Waldbrandgefahr – Warum ist die Gefahrenkarte ein Flickenteppich?

Wandert man von Eggersriet (SG) nach Rehetobel (AR), überschreitet man nicht nur die Kantonsgrenze, sondern auch die Grenze der Waldbrandgefahr. In Eggersriet im Kanton St. Gallen herrschte am Mittwoch die zweithöchste Gefahrenstufe 4, in Rehetobel im Kanton Appenzell Ausserrhoden nur die Stufe 2. Die nationale Waldbrandgefahrenkarte vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) gleicht einem Flickenteppich.
Die regionalen Unterschiede haben mit dem Föderalismus zu tun. In der Schweiz sind die Kantone für die Bestimmung der Waldbrandgefahr zuständig.
Wer bestimmt die Waldbrandgefahr?
«Im Kanton St. Gallen gibt es eine wöchentliche Sitzung zur Waldbrandgefahr», erklärt Joel Rodi, stellvertretender Leiter Bevölkerungsschutz im Kanton St. Gallen. «Da nehmen Vertreterinnen und Vertreter der Gebäudeversicherung, der Feuerwehren, des Amtes für Militär, der kantonalen Kommunikation, des Zivilschutzes und der Gemeinden teil.»
Sehr wichtig ist auch die Meinung der Förster vor Ort.
Alle diese Parteien entscheiden gemeinsam, welche Waldbrandgefahrenstufe nun herrscht. «Bei akuter Gefahr, wie sie teilweise im Sommer herrschte, findet die Sitzung allerdings häufiger statt», betont Rodi.
Das sind die Kriterien
Bei der Bestimmung der Gefahrenstufe würden mehrere Faktoren eine Rolle spielen, sagt Rodi. «Ein wichtiges Instrument sind verschiedene Waldbrandindexe. Das sind Computer-Modelle, die die Bodenfeuchtigkeit, die Luftfeuchtigkeit, den Wind und die Niederschläge analysieren und dann eine Empfehlung abgeben.»
Künftig einheitliche Regelung
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Der Bund will die Beurteilung der Waldbrandgefahr künftig vereinheitlichen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist zusammen mit den Kantonen daran, diesen Auftrag umzusetzen, heisst es auf Anfrage von SRF. Bis 2028 soll das BAFU mehr Kompetenzen haben. Geplant ist, dass die Waldbrandgefahr mit dem Nearest Fire Day (NFD) beurteilt wird.
Der NFD wurde vom BAFU, der Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und den Kantonen entwickelt. Die Beurteilung der Kantone fliesse weiterhin ein. Für Massnahmen wie Feuerverbot seien weiterhin die Kantone zuständig.
Allerdings seien das alles nur theoretische Werte. «Sehr wichtig sind auch die Meinungen der Förster vor Ort.» Es gibt fünf Waldregionen im Kanton St. Gallen. Jede hat einen Revierförster. «Die Revierförster geben jeweils vor der wöchentlichen Sitzung eine Einschätzung ab. Sie sind tagtäglich im Wald. Sie können einschätzen, wie trocken der Boden wirklich ist, wie viel Feuchtigkeit es im tieferen Boden hat und wie gross die Brandlast ist. Also, wie viel brennbares Material wie Blätter und dürre Äste am Boden liegen.»
Absurde Situationen sind nicht zu vermeiden
Es gebe Absprachen mit den anderen Kantonen, betont Rodi. Trotzdem könne es vorkommen, dass in einem Waldstück an der Kantonsgrenze gleichzeitig die Waldbrandgefahrenstufen 2 und 4 herrscht.
Auch innerhalb des Kantons St. Gallen gelten unterschiedliche Gefahrenstufen. In gewissen Gebieten herrscht Stufe 4, in anderen Stufe 3. «Das liegt unter anderem an der unterschiedlichen Topografie.»
Überhaupt soll die Bevölkerung nicht alleine auf die Gefahrenstufe schauen. «Die Gefahrenstufe sagt aus, wie gross das Potenzial für einen Waldbrand ist», sagt Rodi. «Wichtig sind auch die konkreten Massnahmen. Sprich: Gibt es ein Feuerverbot?»
Nur selten werde ein kantonales Feuerverbot ausgesprochen, sagt Rodi. Im Kanton St. Gallen wurde das kantonale Feuerverbot Anfang September aufgehoben. Nun können die Gemeinden selbst über das Feuerverbot bestimmen.
Einziger Nachteil davon sei die Kommunikation, erzählt Rodi. «Jede Gemeinde hat wieder andere Bestimmungen. Bei einem kantonalen Feuerverbot wissen die Leute eher Bescheid.»
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