Gesetz gegen „digitale Gewalt“: Richter sollen Accountsperren anordnen können
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitalen Übergriffen auf den Weg gebracht. Das Vorhaben soll Schutzlücken schließen und Rechte von Betroffenen stärken. Die Regierung hat dazu den Referentenentwurf vom April an zentralen Punkten weiterentwickelt. Er umfasst neben verschärften Strafvorschriften nun auch erweiterte zivilrechtliche Ansprüche gegen Online-Plattformen wie TikTok, Instagram und Facebook.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält die Initiative für unerlässlich: „Digitale Gewalt ist wie ein Flächenbrand.“ Besonders häufig richte sie sich gegen Frauen. Ein entschlossener Kampf gegen das Phänomen sei daher „auch eine Frage der Gleichberechtigung“, betonte die Ministerin. Es gehe darum, „Straflosigkeit für Täter im digitalen Raum“ zu stoppen.
Im Zentrum der Reform stehen neue Straftatbestände im Strafgesetzbuch (StGB), die insbesondere bildbasierte sexualisierte Gewalt sowie gezielte Manipulationen betreffen. Mit der Neufassung von Paragraph 184k StGB will die Regierung das unbefugte Herstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes kriminalisieren. Darunter fallen computergenerierte oder -manipulierte Inhalte, die den Anschein erwecken, eine Person unbekleidet oder bei sexuellen Handlungen zu zeigen.
Ferner erfasst der Paragraph digitalen Voyeurismus: Das heimliche Herstellen oder Verbreiten intimer Bildaufnahmen realer Personen ist künftig strafbar – unabhängig davon, ob die Aufnahmen an privaten oder öffentlichen Orten wie Saunen, Schwimmbädern oder FKK-Stränden entstanden sind. Auch das unbefugte Erstellen sexualisierter Aufnahmen bekleideter intimer Körperteile fällt unter die Norm, sofern die Darstellung offensichtlich auf eine Sexualisierung abzielt.
Besitz von Vergewaltigungsvideos wird strafbar
Zugleich stellt der Entwurf das Herstellen, Verbreiten, den Besitz sowie das wissentliche Abrufen von Vergewaltigungsvideos ausdrücklich unter Strafe. Weitere neue Tatbestände betreffen das unbefugte Verbreiten herabwürdigender Deepfakes außerhalb des Sexualbereichs (Paragraf 201b StGB) sowie Identitätsmissbrauch durch täuschende Kommunikation über Fake-Profile (Paragraf 201c StGB). Auch Cyberstalking und die unbefugte Überwachung mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnik, also etwa durch den Einsatz von GPS-Trackern, soll im neuen Paragrafen 202e StGB gesondert erfasst werden.
Neben dem Strafrecht will die Regierung im neu geschaffenen Gesetz gegen digitale Gewalt umfassende zivilrechtliche Instrumente verankern. Betroffene sollen etwa die Möglichkeit erhalten, über ein beschleunigtes gerichtliches Verfahren Auskunft über die Identität anonymer Täter von Online-Plattformen, Messenger-Diensten und Internetzugangsanbietern zu verlangen. Um Datenverlust während des Verfahrens zu verhindern, können Gerichte beweissichernde Anordnungen erlassen, die Anbieter zur vorläufigen Datenspeicherung verpflichten.
Im Vergleich zur ersten Fassung hat die Bundesregierung auch die zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber sozialen Netzwerken erweitert. Betroffene könnten künftig per Gerichtsanordnung die Entfernung rechtswidriger Inhalte beantragen, selbst wenn die Identität des Täters unbekannt bleibt. Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Wiederholungsgefahr ist zudem eine zeitweilige gerichtlich angeordnete Account-Sperre vorgesehen. Soziale Netzwerke ohne Sitz in der EU müssten einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen. Ein Richtervorbehalt bei den Maßnahmen soll dabei die Balance zwischen dem Schutz des Persönlichkeitsrechts und der Meinungsfreiheit wahren.
Lob aus der Wirtschaft, Kritik von Bürgerrechtlern
Zustimmung für das Gesetzesvorhaben kommt aus der Digitalwirtschaft. Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder wies auf die Dringlichkeit hin: „Digitale Gewalt entsteht innerhalb von Sekunden, ihre Folgen aber können für Betroffene über Jahre spürbar bleiben.“ Das geplante Gesetz sei überfällig. Es helfe, dass sich Betroffene schneller und wirksamer gegen digitale Angriffe wehren können und Täter konsequenter zur Verantwortung gezogen würden. „Ein Viertel der Menschen in Deutschland hat sie bereits selbst erlebt, bei den 16- bis 29-Jährigen sind es sogar 43 Prozent“, betont Rohleder.
Bürgerrechtler und Datenschützer sehen Aspekte des Vorhabens, das nun in Bundesrat und Bundestag geht, kritisch. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) etwa befürchtete schon beim ersten Vorstoß Hubigs, dass erweiterte Auskunftsansprüche und die Pflicht zur Herausgabe von IP-Adressen sowie Kommunikationsdaten die anonyme Meinungsäußerung im Netz entwerten könnten.
Konten-Sperren sind ebenfalls umstritten: Wenn Plattformen oder Gerichte vorschnell Accounts blockieren oder Daten verlangen, könnten Overblocking und Einschüchterungseffekte rechtstreue Nutzer treffen. Netzpolitische Akteure mahnen verhältnismäßige Verfahrensgarantien an, damit der berechtigte Opferschutz nicht zu einer Überwachungsinfrastruktur führt.
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