Social-Media-Verbot für Jugendliche: Regierung beschließt Regulierungseckpunkte
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) vorgelegten Eckpunkte für einen neuen Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Nach dem Bericht der Expertenkommission setzt das Kabinett damit erste konkrete Maßnahmen um, die auf den 56 Handlungsempfehlungen der Sachverständigen basieren. Im Zentrum stehen laut der Regierung Schutz, Befähigung und Teilhabe, die das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum sicherer machen sollen. Flankiert wird das Konzept demnach von klaren Vorgaben für Plattformbetreiber, einer Stärkung der elterlichen Verantwortung sowie gesundheitlichen Initiativen. Doch Kritiker warnen vor den Folgen weitreichender Verbote und Kontrollmechanismen.
Kern der geplanten Maßnahmen ist die europäische und nationale Regulierung sozialer Netzwerke. Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zum EU Kids Act dafür ein, dass unter 13-Jährige grundsätzlich keinen Zugang zu sozialen Plattformen erhalten. Zudem soll das Prinzip „Safety by Design“ verankert werden, bei dem suchtfördernde Mechanismen bereits bei der Produktentwicklung unterbunden werden müssen.
Algorithmische Empfehlungssysteme sollen standardmäßig deaktiviert sein, um Dauer-Scrolling zu stoppen. Da der EU-Prozess Zeit in Anspruch nimmt, plant die Bundesregierung eine nationale Übergangsregelung im Jugendschutzgesetz. Diese sieht vor, Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Medien zu untersagen, sofern es sich nicht um nachweislich „kindgerechte Angebote“ handelt. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Nutzungsbeschränkungen vorgesehen.
Alterskontrollen per Wallet und Erziehungspflichten
Um diese Altersgrenzen durchzusetzen, plant die Regierung ab 2027 die deutsche Umsetzung der europäischen EUDI-Wallet d-you. Sie soll eine verlässliche Altersverifikation ermöglichen, bei der im Idealfall nur das Erreichen des Mindestalters bestätigt wird, ohne sensible Personendaten zu übermitteln. Doch die Wallet-App kämpft mit Problemen und bekommt Gegenwind. Ihr Funktionsanfang wird anfangs eingeschränkt sein.
Ergänzend plant das Bundesjustizministerium eine Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Mit Paragraf 1631 BGB sollen Eltern im Rahmen ihrer Personensorge ausdrücklich dazu verpflichtet werden, die Mediennutzung ihrer Kinder altersgerecht zu beaufsichtigen. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betont, dass elterliche Verantwortung nicht vor dem Bildschirm ende und digitale Räume eine ähnliche Begleitung erforderten wie der Straßenverkehr.
Auch im Bildungs- und Gesundheitsbereich gibt es Neuerungen. So sehen die Eckpunkte die Einführung eines „KI-Seepferdchen“ vor, um Grundschülern spielerisch Grundlagen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz zu vermitteln. Die Kinder- und Jugendhilfe soll im Sozialgesetzbuch VIII stärker auf die digitale Lebenswelt ausgerichtet werden.
Im Gesundheitsbereich sind neue Früherkennungsuntersuchungen wie die U10 im Alter von neun bis zehn Jahren sowie die J1 im Gelben Heft angedacht. Sie sollen dazu beitragen, Risiken durch übermäßigen Medienkonsum frühzeitig zu erkennen. Eine bundesweite Informationskampagne, die an Konzepte wie „Schau hin!“ angelehnt ist, soll Eltern zusätzlich unterstützen.
Zivilgesellschaft und Wirtschaft schlagen Alarm
Die Pläne stoßen auf heftige Kritik: Datenschützer und Jugendorganisationen bemängeln, dass pauschale Altersverbote und verpflichtende Verifikationssysteme das Grundrecht auf freie Information und digitale Teilhabe Minderjähriger beschnitten. Sie führen an, dass Verbote das Problem nicht an der Wurzel packen, sondern Kinder und Jugendliche nur in unregulierte Nischen oder Grauzonen abdrängen.
Zudem bezweifeln Experten, dass eine Altersverifikation über staatliche Wallets flächendeckend und datenschutzkonform umsetzbar ist, ohne eine bedenkliche Überwachungsinfrastruktur zu etablieren. Technische Hürden wie VPNs würden von technikaffinen Jugendlichen ohnehin umgangen. Plattformen drohten aus ihrer primären Verantwortung entlassen zu werden. Anstatt auf pauschale Verbote und den Generalverdacht zu setzen, fordern Gegner nachhaltige Investitionen in Medienkompetenz, transparente Plattformstrukturen und echte Mitbestimmungsrechte für junge Menschen.
Mit der skizzierten nationalen Übergangsregelung für ein Mindestalter in sozialen Netzwerken drohe die Regierung, „den europäischen regulatorischen Flickenteppich weiter zu verschärfen“, moniert der eco-Verband der Internetwirtschaft. Er fordert eine europaweit abgestimmte Lösung statt nationaler Alleingänge. Beim pauschalen Social-Media-Verbot unter 13 Jahren schieße die Regierung übers Ziel hinaus, beklagt der Bitkom. Das KI-Seepferdchen könne Kindern aber helfen, die Chancen der Technik zu sehen sowie KI-generierte Inhalte kritisch zu hinterfragen.
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