Wohngeldreform könnte Bedürftige doppelt treffen
Weniger Unterstützung Wohngeldreform könnte Bedürftige doppelt treffen
Stand: 04.11.2026 • 13:01 Uhr
Die Bundesregierung plant eine Reform des Wohngelds, um mehrere Milliarden einzusparen. Ein Drittel der bisher Wohngeldberechtigten könnte den Anspruch auf Wohngeld verlieren.
Es gibt Kunden, die kommen jeden Tag im Sozialkaufhaus des Vereins "Wäller helfen" in Montabaur vorbei, berichtet René Schneider. Er arbeitet in dem Kaufhaus. Wer hier einkaufen will, muss einen Nachweis über seine Bedürftigkeit erbringen, wie es im Amtsdeutsch heißt - also beispielsweise Grundsicherung oder Wohngeld beziehen.
Für viele Menschen in der Region sei das Geschäft ein wichtiger Treffpunkt, sagt Schneider. Der Besuch dort gebe dem Tag Struktur, im Haus fänden sie immer Menschen, mit denen sie auch mal reden könnten.
2.500 registrierte Kunden hat das Kaufhaus derzeit. Die Betreiber befürchten aber, dass sie viele ihrer Kunden ab dem kommenden Jahr nicht mehr bedienen dürfen. Denn die Bundesregierung plant eine Wohngeldreform. Heute ist sie Thema im zuständigen Ausschuss des Bundestags.
Das Bundesbauministerium schätzt, dass ein Drittel der Haushalte, die bisher Wohngeld beziehen, die Unterstützung nach der Reform nicht mehr bekommen wird. Das bedeutet für die Haushalte nicht nur, dass die Unterstützung für die Miete wegfällt, sondern auch, dass sie nicht mehr im Sozialkaufhaus oder bei der Tafel einkaufen dürfen. Der Alltag würde für diese Menschen dann plötzlich erheblich teurer.
Viele von der Wohngeldreform betroffen
"Die Teuerung betrifft sehr viele", sagt René Schneider. "Alleinerziehende zum Beispiel, oder Rentner, die in einem Zwischenbereich liegen. Die haben zu viel, um aufzustocken, aber zu wenig, um ihre Miete zu bezahlen. Die trifft das besonders hart."
Schneider weiß, wovon er redet. Er hat selbst Bürgergeld bezogen. "Man kann sich dann keine Kleidung mehr leisten, wenn ein Gerät kaputt geht - auch wenn das nur ein Wasserkocher ist, was viele als selbstverständlich ansehen, dann ist das absolut unerschwinglich."
Das Geschäft ist für viele Menschen ein wichtiger Treffpunkt, sagt René Schneider.
Die Pläne der Bundesregierung zur Wohngeldreform sehen eine Kombination verschiedener Punkte vor. Einerseits soll die vorgesehene Erhöhung des Wohngelds zum 1. Januar 2027 ausgesetzt werden. Außerdem ist geplant, die sogenannte Heizkostenkomponente zu halbieren. Sie wurde 2023 zusätzlich zum Zuschuss zu den Wohnkosten eingeführt, um die hohen Energiepreise abzufedern.
Formel zur Berechnung soll geändert werden
Zudem soll die Formel geändert werden, mit der der Anspruch auf Wohngeld berechnet wird - so, dass am Ende weniger Menschen diesen Anspruch haben werden. Ende des Jahres 2025 haben nach Angaben des Statistischen Bundesamts etwa 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld bezogen, etwas mehr als drei Prozent der privaten Haushalte in Deutschland. Im Durchschnitt liegt deren Anspruch bei 291 Euro im Monat.
Die Regierung erhofft sich durch die Änderungen Einsparungen in Milliardenhöhe: Für 2027 sollen knapp 1,2 Milliarden Euro weniger ausgezahlt werden, in den Folgejahren knapp 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Auswirkungen auch auf Bürgergeld-Empfänger
Die Reform wird aber nicht nur Wohngeldempfänger betreffen, fürchtet René Schneider vom Verein "Wäller helfen": "Ein Bürgergeld-Empfänger, der gern arbeiten möchte, aber aus gesundheitlichen Gründen nur in Teilzeit arbeiten kann, muss sich überlegen, ob er einen Job wirklich annimmt. Denn wenn er in Teilzeit arbeitet und kein Wohngeld bekommt, kann er gegebenenfalls seine Miete nicht mehr bezahlen."
Das hätte dann den gegenteiligen Effekt dessen, was die Bundesregierung eigentlich will. "Das hält Leute eventuell sogar länger im Bürgergeld, obwohl sie eigentlich arbeiten möchten."
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