Referenden melden über 100'000 Unterschriften – der Bund zählt deutlich weniger

Was ist denn da passiert?
Referenden melden über 100'000 Unterschriften – der Bund zählt deutlich weniger
Für das Mindestlohn- und das AKW-Referendum melden die Komitees über 100’000 beziehungsweise 130’000 gesammelte Unterschriften. Die Bundeskanzlei zählt jedoch deutlich weniger. Wie kann das sein? Dahinter steckt auch die Entlastung der Behörden.
Publiziert: vor 14 Minuten
- Gewerkschaften und AKW-Gegner meldeten deutlich mehr Unterschriften als die Bundeskanzlei
- Viele eingereichte Unterschriften wurden nicht beglaubigt und deshalb offiziell nicht gezählt
- Trotz tieferer offizieller Zahlen kommen die Referenden zustande
Janic UrechRedaktor Politik
Da stimmt doch etwas nicht? Das denkt man sich zuerst: Für das Mindestlohnreferendum melden die Gewerkschaften über 100’000 gesammelte Unterschriften, für das AKW-Referendum sind es sogar über 130’000. Damit prahlen zumindest die beiden Kampagnen.
Die offizielle Seite zeigt jedoch ein weniger euphorisches Bild. Die Bundeskanzlei, die die Unterschriften entgegennimmt, weist wesentlich kleinere Zahlen aus. Laut ihren Angaben kamen beim Mindestlohnreferendum rund 66’000 und beim AKW-Referendum knapp 80’000 gültige Unterschriften zusammen.
Im Fall des AKW-Referendums seien die insgesamt 131’793 Unterschriften zwar gesammelt und der Bundeskanzlei übergeben worden, jedoch habe man nur einen Teil davon beglaubigen lassen, erklärt die zuständige Schweizerische Energie-Stiftung gegenüber Blick. Unterschriften für Referenden müssen nämlich von den Wohngemeinden der Unterzeichnenden beglaubigt werden, damit sie als gültig zählen.
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Die Gemeinden prüfen, ob die Person, die unterschrieben hat, in der angegebenen Gemeinde stimmberechtigt ist. Ausserdem wird sichergestellt, dass Duplikate nicht doppelt zählen. In der Regel liegt der Anteil der ungültigen Unterschriften bei unter einem Prozent.
Zählung beansprucht Gemeinden
Der Grund, weshalb ein Grossteil der gesammelten Unterschriften bei der Bundeskanzlei nicht als gültig gezählt wurde, ist also ein anderer: Die Unterschriften haben es gar nicht erst in die Gemeinden geschafft. Dort beansprucht die Überprüfung nämlich beträchtliche Ressourcen.
Aufgrund der grossen Zahl an Unterschriften, aus Zeitgründen und um die Behörden während der Sommermonate angesichts mehrerer paralleler Unterschriftensammlungen zu entlasten, habe man einen Teil der Unterschriften gar nie zur Beglaubigung an die Gemeinden geschickt, erklärt die Schweizerische Energie-Stiftung. Eine Anfrage beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund, der für das Mindestlohnreferendum zuständig ist, blieb bislang unbeantwortet.
Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich unter den nicht beglaubigten Unterschriften noch ungültige befinden. Da die für ein Referendum nötige Zahl von 50’000 gültigen Unterschriften bei beiden Vorlagen deutlich übertroffen wurde, ändert das aber nichts daran, dass wir bald über Mindestlöhne und AKWs abstimmen werden.
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