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Tuesday, October 13, 2026

Ausbau des Glasfasernetzes – Bundesverwaltungsgericht: Swisscom verletzte Kartellrecht nicht

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  • Beim Ausbau des Glasfasernetzes hat sich die Swisscom gegenüber anderen Telekomunternehmen nicht unzulässig verhalten. Das sagt das Bundesverwaltungsgericht.
  • Es heisst eine Beschwerde der Swisscom gut – und widerspricht damit der Wettbewerbskommission Weko.
  • Die Weko hatte vor zwei Jahren eine Busse von gut 18 Millionen Franken gegen die Swisscom ausgesprochen und Massnahmen angeordnet.

Im Streit geht es um eine Technologie beim Ausbau des Glasfasernetzes. Mit dieser teilen sich mehrere Kundinnen und Kunden eine Leitung zur Anschlusszentrale. Andere Telekomunternehmen, die über das Swisscom-Netz Dienste anbieten, kritisieren dies, weil es sie bei den Möglichkeiten einschränkt.

Reflexion von Bäumen und Lichtern auf Glasfassade mit grossen Buchstaben.
Legende: KEYSTONE/Til Buergy

Das Bundesverwaltungsgericht sagt nun, im Markt, der von der Weko als relevant bezeichnet wurde, habe die Swisscom gar keine marktbeherrschende Stellung. Deshalb könne es keine Wettbewerbsverletzung geben. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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