Sexualisierte Gewalt gegen Kinder: „Risiken im digitalen Raum explodieren“

Tausende Kinder und Jugendliche erleben sexuelle Gewalt in Deutschland. Die Missbrauchsbeauftragte fordert dringend mehr Schutz und Ressourcen.
Foto: Breuel-Bild/imago
Die Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus, hat eindringlich dazu aufgerufen, Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. „Noch nie war das Risiko für ein Kind, sexualisierte Gewalt zu erleben, so hoch wie heute“, sagte Claus am Dienstag in Berlin. Besonders digitale Medien hätten die Gefährdung verstärkt. Sie forderte flächendeckende Schutzkonzepte, mehr staatliche Verantwortung und zusätzliche finanzielle Mittel für Betroffene.
Das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist seit 2025 gesetzlich verankert. Am Dienstag wurde nun erstmals der ebenfalls gesetzlich verankerte Bericht vorgestellt. Dieser zeige, dass „wir wissen, was schützt, was hilft und was es braucht“, so Claus, aber „auch, wo die Lücken liegen“.
Die Risiken im digitalen Raum explodieren
Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs
Der Bericht nimmt die Kriminalstatistik als Grundlage und definiert daraus 15 Handlungsbedarfe. Allein im Jahr 2025 wurden 17.126 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs gezählt. Das sind rund 1.600 mehr als vor fünf Jahren und 772 mehr als 2024. „Die Risiken im digitalen Raum explodieren“, sagte Claus. Online erlebte jeder vierte Jugendliche Cybergrooming. „Erpressung und Sextortion (Erpressung, bei der Täter mit der Veröffentlichung intimer Bilder oder Videos drohen, d. Red.) sind im Netz an der Tagesordnung“, so die Beauftragte weiter.
„Schutz und Teilhabe nicht länger gegeneinander ausspielen“
Um die Gefahren im Netz zu verringern, fordert Claus eine Verschärfung des Strafrechts gegen Cybergrooming. Zudem müsse aktiv nach Missbrauchsdarstellungen gesucht und diese gelöscht werden. „Wir dürfen Schutz und Teilhabe nicht länger gegeneinander ausspielen“, so Claus. Denn nur in altersgerechten und gut abgesicherten Räumen sei ein gesundes Aufwachsen möglich.
Die ist auch eine zentrale Forderung im Offline-Bereich: Flächendeckende Schutzkonzepte mit Qualitätssicherung und Kontrollen müsse es überall dort geben, wo sich Kinder außerhalb der Familie aufhalten – ob im Schwimmkurs, bei der Nachhilfe, bei der Ferienreise. Denn „Schutzkonzepte schaffen Sicherheit“, so Claus. Schutzlücken sehe sie unter anderem bei gewerblichen und gemeinnützigen Strukturen.
Claus appellierte an die Bundesländer, ihrer Verantwortung nachzukommen. Viele Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes fallen in deren Zuständigkeit. So gibt es in Sachsen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Bayern und Bremen – anders als in den elf anderen Ländern – bisher keine Verpflichtung für Schulen, Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt zu entwerfen. Zugleich gibt es positive Beispiele: In Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es einen Landesbetroffenenrat. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben kürzlich eigene Landeskinderschutzgesetze beschlossen.
Kritik an Ende des Betroffenen-Fonds
Neben Claus stellte auch Julia Gebrande von der Bundeskommission zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch ihren ersten Bericht vor. Über zehn Jahre hinweg berichteten mehr als 3.200 Betroffene der Kommission von ihren Gewalterfahrungen. Sexualisierte Gewalt sei „kein Unglück, sondern ein Unrecht, für das der Staat Verantwortung übernehmen muss“, betonte Gebrande. Sie forderte bessere Möglichkeiten zur Akteneinsicht für Betroffene und eine gesetzliche Pflicht zur institutionellen Aufarbeitung.
Angela Marquardt vom Betroffenenrat machte sich indes für eine Fortführung des Fonds sexueller Missbrauch stark. Dieser unterstützt Missbrauchsbetroffene mit Sachleistungen bis zu 10.000 Euro pro Person. „Es braucht unverzüglich eine rechtssichere und dauerhaft finanzierte Folgelösung“, so Marquardt. Weil der Fonds nicht gesetzlich verankert ist, können dort seit März 2025 keine neuen Anträge gestellt werden. Das kritisierte auch Claus: „Das ist für mich eine Entsolidarisierung mit den Betroffenen.“ Sie rief Bund und Länder auf, gemeinsam zu handeln.
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