Mitglieder mit Anschreiben aktiv darauf hinzuweisen, wenn sie ihren Zusatzbeitrag erhöhen. Mit der Abschaffung der Informationspflicht wollte die Bundesregierung vor allem anfallende Kosten durch Bürokratieaufwand senken.

Denn allein für die Briefe an Versicherte, in denen über Beitragsanhebungen informiert wurde, fielen Millionen Euro an Kosten für Material und Porto an. Branchenschätzungen zufolge beliefen die sich pro Brief auf ein bis zwei Euro. In Deutschland sind Angaben des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zufolge etwa 75 Millionen Menschen gesetzlich versichert.

Verbraucherschützer sahen Rechte von Versicherten geschwächt

Bei Verbraucherschützern war das Aus der Informationspflicht auf scharfe Kritik gestoßen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass Versicherte das Plus bei Beiträgen zu spät bemerken, womit ein bestehendes Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt werde.

Ohne dieses Sonderkündigungsrecht sind Versicherte mindestens zwölf Monate an ihre aktuelle Kasse gebunden. Bei rechtzeitiger Kenntnis über Beitragssteigerungen können Versicherte über dieses Recht aber bis Ende des Monats kündigen, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals greift.

Daher begrüßte die Vorsitzende des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, Linnemanns Ankündigung ausdrücklich. Das sei "ein wichtiges und überfälliges Signal", betonte sie ebenfalls im Gespräch mit der Rheinischen Post. Nur so würden Versicherte ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen und prüfen können, ob sich ein Wechsel lohne.

Auch der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt, zeigte sich offen für eine erneut geltende Informationspflicht. "Selbstverständlich ist es gut und richtig, dass die Krankenkassen ihre Versicherten informieren, wenn es zu einer Änderung des Beitragssatzes kommt", sagte er, drängte aber zugleich auf Möglichkeiten, Beitragsänderungen digital ankündigen zu können. Was die gesetzlichen Krankenkassen nicht bräuchten, "sind bürokratische Vorgaben, die keinen echten Mehrwert stiften, sondern lediglich zu einer Erhöhung der Verwaltungskosten führen".

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