Nach der vergeblichen Rettungsaktion: Millionenklage im Fall Timmy

Der gestrandete Buckelwal Timmy wurde abtransportiert und später tot angespült. Streit um die Kosten der Aktion gibt's weiterhin – aber nicht nur darum.
Foto: Marcus Golejewski/dpa
dpa | Die Kosten für den Transport des im Frühjahr an der deutschen Ostseeküste gestrandeten Buckelwals sorgen für Streit. Der maßgeblich beteiligte Unternehmer Fred Babbel hat eine Klage gegen Karin Walter-Mommert eingereicht, die als Geldgeberin der Aktion in Erscheinung trat. Babbel fordert rund 1,35 Millionen Euro von Walter-Mommert, wie das Landgericht Schwerin bestätigte. Die Klage sei Anfang September eingegangen. Zuerst hatte die Ostsee-Zeitung berichtet.
Babbels Tauchunternehmen kümmert sich etwa um Bootsstege, Taucharbeiten oder Kaianlagen. Er beschaffte im Rahmen der Bergungsaktion Technik und war selbst mit eigenem Personal vor Ort. Er habe außerdem die maßgeblichen Bergungskonzepte erstellt und auch andere Unternehmen eingebunden, etwa um benötigte Schiffe zu organisieren, sagte Babbel der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er sei bei anderen Firmen teils in Vorleistung gegangen und sitze nun Monate nach der Aktion weiter auf Kosten.
Geldgeberin zeigt sich unzufrieden mit Ablauf
Walter-Mommert wiederum sagte der dpa, es gehe nicht um das Geld an sich oder die Höhe der Forderung. Sie zeigte sich aber unzufrieden mit dem Ablauf der Bergung. Das geht auch aus einem im Internet veröffentlichen Anwaltsschreiben hervor. Nach eigener Aussage geht es Walter-Mommert darum, mit der Nichtzahlung auf weitere Aufklärung hinzuwirken, die ihrer Auffassung nach besonders zum Aussetzen des Tieres geboten ist.
Babbel sagte, Walter-Mommert habe zwar noch während der Aktion 400.000 Euro gezahlt. „Die sind aber auch gleich wieder weitergegangen an die Schiffe und Barge.“ Der Wal war mit in einer Barge – einer Art Lastkahn – transportiert worden.
Nach Angaben des Landgerichts Schwerin hat Babbel einen Gerichtskostenvorschuss von etwa 23.000 Euro geleistet. Zunächst stünde ein schriftliches Vorverfahren an, sagte ein Gerichtssprecher. Walter-Mommert erhalte die Klageschrift und Gelegenheit zur Stellungnahme. „Dazu kann dann wieder die Klägerseite Stellung nehmen, und dann würde im Zweifel ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt werden, wenn die Parteien nicht einvernehmlich irgendwie eine Lösung finden. Das ist natürlich auch immer möglich.“
Weitere Unstimmigkeiten in Sachen Kosten
Als weiterer Geldgeber der umstrittenen Aktion war der Unternehmer Walter Gunz in Erscheinung getreten. Auch zwischen Walter-Mommert und Gunz gibt es Meinungsverschiedenheiten beim Geld. Gunz habe freiwillig 300.000 Euro beigesteuert, teilte sein Anwalt auf Anfrage mit. Es gebe aber weitere Forderungen seitens Walter-Mommert, die Gunz nicht zahlen werde. Es seien Kosten in erheblichem Umfang ohne vorherige Rücksprache, Abstimmung oder Genehmigung durch Herrn Gunz veranlasst worden.
Auch das Schweriner Umweltministerium fordert weiterhin Geld. Dabei geht es um rund 140.000 Euro, vor allem für Personalkosten infolge der behördlichen Begleitung der Aktion. Walter-Mommert hatte der dpa bereits vor einiger Zeit gesagt, man habe diese weder beauftragt noch angefordert. Das Ministerium verwies auf eine Erklärung, mit der die Initiative sich bereit erklärt habe, sämtliche Kosten zu übernehmen, einschließlich der Einsatzkosten von Behörden.
Der Anwalt von Gunz erklärte, eine Kostenzusage, die eine Anwältin an das Ministerium geschickt habe, kannte Gunz nicht und habe den Text weder gesehen noch freigegeben.
Der von Fachleuten als schwer krank eingestufte Buckelwal war von der privaten Initiative zur Nordsee gebracht und dort ins Wasser gelassen worden. Kurz darauf wurde er tot vor der dänischen Insel Anholt angespült. Experten hatten von Anfang an einhellig dazu geraten, das Tier in Ruhe sterben zu lassen.
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