Wissenschaft unter Druck: „Wir müssen das Recht verteidigen“

Rund 200 Jurist:innen betonen in einer gemeinsamen Erklärung die Bedeutung des Rechtsstaats. Eine Mitinitiatorin erklärt, warum.
Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Beispiele dafür, wie die Rechtswissenschaft zunehmend unter Druck gerät, gibt es einige. Da wäre der Fall Frauke Brosius-Gersdorf, die neue Richterin am Bundesverfassungsgericht werden sollte, von der Union aber nicht mehr gewählt werden wollte, nachdem rechtskonservative bis rechtsextreme Medien eine Kampagne gegen die Kandidatin gefahren hatten.
Da wäre aber auch zum Beispiel der Versuch der AfD im Juni dieses Jahres, 14 Vorträge des studentischen Kongresses „Take back the future“ an der TU Berlin zu verhindern. Die AfD in Sachsen-Anhalt, die jüngst die dortige Landtagswahl gewonnen hat, will wiederum laut ihrem Wahlprogramm Richter:innen anweisen, mit „maximaler Härte“ vorzugehen und den „Strafrahmen voll auszuschöpfen“.
Eine Entwicklung, dem viele Strafrechtler:innen etwas entgegensetzen wollen. Rund 200 von ihnen haben sich deswegen mit einer Erklärung aus der Strafrechtswissenschaft zur Bedeutung von Rechtsstaat, Demokratie und Unabhängigkeit der Wissenschaft zu Wort gemeldet. Initiiert haben ihn die fünf Strafrechtsprofessorinnen Liane Wörner, Susanne Beck, Stefanie Bock, Katrin Höffler, Charlotte Schmitt-Leonardy und Georgia Stefanopoulou. An dem Text hätten aber noch mehr Leute mitgewirkt, das ist Wörner wichtig zu erwähnen.
„Wir sehen eine Entwicklung, in der das Recht sich eines Tages nicht mehr selbst erwehren könnte und wir es verteidigen müssen – die Weichen dafür müssen wir heute stellen“, sagt Wörner, Professorin für Strafrecht an der Universität Konstanz, der taz. Es sei ein schleichender, sich langsam verdichtender Prozess gewesen.
Strafrechtler:innen mit öffentlichem Appell
„Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit, die umfassende Grundrechtsbindung aller staatlichen Gewalt, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit staatlichen Strafens, die Unschuldsvermutung sowie die Unabhängigkeit der Justiz bilden grundlegende Voraussetzungen einer freiheitlichen Rechtsordnung“, heißt es in der Erklärung. Sie seien auch Maßstab von Forschung, Lehre und Praxis des Strafrechts.
Eine Gefährdung der Grundlagen zeige sich dort, wo die „Bindung staatlicher Gewalt an Gesetz und Recht relativiert wird, unabhängige Gerichte als politisch, ideologisch oder illegitim dargestellt und in ihrer Autorität untergraben werden, wissenschaftliche Erkenntnisse pauschal delegitimiert oder politische Entscheidungen von Recht und empirischem Wissen entkoppelt werden“. Die Strafrechtswissenschaft dürfe dies nicht hinnehmen.
Inzwischen haben sich rund 200 Strafrechtler:innen der Erklärung angeschlossen. Die Erklärung sei ein Versuch, die Entwicklung zu stoppen, sagt Wörner. „Es geht unter anderem darum, Gerichte, Richterwahlen, wissenschaftliche Expertise zu schützen, bevor institutioneller Schaden eintritt, der dann vielleicht nicht mehr zu reparieren ist.“
Ähnliche Erklärung der Strafrechtswissenschaft
Vor einigen Wochen haben bereits rund 230 Jurist:innen aus dem Zivilrecht eine ähnliche Erklärung abgegeben, die „Hallesche Erklärung“. Dieser haben sich die Strafrechtler:innen nun angeschlossen: „Die Hallesche Erklärung aus der Zivilrechtswissenschaft hat in eindringlicher Weise daran erinnert, dass die Wissenschaft – gerade auch die Rechtswissenschaft – Verantwortung für die Grundlagen eines freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens trägt.“ Deshalb möchten sie die „zentralen Anliegen aus der Perspektive der Strafrechtswissenschaft bekräftigen“, schreiben die Jurist:innen.
Die Bedeutung des Strafrechts für Demokratie und Rechtsstaat herauszustellen, sei ihnen wichtig. „Das Strafrecht erlaubt tiefe Eingriffe in die Menschenrechte, die ohne eine rechtsstaatliche Bindung leicht zu Instrumenten politischer, sozialer oder ideologischer Disziplinierung werden können“, so steht es in der Erklärung. Dann könnten für Personen Unterschiedliches gelten, „und das darf nicht sein“, sagt Wörner. „Wenn wir über das Strafrecht diskutieren, diskutieren wir letztlich auch über Fragen staatlicher Macht. Wir diskutieren über individuelle Freiheit.“
Kahlschlag an der Uni Hamburg Informatik muss bluten
Die Uni Hamburg ist zum Sparen verpflichtet: Drei Studiengänge an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften sollen schließen.
Von Kaija Kutter
Umgang mit der AfD in Sachsen-Anhalt CDU streitet über eidesstattliche Versicherung
Wer wählte Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten? CDU-Abgeordnete sollten eidesstattlich versichern, dass sie es nicht waren. Nun gibt es Rücktrittsforderungen.
Jurist über Diversität in Wissenschaft „Damals waren die Hörsäle weniger bunt“
Ganz unterschiedliche Lebenswege: Anatol Dutta und Matteo Fornasier versammeln in ihrem Buch 35 Migrationsgeschichten von Rechtswissenschaftler:innen.
Interview von Marie Dürr
taz FUTURZWEI im Abo entdecken Endlich mal ein Magazin für Zukunft
taz FUTURZWEI ist unser Magazin für eine bessere Zukunft. Das Abo bietet jährlich vier Ausgaben für nur 38 Euro. Zudem erhalten Sie eine Ausgabe von Luisa Neubauers neuestem Buch „Was wäre, wenn wir mutig sind?“ (solange Vorrat reicht).
- Jedes Quartal neu in Ihrem Briefkasten
- Nur 38 Euro im Jahr
- Als Prämie Luisa Neubauers „Was wäre, wenn wir mutig sind?“
- Herausgegeben von Harald Welzer
Jetzt abonnieren
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.