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Sunday, November 1, 2026

Wissenschaft unter Druck: „Wir müssen das Recht verteidigen“

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Rund 200 Ju­ris­t:in­nen betonen in einer gemeinsamen Erklärung die Bedeutung des Rechtsstaats. Eine Mitinitiatorin erklärt, warum.

Annika Danielmeier

Beispiele dafür, wie die Rechtswissenschaft zunehmend unter Druck gerät, gibt es einige. Da wäre der Fall Frauke Brosius-Gersdorf, die neue Richterin am Bundesverfassungsgericht werden sollte, von der Union aber nicht mehr gewählt werden wollte, nachdem rechtskonservative bis rechtsextreme Medien eine Kampagne gegen die Kandidatin gefahren hatten.

Da wäre aber auch zum Beispiel der Versuch der AfD im Juni dieses Jahres, 14 Vorträge des studentischen Kongresses „Take back the future“ an der TU Berlin zu verhindern. Die AfD in Sachsen-Anhalt, die jüngst die dortige Landtagswahl gewonnen hat, will wiederum laut ihrem Wahlprogramm Rich­te­r:in­nen anweisen, mit „maximaler Härte“ vorzugehen und den „Strafrahmen voll auszuschöpfen“.

Eine Entwicklung, dem viele Straf­recht­le­r:in­nen etwas entgegensetzen wollen. Rund 200 von ihnen haben sich deswegen mit einer Erklärung aus der Strafrechtswissenschaft zur Bedeutung von Rechtsstaat, Demokratie und Unabhängigkeit der Wissenschaft zu Wort gemeldet. Initiiert haben ihn die fünf Strafrechtsprofessorinnen Liane Wörner, Susanne Beck, Stefanie Bock, Katrin Höffler, Charlotte Schmitt-Leonardy und Georgia Stefanopoulou. An dem Text hätten aber noch mehr Leute mitgewirkt, das ist Wörner wichtig zu erwähnen.

„Wir sehen eine Entwicklung, in der das Recht sich eines Tages nicht mehr selbst erwehren könnte und wir es verteidigen müssen – die Weichen dafür müssen wir heute stellen“, sagt Wörner, Professorin für Strafrecht an der Universität Konstanz, der taz. Es sei ein schleichender, sich langsam verdichtender Prozess gewesen.

Straf­recht­le­r:in­nen mit öffentlichem Appell

„Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit, die umfassende Grundrechtsbindung aller staatlichen Gewalt, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit staatlichen Strafens, die Unschuldsvermutung sowie die Unabhängigkeit der Justiz bilden grundlegende Voraussetzungen einer freiheitlichen Rechtsordnung“, heißt es in der Erklärung. Sie seien auch Maßstab von Forschung, Lehre und Praxis des Strafrechts.

Eine Gefährdung der Grundlagen zeige sich dort, wo die „Bindung staatlicher Gewalt an Gesetz und Recht relativiert wird, unabhängige Gerichte als politisch, ideologisch oder illegitim dargestellt und in ihrer Autorität untergraben werden, wissenschaftliche Erkenntnisse pauschal delegitimiert oder politische Entscheidungen von Recht und empirischem Wissen entkoppelt werden“. Die Strafrechtswissenschaft dürfe dies nicht hinnehmen.

Inzwischen haben sich rund 200 Straf­recht­le­r:in­nen der Erklärung angeschlossen. Die Erklärung sei ein Versuch, die Entwicklung zu stoppen, sagt Wörner. „Es geht unter anderem darum, Gerichte, Richterwahlen, wissenschaftliche Expertise zu schützen, bevor institutioneller Schaden eintritt, der dann vielleicht nicht mehr zu reparieren ist.“

Ähnliche Erklärung der Strafrechtswissenschaft

Vor einigen Wochen haben bereits rund 230 Ju­ris­t:in­nen aus dem Zivilrecht eine ähnliche Erklärung abgegeben, die „Hallesche Erklärung“. Dieser haben sich die Straf­recht­le­r:in­nen nun angeschlossen: „Die Hallesche Erklärung aus der Zivilrechtswissenschaft hat in eindringlicher Weise daran erinnert, dass die Wissenschaft – gerade auch die Rechtswissenschaft – Verantwortung für die Grundlagen eines freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens trägt.“ Deshalb möchten sie die „zentralen Anliegen aus der Perspektive der Strafrechtswissenschaft bekräftigen“, schreiben die Jurist:innen.

Die Bedeutung des Strafrechts für Demokratie und Rechtsstaat herauszustellen, sei ihnen wichtig. „Das Strafrecht erlaubt tiefe Eingriffe in die Menschenrechte, die ohne eine rechtsstaatliche Bindung leicht zu Instrumenten politischer, sozialer oder ideologischer Disziplinierung werden können“, so steht es in der Erklärung. Dann könnten für Personen Unterschiedliches gelten, „und das darf nicht sein“, sagt Wörner. „Wenn wir über das Strafrecht diskutieren, diskutieren wir letztlich auch über Fragen staatlicher Macht. Wir diskutieren über individuelle Freiheit.“

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