Seltene Sache: Japan liefert Ransomware-Verdächtigen an Deutschland aus
Japan liefert kaum Beschuldige an Staaten aus, mit denen das Kaiserreich kein Auslieferungsabkommen hat. Die hat es nur mit Südkorea und den USA. Im Falle eines Russen macht Japan nun eine der seltenen Ausnahmen: Er wurde Anfang Oktober an Deutschland ausgeliefert, wo ihm der Strafprozess gemacht werden soll. Der 28-jährige ist verdächtig, wichtiger Teil Qilins zu sein. Qilin ist in letzter Zeit einer der aktivsten Ransomwarebanden; der Verhaftete soll für die Programmierung der Software zuständig gewesen sein.
Bislang nicht öffentlich bekannt war, dass Qilin im September 2024 erfolgreich in die IT eines deutsches Logistikunternehmens eingedrungen ist und dieses erpresst hat. Um die Veröffentlichung der erbeuteten Daten zu vermeiden, habe das Unternehmen Lösegeld in Bitcoin gezahlt, wovon ein Teil an den Verdächtigen geflossen sei, berichtet die japanische Zeitung Asahi Shimbun. Auf diesem Verdacht soll der deutsche Haftbefehl aufbauen. Im März wurde die Linkspartei Opfer Qilins.
Zielfahnder sollen im Voraus gewusst haben, dass der Gesuchte nach Japan reisen wird. Also haben sie eine Bestätigung des deutschen Haftbefehls durch den Tokyo High Court erwirkt. Damit konnte der Mann im Mai in Osaka verhaftet werden. Laut dem Bericht wird er beschuldigt, nicht nur Programmierer, sondern auch direkter Täter zu sein; er soll selbst die Systeme des deutschen Unternehmens manipuliert haben.
Transnationale Verbrecher
Die Qilin-Bande ist international tätig, auch in Japan. Dort wurde vor gut einem Jahr die Großbrauerei Asahi angegriffen, was auf der Insel Lieferprobleme bei Bier auslöste. Der Mitbewerb konnte den Produktionsausfall Asahis nicht auffangen. Auch die Produktion alkoholfreier Getränke und anderer Lebensmittel war betroffen.
Daher ist besonders überraschend, dass Japan den Russen an Deutschland ausgeliefert hat. Das ist schon grundsätzlich selten: In manchen Jahren gibt es laut der deutschen Japan-Webseite Sumikai gar keine Auslieferungen ohne Auslieferungsvertrag, in anderen Jahren nur einzelne Fälle. Das japanische Auslieferungsgesetz verbietet zudem Auslieferungen Verdächtiger, denen in Japan der Prozess gemacht werden soll oder die ihre Strafe noch nicht verbüßt haben.
Warum Japan die deutschen Beweise nicht für eine Anklage aufgrund des Angriffs auf die Asahi-Brauerei nutzt, ist unklar. Denkbar ist, dass die deutsche Anklage schon fertig ist, die Ermittlungen in Japan aber noch andauern. Schließlich ist der deutsche Angriff länger her als der japanische. Womöglich ist der deutsche Konnex durch den angelasteten Geldfluss stärker, die drohende Strafe höher. Vielleicht hat Deutschland auch die Rückführung zu einem späteren Zeitpunkt zugesagt.
Anmerkung: Die Brauerei und die genannte Zeitung sind nicht das selbe Unternehmen, wenngleich beide Asahi im Namen tragen. Asahi bedeutet Morgensonne oder aufgehende Sonne. In Japan gibt es zahlreiche geographische Objekte, Schiffe, Unternehmen und andere Träger des Namens, schließlich spielt die Sonne in der japanischen Kultur eine besondere Rolle. Eine Linux-Distribution für ARM-Macs heißt ebenfalls Asahi.
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