Städte schröpfen ihre Stadtwerke – ist das legal?

Auf Kosten der Konsumenten
Städte schröpfen ihre Stadtwerke – ist das legal?
Ein einzelner Gaskunde legt sich mit der Stadt St. Gallen an – und bekommt vor Gericht recht. Nun sorgt der Streit um Abgaben auf dem Gaspreis auch anderswo für Diskussionen. Werden die Kunden damit geschröpft? Der Preisüberwacher fordert gar deren Abschaffung.
Publiziert: vor 32 Minuten
- Ein Gaskunde gewinnt einen Rechtsstreit gegen die Stadt St. Gallen wegen umstrittener Abgaben auf dem Gaspreis
- Auch in anderen Schweizer Gemeinden sorgen solche Gebühren für Diskussionen
- Preisüberwacher Stefan Meierhans fordert die Abschaffung dieser Abgaben
Leandra SommarugaRedaktorin Politik
Ein Streit um den Gaspreis tönt wie ein Kampf gegen Windmühlen: komplett aussichtslos, könnte man meinen. Schliesslich können Kundinnen und Kunden weder wählen, von welchem Werk sie ihr Gas beziehen, noch haben sie ein Mitspracherecht, wann und zu welchen Konditionen sie es erhalten.
Dennoch hat ein Tarifkunde gegen die Stadt St. Gallen einen Rechtsstreit begonnen – und gewonnen. In den letzten drei Jahren haben die Stadtwerke der Stadt jeweils einen Beitrag von 3 Millionen Franken abgeliefert, sogenannte Konzessionsgebühren. Dies war der Kern des Streits, zu dem es nun ein brisantes Urteil gibt.
Der Betrag floss direkt in die Kasse der Stadt. Denn diese Abgabe an die Stadt ist in den Gasgebühren bereits eingepreist. Heisst: Die Gebühr wird nicht von den Werken bezahlt, sondern vollumfänglich auf die Kundinnen und Kunden abgewälzt. Dafür muss sich die Stadt nun rechtfertigen.
Ein Gas-Streit mit Folgen
Der St. Galler Tarifkunde wollte diese Praxis nicht länger hinnehmen. In seiner Klage stellte er infrage, ob bei der Gasbeschaffung während der Energiekrise 2022 – mit den hohen Gaspreisen und dem abgelieferten Gewinn an die Stadt – alles rechtens ablief. Das kantonale Verwaltungsgericht stellte daraufhin einige Mängel fest: So konnte die Abgabe an die Stadt beispielsweise «nicht ausreichend» hergeleitet werden.
Auch konnte nicht überprüft werden, ob Gemeinkosten «verursachergerecht auf Tarif- und Vertragskundschaft verteilt wurden»; sprich, ob durch die Abgabe eine Quersubventionierung stattgefunden hat. Das Gericht verlangte deshalb, extern prüfen zu lassen, ob diese Abgabe in die Gebühren eingeflossen ist, obwohl sie dort nicht hätte berücksichtigt werden dürfen.
Die Stadt St. Gallen zog das Urteil daraufhin ans Bundesgericht weiter. Das änderte jedoch nichts, da dieses aus formellen Gründen nicht auf die Beschwerde eintrat. Somit gilt das Urteil des Verwaltungsgerichts. Dies sorgte für Diskussionen in anderen Ostschweizer Gemeinden, welche ihre Gemeindekasse ebenfalls mit der Abgabe ihrer Werke füllen.
So forderte die SVP in Gossau etwa eine «faire und transparente Tarifgestaltung für Bevölkerung und Gewerbe». Dass das Bundesgericht keinen Grundsatzentscheid für die Abgabepraxis gefällt hat, ist für sie kein Grund, weiterzumachen wie bisher.
Abgabe sorgt auch andernorts für Ärger
Welche Folgen hat der St. Galler Gasstreit für die übrige Schweiz? Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie relativiert die Tragweite des Entscheids zum Fall St. Gallen auf Blick-Anfrage: «Die Übertragbarkeit auf andere Kantone oder die gesamte Schweiz ist nicht per se gegeben.»
Und dennoch: Die Abgabe der Werke an ihre (Eigentümer-)Gemeinde ist auch andernorts verbreitet – und umstritten.
So debattierte beispielsweise der Solothurner Gemeinderat bei der Erarbeitung der Eignerstrategie, wie die Abgabe der stadteigenen Regio Energie Solothurn eingesetzt werden soll. Die sogenannten Konzessionsgebühren beliefen sich in den letzten Jahren auf cirka 1,5 Millionen Franken. Ausserdem liefert das Unternehmen der Stadt jährlich 25 Prozent seines Gewinns ab.
Wäre es nach der FDP gegangen, hätte die Stadt mit dem Geld die Solothurner Haushalte entlastet und einmalig (ganz oder zumindest teilweise) auf die Konzessionsgebühr verzichtet. Die Solothurner Grünen hingegen verlangten, den eingefahrenen Gewinn an Massnahmen gegen die Folgen des Klimawandels oder zur Dekarbonisierung zu binden.
Doch nicht überall fühlen sich die Gemeinden bemüssigt zu erklären, warum man eine Konzessionsabgabe auf Gas einführt – so beispielsweise die Stadt Lenzburg AG, die für das kommende Jahr neu analog zur Abgabe für Strom eine solche vorsieht. Die Stadt rechnet dadurch mit Mehreinnahmen von 300'000 Franken.
Auch Thun BE hat dieses Jahr eine Abgabe auf Gas eingeführt. Dasselbe gilt für Oftringen AG und Langenthal BE. Auffällig dabei: Obwohl die Abgabe in allen genannten Gemeinden erst kürzlich eingeführt wurde, fällt sie unterschiedlich hoch aus. So zahlt man in Thun 0,43 Rappen pro Kilowattstunde, in Oftringen 0,3 Rappen pro Kilowattstunde. Und in Langenthal ist die Abgabe gar doppelt so hoch wie in Oftringen.
Preisüberwacher schüttelt den Kopf
Für Preisüberwacher Stefan Meierhans (58) ist die Abgabe an sich schon ein Ärgernis und gehört abgeschafft, wie er in seiner Blick-Kolumne schrieb. Denn: «Wer sich fragt, was damit eigentlich abgegolten wird, liegt richtig. Es gibt keine überzeugende Antwort.»
Die Leitungen seien längst verlegt, sie verursachten keine neuen Kosten und blockierten keinen Platz. Welche Kreise der St. Galler Gasstreit noch ziehen wird, bleibt vorerst offen. Doch zumindest den Preisüberwacher hätte der Kunde dabei im Rücken.
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