Abstimmung Kanton Zürich – Klares Ja zur Sterbehilfe-Vorlage zeichnet sich ab

Im Kanton Zürich zeichnet sich ein deutliches Ja zu neuen Regeln für assistierten Suizid in Spitälern und Heimen ab. Die Hochrechnung rechnet mit 63.8 Prozent Ja zur Vorlage. Damit dürften Zürcher Spitäler und Heime assistierten Suizid künftig grundsätzlich in ihren Räumen zulassen müssen.
In der Schweiz ist assistierter Suizid weitgehend akzeptiert. Doch nicht überall ist es möglich, in einem Spital oder Pflegeheim aus dem Leben zu scheiden. Im Kanton Zürich können heute Spitäler und private Institutionen assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten verbieten.
Neu müssen Heime und Spitäler Sterbehilfe wohl in ihren Räumen zulassen - ausgenommen wären Psychiatrien und Gefängnisse.
Wie regeln das andere Kantone?
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In den Kantonen Genf und Wallis sind alle Spitäler und Heime gesetzlich verpflichtet, Sterbehilfe zu dulden. In der Waadt, Neuenburg, Jura und Graubünden gilt die Pflicht für öffentlich beauftragte Institutionen. Neben Zürich diskutieren auch weitere Kantone vergleichbare Regeln. So haben etwa die Parlamente in Nidwalden und Solothurn bereits solche beschlossen.
Die Vorlage geht auf eine Volksinitiative zurück, die ursprünglich eine Zulassung in sämtlichen Spitälern und Heimen gefordert hatte. Das Kantonsparlament übernahm das Anliegen in einem Gegenvorschlag, worauf die Initiative zurückgezogen wurde. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.
Weitere Abstimmung im Kanton Zürich
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Zürich will Lehrpersonen nicht mehr Zeit zugestehen
Die Zürcherinnen und Zürcher sagen Nein zum umstrittenen Lehrpersonalgesetz: Gemäss Hochrechnung des Kantons vom Mittag legten 65,7 Prozent der Stimmberechtigten ein Nein in die Urne. Die Zürcher Stimmbevölkerung will also den Lehrpersonen für ihre Arbeit neben dem Unterrichten somit offenbar nicht mehr Zeit zur Verfügung stellen.
Die Vorlage wollte, dass Lehrerinnen und Lehrer mehr Zeit angerechnet bekommen für Arbeiten neben dem Unterrichten, wie das Vorbereiten der Lektionen, Elterngespräche oder die Planung von Klassenlagern. Dies um die Lehrpersonen zu entlasten. Pro Jahr würde die Anpassung Kosten von 83 Millionen Franken verursachen, die grösstenteils die Gemeinden übernehmen müssten. Deshalb wehrte sich die Mehrheit der Zürcher Gemeinden gegen die Vorlage. Auch der Regierungsrat empfahl ein Nein. Eine knappe Mehrheit des Kantonsrat unterstützte die Gesetzesanpassung.
Es stehen sich zwei Positionen gegenüber: das Recht einzelner Institutionen, aufgrund ihres Weltbilds Sterbehilfe abzulehnen, und der Wunsch anderer, selbstbestimmt über ihr Lebensende zu entscheiden.
Suizidgedanken? Hier finden Sie Hilfe
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Erwachsene: Dargebotene Hand/Sorgentelefon
- Telefon (rund um die Uhr): 143
- Mail und Chat: www.143.ch
Kinder und Jugendliche: Pro Juventute
- Telefon (rund um die Uhr): 147
- Mail und Whatsapp: www.147.ch
Weitere Informationen
Abstimmungsdossier
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Hier finden Sie News und Hintergründe zu den Abstimmungen vom 27. September 2026.
Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 27.9.2026, 12:10 Uhr ; ollerk/kerf/schp;swam
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