Recycling von Gerichtsshows mit KI: Frau Richterin, das war KI!

Was früher Wiederholung hieß, ist heute digitales Recycling. Privatsender wie RTL bauen nun alte Gerichtsshows mit KI neu zusammen – ist eben billiger.
Foto: RTL
E s gab eine Zeit, da war Privatfernsehen noch innovativ. Nee, wirklich jetzt. Sat.1 erfand als kreatives Powerhouse mit dem „FilmFilm“ hochwertige TV-Events, ohne die Erfolge von heute wie „Babylon Berlin“ undenkbar wären. Nur RTL hatte schon damals seinen Ruf weg und produzierte eher telegene Massenware. „Sparkassenfernsehen“ sei das, hieß es Ende der 90er Jahre.
Stimmte ja auch. Fiktional war das zwar alles nicht besonders prall, aber die Kassen klingelten. Zum Fernsehen von der Stange gehörten bald auch die Gerichtsshows, die beide Privatsender bei den Öffentlich-Rechtlichen abkupferten und aufmotzten. Plötzlich wurde da täglich verhandelt. Und das auch noch von echten Richter*innen, die sich wie Barbara Salesch (Sat.1, ab 1999) oder Ruth Herz und Alexander Holt (beide RTL, ab 2001) mit Laiendarsteller*innen in immer polemischere Wortgetümmel stürzten.
Es gibt eben Fernsehideen, die sind so alt, dass sie eigentlich längst Anspruch auf Rente hätten. Und dann gibt es RTL, das offenbar beschlossen hat, ihnen jetzt mit KI auch noch die Revision zu ermöglichen. Seit 2022 richtert Ulrich Wetzel wieder beim Kölner Sender, schon von 2002 bis 2008 war er hier am Start. Jetzt werden seine alten Gerichtsshows mithilfe der KI zu neuen Sendungen zusammengebaut.
Digitales Recycling muss helfen, weil es auch bei der besten aller TV-Sparkassen nicht mehr so gut läuft.
Digitales Recycling muss helfen, weil es auch bei der besten aller TV-Sparkassen nicht mehr so gut läuft. Schließlich sitzen auf den Archiv-Festplatten doch die alten Streithähne und Zeugen der Anklage und warten taufrisch auf ihren nächsten Auftritt. Was früher Wiederholung hieß, darf sich heute Innovation nennen. Nur Wetzel muss nochmal „in echt“ neu ran, schließlich braucht die KI-generierte Justizshow den humanen Richter-in-the-Loop.
Es gilt die Wiederholungsvermutung
Das ist äußerst effizient, schließlich verlangt KI keine Gage und braucht nicht mal ne Drehpause. Sie kennt auch keine kreativen Blockaden, wobei das mit der Kreativität bei solcher Programmware ja eh so eine Sache ist. Schon früher galt in den Pseudo-Prozessen der Gerichtsshows selten die Unschuldsvermutung. Jetzt gilt also die Wiederholungsvermutung.
RTL sollte das Verfahren nun konsequent zu Ende denken. Aus alten Quizshows lassen sich neue bauen. Günther Jauch dürfte ein bisschen KI-gestütztes Upcycling ganz guttun. Und die alten „Big Brother“-Containerinsassen waren gegen das heutige Personal doch fast A-Promis.
Wenn dann ein generativer Peter Kloeppel noch den News-Anchor gibt, geht es auch mit der Glaubwürdigkeit wieder aufwärts. Und das Schönste an dieser digitalen Altkleiderverwertung mit Werbeunterbrechung ist doch, dass es das alles zum Spartarif gibt. Wer will dagegen schon richten?
„Ich! Die psychologische Gehirnwäsche mit Scripted Reality verzerrt auch mit KI jede Wahrheitsfindung und Rechtsbelehrung“, sagt die Mitbewohnerin. „Und das muss aufhören!“
Steffen Grimberg Medienjournalist
2000-2012 Medienredakteur der taz, dann Redakteur bei "ZAPP" (NDR), Leiter des Grimme-Preises, 2016/17 Sprecher der ARD-Vorsitzenden Karola Wille, ab 2018 freier Autor, u.a. beim MDR Medienportal MEDIEN360G. Seit Juni 2023 Leitung des KNA-Mediendienst. Schreibt jede Woche die Medienkolumne "Flimmern und rauschen"
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