Freitag: Prime-Preiserhöhung unwirksam, Österreichs Paketsteuer rechtsgültig
Amazon hat 2022 Gebühren für deutsche Prime-Abonnenten erhöht. Die Vertragsklausel war allerdings so verwirrend, dass sie unwirksam ist. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt rechtskräftig entschieden. Amazon muss die Prime-Beiträge nun entsprechend anpassen. In Österreich müssen 14 Webshops seit Donnerstag für die meisten inländischen Online-Bestellungen 2 Euro Paketsteuer zahlen. Die meisten Firmen wälzen das ab, plus Umsatzsteuer. Allerdings gibt es etliche Ausnahmen. Derweil hat der kalifornische Gouverneur einen Gesetzesvorschlag des Parlaments abgelehnt, der geheime Aufnahmen anderer Personen, etwa durch Smart Glasses, strafbar machen sollte. Die Regelungen gehen dem Gouverneur zu weit und seien für Geld- und Haftstrafen zu unpräzise – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Im September 2022 hat Amazon einseitig die Tarife für bestehende Prime-Abonnements in Deutschland und Österreich erhöht. Zumindest in Deutschland war die Preiserhöhung gegenüber Verbrauchern rechtlich unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in letzter Instanz entschieden. Grund ist, dass der zugrundeliegende Abschnitt in Amazons allgemeinen Geschäftsbedingungen so verwirrend war, dass er gegenüber Verbrauchern nicht angewandt werden kann. Laut BGH sind die „beanstandeten Regelungen jedenfalls deshalb unwirksam, weil ihnen ... nicht hinreichend deutlich zu entnehmen ist, welche Rechte dem (Verbraucher) im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung“ zustehen. Amazon ist zwar nicht einverstanden mit dem Urteil, wird die Beiträge aber anpassen: Bundesgerichtshof bestätigt unwirksame Preiserhöhung bei Amazon Prime.
Amazon ist auch betroffen von der jetzt in Kraft getretenen komplizierten österreichischen Paketsteuer in Höhe von zwei Euro. Neben Amazon gilt sie zunächst für Bestellungen bei Aliexpress, Apple, Best Secret, Ebay, Ikea, Mediamarkt, Otto, Shein, Shop-Apotheke, Temu, Universal, XXXLutz und Zalando. Im Januar dürfte Refurbed, ein österreichischer Marktplatz für aufgearbeitete Gebrauchtware, hinzukommen. Denn betroffen sind Online-Plattformen und -Händler, die im jeweils vorangegangenen Wirtschaftsjahr in Österreich 100 Millionen Euro mit „Versandhandel“ umgesetzt haben. Refurbed dürfte diese Schwelle im laufenden Jahr überschreiten. Es gibt aber diverse Ausnahmen, etwa für in Läden getätigte Bestellungen mit späterer Lieferung: Komplizierte "Paketsteuer" mit 2,40 Euro pro Bestellung in Österreich in Kraft.
Der Gouverneur von Kalifornien, Gavin Newsom, hat sein Vetorecht genutzt und den vom Parlament des US-Bundesstaates verabschiedeten Gesetzentwurf gegen geheime Aufnahmen anderer Menschen nicht unterschrieben. Die geplanten Regelungen seien zu weit gefasst oder unpräzise, was zur Verwirrung von Nutzern und unbeabsichtigten Folgen führen könnte. Denn neben Smart Glasses könnten damit auch Smartwatches betroffen sein. Zudem seien geheime Aufnahmen durch elektronische Geräte an Orten, in denen Menschen eine gewisse Privatsphäre erwarten, bereits durch bestehende Gesetze verboten. Deshalb könne er dem Gesetzesvorschlag in dieser Form nicht zustimmen. Diese hätte geheime Aufnahmen durch Mobilgeräte unter Strafe gestellt: Kaliforniens Gouverneur weist Gesetzentwurf gegen „Spannerbrillen“ zurück.
Zum Tag des offenen Rechenzentrums (TdoRZ) am Freitag, 6. November 2026, öffnen 22 Rechenzentren in 12 Städten ihre Türen für Besucherinnen und Besucher. Die German Datacenter Association (GDA) veranstaltet den TdoRZ seit 2023. Wer teilnehmen möchte, muss sich über die TdoRZ-Website um einen der knappen Plätze bewerben. Viele Führungen sind allerdings bereits ausgebucht. Mit dem TdoRZ will die GDA über Rechenzentren informieren, um deren Akzeptanz bei der Bevölkerung fördern. Zu den Betreibern, die ihre Rechenzentren öffnen, gehören etwa CyrusOne, Equinix, Grass-Merkur, Iron Mountain, NTT, Pfalzkom, Rockenstein, Telehouse, WIIT sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen: Viele Führungen durch offene Rechenzentren am 6. November schon ausgebucht.
Seit der Coronapandemie gehören Videokonferenzen zum Arbeitsalltag. Systeme protokollieren mitunter, wer wann wie lange dabei war. Immer häufiger zeichnen Unternehmen ganze Zusammenkünfte auf oder lassen ein KI-Modell Protokolle schreiben. Im c't-Datenschutz-Podcast zeigen wir, dass dieses Alltagsthema jede Menge datenschutzrechtliche Fragen mit sich bringt. Denn wer Dienste wie Teams oder Zoom einsetzt und zur Konferenz einlädt, trägt die Verantwortung im Sinne der DSGVO. Arbeitgeber benötigen für eine gewöhnliche Videokonferenz keine Einwilligung der Beschäftigten, da sie sich auf den Arbeitsvertrag oder berechtigtes Interesse stützen können. Wer verantwortlich ist, wer einwilligen muss, und wann ein KI-Transkript zum Problem wird, besprechen wir in der Auslegungssache 169: Datenschutz in Videokonferenzen.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externer Podcast (Podigee GmbH) geladen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Podigee GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Auch noch wichtig:
- Am 3. Oktober werden beim österreichweiten Sirenen-Probealarm zwischen 12 und 13 Uhr auch AT-Alerts getestet. Der Empfang hängt von Warnstufe, Einstellungen und Mobilfunkverbindung ab. Die Warnungen benötigen keine Anmeldung oder Guthaben.
- Von Berliner Ampel-Prognosen für Radler bis zum Reboot der Münchner Leihräder – Schwarzbuch-Fälle zeigen, wie Steuergeld in Smart-City-Visionen verpufft: Steuerzahlerbund rechnet mit Projekten wie Ampel-Displays und Leihrad-Flop ab.
- Wir müssen aufhören, das „außer Kontrolle“-Gefasel der KI-Firmen nachzuplappern. Die IT-Security-Risiken von KI liegen woanders, meint Sylvester Tremmel in seinem Kommentar zu GPT-6.1 Astra: Die Nebelkerze der außer Kontrolle geratenen KI.
- Figure löst seine zweite Generation humanoider Roboter ab und lässt die alten Roboter in einen Schmelzofen springen – oder von Arnold Schwarzenegger einfahren: Figure mustert humanoide F.02-Roboter aus und lässt sie in Schmelzofen springen.
- Die Bundesnetzagentur beschließt mit MiSpeL neue Regeln. Batteriespeicher können künftig Solar- und Netzstrom flexibel nutzen, ohne die Förderung zu verlieren: Heimspeicher künftig mit Netzstrom laden und EEG-Förderung behalten.
- Forscher untersuchten, wie Pkws Daten sammeln und weitersenden. Tesla erwies sich als datenhungrig, während Honda nach der Studie seine Praktiken veränderte. Das zeigen die Studienergebnisse von 21 PKWs: So tracken uns unsere Autos.
- Eine Gruppe soll gezielt einen Mann im Netz und im echten Leben attackiert haben. Ermittler durchsuchten 15 Wohnungen in sieben Bundesländern: Razzia gegen „Hater-Community“ nach Hetzjagd auf 44-Jährigen.
- Selbst gehostete Dienste lassen sich dank DNS-01-Challenge mit Let's-Encrypt-Zertifikaten absichern, ohne aus dem Internet erreichbar sein zu müssen: So sichern Sie lokale Dienste mit HTTPS im Heimnetz ab.
- Amazon legt Kindle, Kindle Paperwhite und Kindle Colorsoft neu auf. Die E-Book-Reader bekommen ein bündiges Display und werden leichter: Amazon streicht bei neuer Kindle-Familie Display-Vertiefung und setzt auf Aluminium.
- Microsoft will Windows widerstandsfähiger machen. Ab Windows 11 26H2 ist das Einstellungsbackup daher standardmäßig aktiv: Windows-Einstellungsbackup wird Standardoption in Windows 11 26H2.
- Fast jeder zweite Beschäftigte in Deutschland nutzt KI-Agenten am Arbeitsplatz. Gleichzeitig wächst die Sorge um den Job und Anforderungen an die Qualifikation: Deutschland bei KI-Agenten weltweit in der Spitzengruppe.
- Spanien führt im Sinne eines „menschen- und stadtzentrierten Mobilitätsverständnisses“ neue Überholregeln und Abstandsvorschriften zum Schutz Schwächerer ein: Spaniens neue Verkehrsregeln mit Radfahrern und E-Scooter-Nutzern im Blick.
- BMW will mit weniger Modellen, Managementabbau, dem Einsatz von KI und einem neuen Elektroauto zurück zu alter Stärke. Den 2er Active Tourer trifft es zuerst: BMW plant kompaktes Elektroauto für Europa und kappt Managementstellen.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.