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Monday, August 17, 2026

Berliner Kältebus angezündet - Täter muss dauerhaft in Psychiatrie

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Archivbild: Ausgebrannter Kaeltebus auf dem Parkplatz der Berliner Stadtmission. (Quelle: picture alliance/epd-bild/Rolf Zöllner)

Kältebus-Anschlag in Berlin Täter muss dauerhaft in psychiatrische Klinik

Stand: 13.08.2026 • 15:41 Uhr

Um die Jahreswende brannten mehrere Kältebusse der Berliner Stadtmission. Der mutmaßliche Täter wurde nun verurteilt: Das Berliner Landgericht ordnete die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Nach dem Brandanschlag auf einen Kältebus in Berlin-Moabit vor rund acht Monaten hat das Landgericht Berlin am Donnerstag die unbefristete Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Der damals obdachlose Mann hatte am Neujahrstag 2026 die Motorhaube eines Kältebusses der Berliner Stadtmission mit flüssigem Brandbeschleuniger übergossen und mit einem Feuerzeug angezündet, wie es in dem Urteil hieß. Ein Sachschaden in Höhe von rund 70.000 Euro sei entstanden. Zur Begründung der angeordneten Unterbringung hieß es, der 43-Jährige leide seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung. Darum sei er schuldunfähig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Es habe sich um eine Tat im Wahn gehandelt. Die Unterbringung sei zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich.

Beschuldigter gestand die Tat

Der 43-Jährige war bei dem Geschehen auf einem Parkplatz in der Lehrter Straße in Berlin-Moabit von Zeugen beobachtet und festgehalten worden. Er kam zunächst in Untersuchungshaft. Seit etwa sechs Wochen befindet er sich vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs.

Vor Gericht gestand der Beschuldigte die Tat. Er habe mit der Brandstiftung erreichen wollen, dass sich Polizei und Gericht mit den "Personen" befassen, von denen er sich seit 23 Jahren verfolgt fühle, so der 43-Jährige. Mit dem Urteil folgte das Gericht einem psychiatrischen Gutachten und dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sendung: radioeins vom rbb, 13.08.2026, 11 Uhr Audio: radioeins vom rbb, 13.08.2026, Michael Mellinger

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