Polizei erwischt Sprayer – der muss nun 40’000 Franken zahlen

- Ein 22-jähriger Berner muss für 16 Graffiti über 40’000 Franken Schadenersatz bezahlen.
- Die Polizei hatte ihn vor einem Jahr am Bahnhof Wankdorf beim Sprayen erwischt, nun folgte der Strafbefehl.
- Er sprayte auch an der Lorrainebrücke, am Bahnviadukt Lorraine und entlang der Autobahn A6.
Vor einem Jahr wurde ein 22-Jähriger beim Bahnhof Wankdorf beim Sprayen erwischt. Wie der «Bund» berichtet, bemalte der Mann mit einem Kollegen einen Betonsockel zwischen Gleis 3 und 4, als eine Polizeipatrouille auftauchte. Die Sprayer flüchteten entlang der Gleise und ignorierten, dass die Polizisten «Stopp, Polizei!» riefen.
Die Flucht hatte auch auf den Zugverkehr Einfluss: Während 30 Minuten mussten die Lokführer aus Sicherheitsgründen langsamer und auf Sicht fahren. Doch die Polizei erwischte die Sprayer trotz ihres Fluchtversuchs. Der 22-Jährige wurde nun per Strafbefehl verurteilt.
40’000 Franken für 16 Graffiti
Die Ermittler konnten ihm noch weitere Taten nachweisen: Insgesamt 16 Graffiti mit demselben Schriftzug gehen laut Staatsanwaltschaft auf sein Konto, etwa an der Lorrainebrücke, am Bahnviadukt Lorraine, an der Dalmazibrücke oder an mehreren Betonmauern entlang der A6. Gesprayt hatte der 22-Jährige auch in Köniz, Wabern, Gurmels, Freiburg und Barberêche.
Nicht so hart treffen dürfte den jungen Mann die Geldstrafe von 7500 Franken. Diese wurde nur bedingt ausgesprochen. Schwerer ins Gewicht fallen jedoch die Schadenersatzforderungen der Geschädigten: Der 22-Jährige steht nun mit 40’000 Franken Schulden da, berichtet der «Bund». Seinen grössten Sachschaden verursachte er an einem Wasserreservoir in Köniz: Dieses Graffito allein kostet ihn 20’000 Franken.
«Er bekam Lohnpfändung und sprayte nie wieder»
Dass Sprayer nach einer Verurteilung hohe Schulden anhäufen, sei nichts Aussergewöhnliches, sagt News-Scout Cecile. Sie war früher mit Sprayern aus Biel und Zürich befreundet und kennt mehrere Betroffene.
«Einer meiner damaligen Kollegen hatte deswegen mehrere 10’000 Franken Schulden. Er war noch in der Lehre und bekam eine Lohnpfändung. Auch nach der Lehre musste er jahrelang Geld zurückzahlen, etwa bis 25-jährig. Er sprayte danach nie wieder», erzählt sie. Im Freundeskreis sei bekannt gewesen, dass er finanziell kaum Spielraum hatte. «Deshalb wurde er oft eingeladen, wenn wir mit Freunden in den Ausgang gingen.»
Die Fachstelle Graffiti der Kantonspolizei Bern will nicht pauschal sagen, dass Sprayer, wenn sie einmal erwischt werden, gleich mit hohen Schulden dastehen. «Das hängt von der Höhe der verursachten Sachschäden ab sowie von der Frage, ob sich die geschädigten Parteien als Privatkläger konstituieren», sagt Joël Regli, Sprecher der Kantonspolizei Bern. Er rät jedoch: «Es gibt Gemeinden im Kanton Bern, die Graffitikünstlern ausdrücklich Flächen zur Verfügung stellen. An diesen Orten ist das Sprühen somit legal.»
Céline Trachsel (ct), arbeitet seit 2023 für 20 Minuten. Sie ist Redaktorin im Ressort Zürich.
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