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Friday, October 2, 2026

Freitag: Prime-Preiserhöhung unwirksam, Österreichs Paketsteuer rechtsgültig

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Amazon hat 2022 Gebühren für deutsche Prime-Abonnenten erhöht. Die Vertragsklausel war allerdings so verwirrend, dass sie unwirksam ist. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt rechtskräftig entschieden. Amazon muss die Prime-Beiträge nun entsprechend anpassen. In Österreich müssen 14 Webshops seit Donnerstag für die meisten inländischen Online-Bestellungen 2 Euro Paketsteuer zahlen. Die meisten Firmen wälzen das ab, plus Umsatzsteuer. Allerdings gibt es etliche Ausnahmen. Derweil hat der kalifornische Gouverneur einen Gesetzesvorschlag des Parlaments abgelehnt, der geheime Aufnahmen anderer Personen, etwa durch Smart Glasses, strafbar machen sollte. Die Regelungen gehen dem Gouverneur zu weit und seien für Geld- und Haftstrafen zu unpräzise – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Im September 2022 hat Amazon einseitig die Tarife für bestehende Prime-Abonnements in Deutschland und Österreich erhöht. Zumindest in Deutschland war die Preiserhöhung gegenüber Verbrauchern rechtlich unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in letzter Instanz entschieden. Grund ist, dass der zugrundeliegende Abschnitt in Amazons allgemeinen Geschäftsbedingungen so verwirrend war, dass er gegenüber Verbrauchern nicht angewandt werden kann. Laut BGH sind die „beanstandeten Regelungen jedenfalls deshalb unwirksam, weil ihnen ... nicht hinreichend deutlich zu entnehmen ist, welche Rechte dem (Verbraucher) im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung“ zustehen. Amazon ist zwar nicht einverstanden mit dem Urteil, wird die Beiträge aber anpassen: Bundesgerichtshof bestätigt unwirksame Preiserhöhung bei Amazon Prime.

Amazon ist auch betroffen von der jetzt in Kraft getretenen komplizierten österreichischen Paketsteuer in Höhe von zwei Euro. Neben Amazon gilt sie zunächst für Bestellungen bei Aliexpress, Apple, Best Secret, Ebay, Ikea, Mediamarkt, Otto, Shein, Shop-Apotheke, Temu, Universal, XXXLutz und Zalando. Im Januar dürfte Refurbed, ein österreichischer Marktplatz für aufgearbeitete Gebrauchtware, hinzukommen. Denn betroffen sind Online-Plattformen und -Händler, die im jeweils vorangegangenen Wirtschaftsjahr in Österreich 100 Millionen Euro mit „Versandhandel“ umgesetzt haben. Refurbed dürfte diese Schwelle im laufenden Jahr überschreiten. Es gibt aber diverse Ausnahmen, etwa für in Läden getätigte Bestellungen mit späterer Lieferung: Komplizierte "Paketsteuer" mit 2,40 Euro pro Bestellung in Österreich in Kraft.

Der Gouverneur von Kalifornien, Gavin Newsom, hat sein Vetorecht genutzt und den vom Parlament des US-Bundesstaates verabschiedeten Gesetzentwurf gegen geheime Aufnahmen anderer Menschen nicht unterschrieben. Die geplanten Regelungen seien zu weit gefasst oder unpräzise, was zur Verwirrung von Nutzern und unbeabsichtigten Folgen führen könnte. Denn neben Smart Glasses könnten damit auch Smartwatches betroffen sein. Zudem seien geheime Aufnahmen durch elektronische Geräte an Orten, in denen Menschen eine gewisse Privatsphäre erwarten, bereits durch bestehende Gesetze verboten. Deshalb könne er dem Gesetzesvorschlag in dieser Form nicht zustimmen. Diese hätte geheime Aufnahmen durch Mobilgeräte unter Strafe gestellt: Kaliforniens Gouverneur weist Gesetzentwurf gegen „Spannerbrillen“ zurück.

Zum Tag des offenen Rechenzentrums (TdoRZ) am Freitag, 6. November 2026, öffnen 22 Rechenzentren in 12 Städten ihre Türen für Besucherinnen und Besucher. Die German Datacenter Association (GDA) veranstaltet den TdoRZ seit 2023. Wer teilnehmen möchte, muss sich über die TdoRZ-Website um einen der knappen Plätze bewerben. Viele Führungen sind allerdings bereits ausgebucht. Mit dem TdoRZ will die GDA über Rechenzentren informieren, um deren Akzeptanz bei der Bevölkerung fördern. Zu den Betreibern, die ihre Rechenzentren öffnen, gehören etwa CyrusOne, Equinix, Grass-Merkur, Iron Mountain, NTT, Pfalzkom, Rockenstein, Telehouse, WIIT sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen: Viele Führungen durch offene Rechenzentren am 6. November schon ausgebucht.

Seit der Coronapandemie gehören Videokonferenzen zum Arbeitsalltag. Systeme protokollieren mitunter, wer wann wie lange dabei war. Immer häufiger zeichnen Unternehmen ganze Zusammenkünfte auf oder lassen ein KI-Modell Protokolle schreiben. Im c't-Datenschutz-Podcast zeigen wir, dass dieses Alltagsthema jede Menge datenschutzrechtliche Fragen mit sich bringt. Denn wer Dienste wie Teams oder Zoom einsetzt und zur Konferenz einlädt, trägt die Verantwortung im Sinne der DSGVO. Arbeitgeber benötigen für eine gewöhnliche Videokonferenz keine Einwilligung der Beschäftigten, da sie sich auf den Arbeitsvertrag oder berechtigtes Interesse stützen können. Wer verantwortlich ist, wer einwilligen muss, und wann ein KI-Transkript zum Problem wird, besprechen wir in der Auslegungssache 169: Datenschutz in Videokonferenzen.

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