Menschenrechte in der Wirtschaft: Golfstaaten wollen Öko-Regeln verhindern

Nach einwöchigen Verhandlungen um ein globales Lieferkettengesetz bleiben Konflikte bestehen. Manchen Ländern geht es um Gerechtigkeit. Anderen um Öl.
Foto: Mark Allen Johnson/picture-alliance
Die Vereinten Nationen in Genf haben diese Woche über die Zukunft eines globalen Lieferkettengesetzes verhandelt – aber nur einen neuen Zeitplan festgelegt. Im Februar soll der nächste Entwurf des Vertrags vorliegen. Seit 2014 verhandeln die Staaten über einen völkerrechtlich bindenden Vertrag, der die unterzeichnenden Staaten verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten entlang von Lieferketten sicherzustellen.
Die Verhandlungen hängen an mehreren Konflikten. In dieser Woche stritten Staaten darüber, ob Investitionsschutz schwerer wiegt als ein völkerrechtlicher Vertrag zu Menschenrechten, wenn diese kollidieren sollten. Auch ob Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen nur dort klagen dürfen, wo der Schaden entstanden ist, oder auch in den Ländern, wo Konzerne ihre Zentralen haben, bleibt umstritten.
Ein weiterer großer Konflikt in den Verhandlungen ist die Frage, ob im Rahmen des globalen Lieferkettengesetzes nicht nur soziale, sondern auch ausdrücklich ökologische Schäden nachzuverfolgen sind.
Ölländer wie Katar und Saudi-Arabien wollen das unbedingt verhindern. Dass sie sich überhaupt stärker an dem Prozess beteiligen, ist neu. Sie setzen sich dafür ein, dass der Vertrag nicht in nationale Gesetzgebung eingreift und dass Umweltschutz eben nicht explizit verankert wird.
Alle Unternehmen oder nicht?
Der zweite Knackpunkt ist, für welche Unternehmen die Regeln gelten sollen. Unter anderem Südafrika, Kuba, China, Pakistan, Saudi-Arabien und andere Golfstaaten wollen nur transnationale Unternehmen verpflichten. Das hat zwei Hintergründe: Historisch gesehen haben viele Länder des Globalen Südens vor allem schlechte Erfahrungen mit international tätigen Rohstoff- und Bergbaukonzernen aus dem Norden gemacht, die Gewinne abzogen und dafür Umweltschäden hinterließen. Dieses Argument steht vor allem für Südafrika im Vordergrund.
Einige Länder befürchten auch, dass Konzerne ihre Verantwortung auf Zulieferer abwälzen könnten, wenn alle Unternehmen in der Pflicht stehen. Länder wie China und die Golfstaaten wollen ihre heimatlichen Staatskonzerne vor völkerrechtlichen Pflichten schützen.
Auf der anderen Seite plädieren die EU, das Vereinigte Königreich, Brasilien, Costa Rica, Uruguay und Island dafür, dass der Vertrag alle Unternehmen umfasst. Sie argumentieren damit, dass nur so der Schutz der Menschenrechte lückenlos sein kann. Außerdem befürchten sie Wettbewerbsverzerrungen, wenn nicht alle Unternehmen in die Pflicht genommen werden.
Bisher gibt es auf internationaler Ebene nur freiwillige Leitlinien. Sie haben dazu geführt, dass einige Staaten schon nationale Gesetze erlassen haben, die Unternehmen zu Prävention, Sorgfalt und Abhilfe bei Menschenrechtsverstößen verpflichten. Deutschland etwa hat 2021 ein solches Gesetz verabschiedet: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Bis Juli 2027 wird es an die europäischen Vorgaben angepasst, denn auch die EU hat 2024 eine entsprechende Richtlinie verabschiedet.
Deutschland wieder im Menschenrechtsrat
Ein UN-Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechten würde dafür einen gemeinsamen völkerrechtlichen Rahmen schaffen. Das wurde 2014 von Ecuador und Südafrika im UN-Menschenrechtsrat angestoßen und von einer Koalition aus Staaten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas unterstützt. Deutschland stimmte damals – unter Angela Merkel (CDU) mit Frank-Walter Steinmeier (SPD) als zuständigem Außenminister – dagegen.
Am Dienstag wurde die Bundesrepublik erneut in den Menschenrechtsrat gewählt und kann damit künftig mitentscheiden, welche Ressourcen für den Prozess bereitgestellt werden.
Zu Beginn der dieswöchigen Verhandlungen erinnerte ein Netzwerk von 250 Zivilorganisationen und Gewerkschaften weltweit an die Notwendigkeit von völkerrechtlich bindenden Regeln für transnationale Unternehmen. „Damit wird dem Fehlen spezifischer Vorschriften für diese Unternehmen ein Ende gesetzt, die durch Unternehmenslobbyismus die Gesetze der Länder des Globalen Südens untergraben, Menschenrechte verletzen und von Straffreiheit profitieren, um ihre Gewinne zu steigern“, erklärte Moisés Borges von der Bauernbewegung La Vía Campesina.
Celia Sudhoff hat die Verhandlungen in Genf für das Global Policy Forum Europe begleitet. Für sie wäre der Abschluss des Vertrags ein Meilenstein, um global den Zugang zu Recht in Wertschöpfungsketten zu sichern. Eine Prognose, wann der Prozess ein Ende finden könnte, will sie nicht abgeben. „Wir sehen, wie kompliziert multilaterale Verhandlungen geworden sind, wie etwa beim UN-Plastikabkommen, das vorerst gescheitert ist“, sagt Sudhoff.
Die USA haben die Verhandlungen komplett verlassen. Die Rolle der EU als Staatenbund ist diffus: „Die EU ist im Raum, äußert sich und veröffentlicht Statements, aber verhandelt offiziell nicht mit“, sagt Sudhoff. Einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat soll es bereits seit Monaten geben. Ein Sprecher der EU-Kommission sagte der taz, die EU beteilige sich konstruktiv. Sudhoff hingegen findet das Vorgehen unfair: „Es gibt einige Akteure, mit denen wir nicht übereinstimmen, aber die sind wenigstens hier und verhandeln offen und ehrlich mit“, kritisiert sie.
Gleichzeitig wächst weltweit das Interesse bei Staaten, Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette zu verpflichten. Allein 2025 und 2026 haben Neuseeland, Südkorea, Thailand, Brasilien, Kolumbien, Indonesien, Schweiz, Indien und Guatemala entsprechende Gesetze angestoßen.
Aushöhlung des Lieferkettengesetzes Reiche in Habecks Fußstapfen
Kommentar von Leila van Rinsum
Im Interesse großer Konzerne wird die Lieferkettenrichtlinie Schritt für Schritt zurückgeschraubt. Was unter den Grünen anfing, geht mit der Union weiter.
Pflichten für Unternehmen Wirtschaftsministerium sabotiert Lieferkettengesetz
Personalmangel, Weisungen von oben: Die Behörde, die die Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette sichern soll, arbeitet offenbar eingeschränkt.
Von Leila van Rinsum
Achtung von Menschenrechten Misereor kritisiert Heidelberg Materials
Das katholische Hilfswerk Misereor wirft dem Weltkonzern Heidelberg Materials vor, gegen Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes zu verstoßen.
Von Heike Holdinghausen
taz FUTURZWEI im Abo entdecken Endlich mal ein Magazin für Zukunft
taz FUTURZWEI ist unser Magazin für eine bessere Zukunft. Das Abo bietet jährlich vier Ausgaben für nur 38 Euro. Zudem erhalten Sie eine Ausgabe von Luisa Neubauers neuestem Buch „Was wäre, wenn wir mutig sind?“ (solange Vorrat reicht).
- Jedes Quartal neu in Ihrem Briefkasten
- Nur 38 Euro im Jahr
- Als Prämie Luisa Neubauers „Was wäre, wenn wir mutig sind?“
- Herausgegeben von Harald Welzer
Jetzt abonnieren
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.