"Neue erhebliche Unsicherheiten": Krankenkassen sehen Beitragsstabilität durch Sparpaket-Änderungen in Gefahr

"Neue erhebliche Unsicherheiten"Krankenkassen sehen Beitragsstabilität durch Sparpaket-Änderungen in Gefahr
07.10.2026, 04:04 Uhr
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Union und SPD wollen das Spargesetz für die Krankenversicherung nachjustieren. Der Kassen-Spitzenverband warnt vor Zusatzkosten. Schlimmstenfalls könnten die Beiträge bereits im kommenden Jahr steigen.
Die gesetzlichen Krankenkassen warnen vor neuen Finanzrisiken. Grund sind geplante Änderungen am bereits geltenden Sparpaket für stabile Beiträge im nächsten Jahr. "Die finanziellen Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen lassen sich gegenwärtig kaum abschätzen", heißt es in einer Stellungnahme des Kassen-Spitzenverbands für eine Anhörung im Bundestag. Das erforderliche Gegenfinanzierungsvolumen zum Vermeiden zusätzlicher Belastungen der gesetzlichen Krankenversicherung dürfte "allenfalls knapp erreicht werden".
Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD planen einige Ergänzungen des Milliarden-Sparpakets, das die Kassen 2027 von stark steigenden Ausgaben entlasten soll, um Beitragserhöhungen zu verhindern. Umgesetzt werden sollen unter anderem Zusagen an die Länder für eine Billigung des Spargesetzes im Sommer im Bundesrat. Die damalige Gesundheitsministerin Nina Warken hatte den Ländern dafür 550 Millionen Euro zusätzlich für die Kliniken in Aussicht gestellt. Die Koalition plant nun außerdem Regelungen zum Absichern der psychotherapeutischen Versorgung, die es nicht mehr ins Paket schafften.
Der neue Minister Carsten Linnemann hatte bereits deutlich gemacht, dass alles seriös gegenfinanziert werden müsse, um das Ziel stabiler Beiträge zu halten. Im Gesundheitsausschuss des Bundestags gibt es am heutigen Mittwoch eine Anhörung mit einer Reihe von Verbänden zu den jetzt geplanten Regelungen.
Der Kassen-Spitzenverband monierte, die geplanten Maßnahmen schafften "neue erhebliche Unsicherheiten" bei betroffenen Akteuren und Versicherten. Es sei nicht nachvollziehbar, Sparbeiträge einzelner Bereiche wie besonders der Klinikversorgung und von Teilen der hausärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung zurückzunehmen und daraus entstehende Belastungen einseitig auf andere Leistungserbringende und ein weiteres Mal auf die Kassen zu verlagern, so der Kassen-Spitzenverband.
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