Q&A zu Gefängnis und Justiz – Schweizer Gefängnis- und Justizsystem: Antworten auf Ihre Fragen

Noch nie sassen so viele Menschen in Schweizer Gefängnissen wie Anfang 2026. Weshalb ist das so und wie steht es um die Haft- und Wiedereingliederungsbedingungen in der Schweiz? In einem Live-Q&A haben Fachpersonen Ihre Fragen beantwortet.
Aus welchen Gründen gehen Personen ins Gefängnis?
In grösseren Schweizer Justizvollzugsanstalten kann gesagt werden, dass etwa ein Drittel auf Gewaltdelikte, ein Drittel auf Sexualdelikte und ein Drittel auf eine Restkategorie (bestehend aus Drogenkriminalität, Brandstiftung, Vermögensdelinquenz) zurückzuführen ist. Laut Astrid Rossegger, Professorin für forensische Psychologie und Co-Leiterin Forschung & Entwicklung im Justizvollzug des Kantons Zürich, spielen Bussenumwandlungen eine grosse Rolle.
Das heisst: Wer eine Busse nicht bezahlen kann, muss stattdessen eine bestimmte Anzahl Tage im Gefängnis verbringen.
Was sind Gründe für die Zunahme an Gefängnisinsassen?
«In den letzten hundert Jahren blieb in der Schweiz die Zahl der Gefängnisplätze bemerkenswert stabil, obwohl die Bevölkerung deutlich zugenommen hat. Gemäss Polizeistatistiken gibt es über die letzten zwanzig Jahre zudem kaum eine Zunahme von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten», schreibt Astrid Rossegger.
Erst vor Kurzem musste die Zahl der Gefängnisplätze erhöht werden, wofür es laut der Expertin verschiedene Gründe gibt:
- Zunahme von unbehandelten schweren psychischen Störungen
- Längere Dauer der Ermittlungen
- Mehr Prävention wegen der Ausführungsgefahr
- Restriktivere Lockerung bei schweren Anlassdelikten
Was kostet eine Person, die im Gefängnis sitzt?
Die Vollzugskosten werden durch den Staat getragen. Diese können gemäss Michael Hafner, Sektionsleiter Vollzugsdienste und Bewährung des Kantons Aargau, unterschiedlich ausfallen: «Bei stationären Massnahmen, die hohe Sicherheit erfordern, können Kosten von täglich über 1000 Franken entstehen.»
Bei kurzen Strafen können die Verurteilten um die Gewährung besonderer Vollzugsformen ersuchen. Hier beteiligen sie sich an den Kosten, weil sie dabei etwa ihre Arbeit behalten.
Was tut die Schweizer Justiz, damit straffällig gewordene Personen nicht rückfällig werden?
Die Vorbereitung auf die Zeit nach der Haft beginnt nicht erst kurz vor der Entlassung. Laut Urs Schindler, Direktor der Strafanstalt Gmünden, wird bereits beim Haftantritt die spätere Wiedereingliederung geplant. Dazu gehören Abklärungen zur Wohnsituation, zur beruflichen Perspektive sowie zum sozialen Umfeld der inhaftierten Person.
Je härter der Strafvollzug ist, desto höher sind die Rückfallraten.
Ein wichtiger Bestandteil dieses Prozesses ist die schrittweise Rückkehr in die Gesellschaft. Die Entlassung aus dem geschlossenen Vollzug erfolgt in mehreren Etappen: zunächst mit begleiteten Ausgängen, später ohne Begleitung und schliesslich mit Übernachtungen ausserhalb der Anstalt. Diese kleinteiligen Vollzugslockerungen ermöglichen es den Mitarbeitenden des Justizvollzugs, den Verlauf gut zu überwachen, und ermöglichen gleichzeitig eine erfolgreiche Wiedereingliederung.
Die Rückfallraten bei schweren Gewalt- und Sexualstraftaten sind eher tief, was dafür spricht, dass vieles in der Vorbereitung auf die Entlassung bereits funktioniert. Astrid Rossegger hält fest: «Je härter der Strafvollzug ist, desto höher sind die Rückfallraten.»
Damit eine Resozialisierung aber auch wirklich gelingt, braucht es nicht nur die Arbeit der Justizvollzugsbehörden. Auch die Gesellschaft spielt eine wichtige Rolle, indem sie Vorurteile abbaut.
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