In eigener Sache: Serena Bilanceri wird Visum verweigert

Die israelische Regierung entzieht der taz-Korrespondentin die Aufenthaltsgenehmigung, weil sie zum Boykott Israels aufgerufen habe. Das ist nicht hinnehmbar.
Foto: privat
Die israelische Regierung hat der taz-Korrespondentin Serena Bilanceri die Aufenthaltsgenehmigung entzogen. Infolgedessen wurde ihr kein Arbeitsvisum erteilt. Wir werten dies als erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit. Die Regierung Netanjahu verlässt damit den Boden der demokratischen Rechtsstaatlichkeit. Wir kennen solch ein Vorgehen sonst nur von autoritären Regimes.Schon in der Vergangenheit hatte Bilanceri schwer nachvollziehbare Schwierigkeiten bei der Einreise nach und Ausreise aus Israel bekommen: Ihr Laptop wurde im vergangenen Jahr am Flughafen Tel Aviv, angeblich zur Sprengstoff-Untersuchung, zurückgehalten. Sie erhielt ihn zerstört zurück.Eine Begründung für die Entscheidung wurde Bilanceri nicht mitgeteilt. Konkret wirft die israelische Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde laut der Website Israel National News – Arutz Sheva Bilanceri indes vor, in zwei Texten im September und November 2025 Sanktionen gegen Israel gefordert zu haben. In beiden Beiträgen kommentierte Bilanceri die rechtswidrige Besiedlung des Westjordanlands und die humanitäre Notlage im Gazastreifen. Dies deuten die israelischen Behörden offensichtlich als Boykottaufforderung.
Der Website Israel National News – Arutz Sheva ist außerdem zu entnehmen, der Staat Israel habe das gesetzliche Recht, Menschen, die einen Boykott Israels forderten, die Einreise zu verweigern. Bilanceri habe Israel verleumdet: Avi Cohen Scali, Generaldirektor des Ministeriums für Diaspora-Angelegenheiten, wird mit den Worten zitiert: „Aufrufe zum Boykott Israels unter dem Deckmantel einer professionellen Presse“ würden nicht toleriert.
Das Ministerium für Diaspora-Angelegenheiten und zur Bekämpfung des Antisemitismus hat mittlerweile bestätigt, dass die Darstellung der Website Israel National News – Arutz Sheva korrekt ist.
Auch das Government Press Office (GPO), das letztendlich die offizielle Akkreditierung und Presseausweise ausstellt, verifiziert dies.
Geseztesänderung von 2025
Beide verweisen auf eine Gesetzesänderung von Februar 2025. Dort wird festgehalten, dass Individuen auf der Basis von vier Kriterien die Aufenthaltsgenehmigung verweigert oder entzogen werden kann. Leugnung des Holocaust und des 7. Oktobers sind zwei dieser Kriterien. Außerdem kann denjenigen der Aufenthalt entzogen werden, die zu internationaler Strafverfolgung von israelischen Bürger*innen und Soldat*innen oder zu einem Boykott Israels aufrufen. Bilanceri wird Letzteres vorgeworfen.
Die Chefredaktion der taz stellt klar: Serena Bilanceri hat an keiner Stelle zum Boykott des Staates Israel aufgefordert. Es ist nicht hinnehmbar, dass die israelische Regierung eine legitime und auch von der EU vorgetragene Kritik am Vorgehen Israels im Westjordanland und im Gazastreifen als Begründung nimmt, um die Pressefreiheit einzuschränken.
Auch Bilanceri selbst betont in einem Beitrag in den sozialen Medien, niemals einen Boykott Israels befürwortet zu haben: „Ich habe mich für finanzielle und militärische Sanktionen als Reaktion auf das Vorgehen der israelischen Regierung im Westjordanland ausgesprochen, insbesondere angesichts der Gewalt durch Siedler und der damaligen humanitären Lage im Gazastreifen. Und es ist völlig normal, ja sogar Teil der Arbeit eines Journalisten, in einem Meinungsbeitrag – in diesem Fall in den beiden genannten Texten – seine Meinung zu äußern. Denjenigen, die diese Entscheidung getroffen und mit den israelischen Medien gesprochen haben, aber nicht mit mir, möchte ich sagen: Ihr verbannt keine ‚anti-israelischen Akteure‘. Ihr verbannt ausländische Journalisten, die das Vorgehen eurer Regierung kritisiert haben.“
Bilanceri ist nicht die erste abgewiesene Jounalistin
Bilanceri ist nicht die erste Journalistin, der seit 2025 Zutritt zu Israel verweigert wird. Vor ihr ist seit 2025 vier weiteren Journalist*innen die Einreise verweigert worden – wahrscheinlich auch auf der Basis dieses Gesetzes. Dabei handelt es sich um die französische Journalistin Alice Froussard, um den spanischen Journalisten Queralt Castillo, den französischen Fotojournalisten Frédérique Le Brun sowie Alessandro Stefanelli, einen italienischen Journalisten und Fotografen.
Da auch andere deutsche und europäische Medienvertreter*innen Vergleichbares erfahren oder erfahren könnten, fordert die taz die Bundesregierung dazu auf, sich bei der israelischen Regierung für eine Einhaltung der Grund- und Menschenrechte, zu denen die Meinungs- und Pressefreiheit zählen, einzusetzen und der taz-Mitarbeiterin Serena Bilanceri die Wiedereinreise und die uneingeschränkte Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit in Israel zu ermöglichen.
Die taz fordert die Bundesregierung dazu auf, sich bei der israelischen Regierung für eine Einhaltung der Grund- und Menschenrechte, zu denen die Meinungs- und Pressefreiheit zählen, einzusetzen
Serena Bilanceri berichtet seit vielen Jahren aus Israel und den Palästinensischen Gebieten und ist seit Juni 2026 offizielle Korrespondentin der taz.
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