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Tuesday, September 29, 2026

Bilaterale Verträge mit der EU – Ständerat will Zuwanderungsabgabe für EU-Arbeitskräfte

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  • Der Ständerat hat die Schutzklausel im Rahmen der neuen EU-Verträge mit einer Lenkungsabgabe ergänzt.
  • Zudem beschloss er, dass EU-Bürgerinnen und EU‐Bürger beim Zuzug in die Schweiz einen Strafregisterauszug vorlegen müssen.
  • Damit hat der Ständerat eine erste Abweichung von den ausgehandelten bilateralen Verträgen mit der EU geschaffen.

Um die Zuwanderung aus der EU nach Inkrafttreten des neuen Vertragspakets einzuschränken, soll die Schweiz neu eigenständig Massnahmen ergreifen können, wenn sie auf ihrem Gebiet schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme feststellt. Justizminister Beat Jans bezeichnete die neu mit der EU ausgehandelte Schutzklausel als Erfolg.

Der Bundesrat muss gemäss dem ausgehandelten Vertrag die Aktivierung der Schutzklausel prüfen, wenn einer von vier Schwellenwerten überschritten wird. Es sind dies die Nettozuwanderung aus der EU, die Zahl der neuen Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Zunahme der Arbeitslosigkeit oder die Sozialhilfequote.

Abgabe für Unternehmen und Personen

Der Ständerat ging nun weiter. Er will den Bundesrat verpflichten, jährlich zu prüfen, ob die Schutzklausel aufgerufen werden muss. Und er möchte zusätzlich eine Lenkungsabgabe einführen.

Mann im Anzug spricht in einem hölzernen Konferenzraum.
Legende: Bundesrat Beat Jans verteidigte das ausgehandelte EU-Vertragspaket im Bereich der Zuwanderung. Keystone/ALESSANDRO DELLA VALLE

Die Mehrheit war überzeugt, dass die Zuwanderungsabgabe Anreize schafft, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen. Eine richtig ausgestaltete Abgabe könne die Zuwanderung beschränken und gleichzeitig sicherstellen, dass primär diejenigen zuwanderten, die eine hohe Wertschöpfung generierten.

Gemäss Ständeratsbeschluss soll die Abgabe für unselbstständig Erwerbstätige bei den Unternehmen erhoben werden. Bei Familienangehörigen sollen die volljährigen nachziehenden Personen abgabepflichtig sein. Die Erträge aus der Abgabe sollen an die Bevölkerung verteilt werden. Die Abgabe soll auch für Drittstaatenangehörige vorgesehen werden, sobald die Schutzklausel aktiviert wurde.

Mindestansätze festgelegt

Eine solche Zuwanderungsabgabe im Rahmen der Schutzklausel stehe dem Abkommen mit der EU nicht entgegen, sagte Jans. Er gab jedoch zu bedenken, dass die Einführung aus Sicht des Bundesrats erhebliche rechtliche und bürokratische Hürden mit sich bringe.

Der Ständerat beschloss zudem weitere Verschärfungen des Schutzkonzepts zur Steuerung der Zuwanderung. Er definierte unter anderem die Erwerbstätigeneigenschaft von EU-Staatsangehörigen genauer und präzisierte auch deren Verifizierung. Ausserdem soll bei der Ausübung des Rechts auf Daueraufenthalt eine eingehende Prüfung vorgenommen werden in den Fällen, in denen das Risiko eines rein marginalen Nebenerwerbs besteht.

Auf Antrag von Esther Friedli (SVP/SG) verschärfte der Ständerat zudem die Bedingungen für den Daueraufenthalt von EU-Staatsangehörigen. Wenn Personen arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen, können sie demnach kein solches Gesuch stellen. Bei ihnen beginnt die fünfjährige Frist zum Erhalt des Aufenthaltsrechts von Neuem zu laufen. Bundesrat Jans argumentierte, dass ein genereller Ausschluss vom Daueraufenthaltsrecht für Sozialhilfebezüger nicht mit der Personenfreizügigkeit vereinbar sei.

Strafregisterauszug zwingend

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Mit Stichentscheid von Ständeratspräsident Stefan Engler (Mitte/GR) beschloss die kleine Kammer zudem, dass EU-Bürgerinnen und EU‐Bürger beim Zuzug in die Schweiz einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Ergibt die Überprüfung, dass die betroffene Person eine entsprechende Gefahr darstellt, kann ihr der Aufenthalt verweigert oder eingeschränkt werden. Derzeit handhaben die Kantone das unterschiedlich. Ohne Vorlegen eines Strafregisterauszugs nehme man in Kauf, dass möglicherweise Menschen mit einer kriminellen Vergangenheit in die Schweiz einwanderten, machte Esther Friedli (SVP/SG) geltend. Die vorberatende Kommission schlug vor, dass ein Strafregisterauszug nur vorgelegt werden muss, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt. Alles andere sei gleichbedeutend mit einem Generalverdacht, sagte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Bundesrat Jans betonte im Plenum, dass das Vorlegen eines Strafregisterauszugs nicht Teil des Verhandlungsmandats mit der EU gewesen sei.

Auch im Bereich der Sicherheit sah der Ständerat Handlungsbedarf. Er beschloss, dass im Rahmen der Bewilligungs- und Meldepflicht konsequent geprüft werden muss, ob von der antragstellenden Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit ausgeht.

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