Antifa-Prozess in Budapest: „Lass dich nicht einschüchtern!“

Antifaschist*in Maja T. wird vor dem Berufungsgericht in Ungarn zu sieben Jahren Haft verurteilt. Anwälte fordern die Überstellung nach Deutschland.
Maja T. lächelt, als die drei vermummten Justizwachleute die nonbinäre Thüringer*in am Mittwochmorgen in den Saal des Oberverwaltungsgerichts in Budapest führen – gefesselt an einer Kette. Maja T. zwinkert Freunden und Angehörigen im Saal zu, versucht trotz der Handschellen zu winken. Dann hebt Richter Géza Szalai zum Urteil an. Das Ergebnis der Berufungsverhandlung: sieben Jahre Haft. Ein Jahr weniger als im ersten Prozess in Budapest.
Maja T. zeigt keine Regung, starrt nur auf die Richterbank, macht sich bei der Urteilsbegründung Notizen. Das Urteil ist das vorläufige Ende einer Odyssee. Zweieinhalb Jahre Haft unter widrigen Umständen in Ungarn. Denn ab nun, mit dem rechtskräftigen Abschluss, ist eine Rücküberstellung nach Deutschland möglich. Das Verfahren ist ein Testfall für die ungarische Justiz unter der neuen Regierung von Péter Magyar. Einer Justiz, der in der Ära des Autokraten Viktor Orbán immer wieder mangelnde Unabhängigkeit vorgeworfen wurde.
Bereits im Dezember 2023 war Maja T. in Berlin von Zielfahndern festgenommen worden. Der Vorwurf: Beteiligung an zwei schweren Angriffen im Februar 2023 auf Rechtsextreme in Budapest. Die Neonazis hatten sich dort, wie in den Vorjahren, zu einem europaweiten Aufmarsch versammelt, dem „Tag der Ehre“. Glorifiziert wird dort eine der letzten Schlachten der Wehrmacht und ihrer ungarischen Verbündeten am Ende des Zweiten Weltkriegs. Mehrere der Rechtsextremen wurden am Rande von Vermummten attackiert, auch mit Schlagstöcken und teils schwer verletzt.
Ermittler sahen hier die deutsche „Antifa Ost“ am Werk – und nahmen Maja T. als erste Beschuldigte fest. Das Urteil in Budapest bleibt aber eines, das dort gar nicht hätte fallen dürfen. Denn die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn, im Juni 2024, erklärte das Bundesverfassungsgericht nachträglich für rechtswidrig. Weil das Berliner Kammergericht nicht ausreichend die Haftbedingungen für nonbinäre Menschen in Ungarn geprüft habe. Berliner und sächsische Sicherheitsbehörden schafften mit einer konzertierten nächtlichen Blitzaktion Maja T. außer Landes und damit Fakten.
Überwachungsvideos aus Budapest
Später beklagte Maja T. in der ungarischen Haft tatsächlich Isolation, Erniedrigung oder Schlafentzug und trat deshalb zwischenzeitlich in einen 40-tägigen Hungerstreik. In diesem Februar wurde T. in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt. Noch im Saal hatten damals alle Seiten Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft forderte mindestens 13 Jahre Haft, Maja T. einen Freispruch. Die Anwälte der Verteidigung kritisierten Verfahrensfehler – und vor allem, dass es keine Beweise gibt, dass Maja T. wirklich beteiligt war.
Das Berufungsgericht unter Richter Szalai kommt nun keiner Seite nach. Es habe keine wesentlichen Rechtsfehler im ersten Prozess gegeben, erklärt Szalai in der mehrstündigen Urteilsbegründung. Alle wesentlichen Dokumente seien übersetzt worden, eine Verhandlungsfähigkeit von Maja T. sei auch in der Zeit des Hungerstreiks gegeben gewesen, die Beweiserhebung sorgfältig durchgeführt worden. Und Szalai verweist, wie schon das erste Budapester Gericht, auf Überwachungsvideos, die Maja T. im Tatzeitraum mit weiteren Beschuldigten in Budapest zeigen sollen und auch bei zumindest einem Angriff.
Maja T. sei dort mit Tritten zu sehen, die das Opfer aber verfehlten, erklärt der Richter. Anders als in der ersten Instanz verurteilt, könne diese Tat deshalb nur als versuchte Körperverletzung und Maja T. hierfür nur als Gehilf*in verurteilt werden – deshalb die um ein Jahr reduzierte Haftstrafe. Aber auch Szalai rechnet Maja T. der „Antifa Ost“ zu, verweist auf Trainings und das konspirative Verhalten der Gruppe – und auf die teils schweren Verletzungen der Opfer. Einem Opfer sei der Gesichtsschädel eingeschlagen worden.
„Es war Glück, dass kein Todesfall eingetreten ist“, betont der Richter. „Egal, ob so etwas von links oder rechts kommt, das ist einfach nicht zulässig.“ Zudem erkenne er keine Reue, sondern nur Beschönigung der Taten. Deshalb brauche es ein Urteil mit „gewisser Strenge“. Zugleich verkündet das Gericht das Berufungsurteil gegen zwei weitere Verurteilte, gegen die in Abwesenheit verhandelt wurde, was in Ungarn möglich ist: die Berlinerin Anna M. und der Italiener Gabriele M. Auch sie sollen bei den Angriffen dabei gewesen sein. Bei Anna M. bleibt es bei zwei Jahren Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Gabriele M. erhält sechs statt sieben Jahre Haft.
Foto: Marton Monus/dpa
Zu der Verhandlung sind auch Dutzende Freunde und Verwandte von Maja T. angereist. Noch weitere Unterstützer*innen waren mit einem Bus aus Deutschland unterwegs – der allerdings in der Nacht an der deutsch-tschechischen Grenze von der Bundespolizei gestoppt wurde, alle Mitreisenden wurden kontrolliert. Drei von ihnen wurden an der Weiterreise gehindert, weil sie „das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland schädigen“ könnten. Die Unterstützer*innen erreichen letztlich den Prozess erst, als dieser gerade zu Ende geht.
Dafür sitzt im Saal sitzt Wolfram Jarosch, der Vater von Maja T., direkt hinter seinem Kind. Schon im ersten Prozess hatte er fast keinen Prozesstag verpasst. Das Urteil sei „immer noch unverhältnismäßig hart“, klagt Jarosch. Der ganze Fall bleibe ein „Skandal“: die rechtswidrige Auslieferung, die Isolationshaft in Ungarn, das „überharte“ Urteil in Ungarn. „Jetzt muss Maja sofort wieder nach Deutschland zurückkommen.“
Maja T. darf keinen weiteren Tag unnötig in Ungarn festgehalten werden
Martin Schirdewan, Linke
Auch zwei deutsche Abgeordnete sind angereist. Der Linke Martin Schirdewan hätte eine deutliche Korrektur des Urteils aus dem ersten „Schauprozess“ für nötig gehalten. Er fordert: „Maja T. darf keinen weiteren Tag unnötig in Ungarn festgehalten werden.“ Die Bundesregierung müsse „unverzüglich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Rücküberstellung nach Deutschland zu erreichen“. Und der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg fordert Wiedergutmachung: „Dieser verfassungswidrige Zustand muss so schnell wie möglich beendet werden.“
Limburg verlangt zudem disziplinarische Konsequenzen für das LKA Sachsen. „Es darf sich nicht wiederholen, dass Polizei und Justiz gezielt das Bundesverfassungsgericht austricksen.“ Sven Richwin, der deutsche Anwalt von Maja T., spricht vor Ort von einem „zweischneidigen Urteil“. Einerseits wäre eine Urteilsaufhebung und Neuverhandlung wegen der Verfahrensfehler richtig gewesen – andererseits hätte sich für Maja T. dann die Haftzeit in Ungarn weiter verlängert. Und Richwin, sein deutscher Kollege Maik Elster und Maja T.s ungarischer Anwalt Tamas Bajaky beantragen noch im Gericht die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland – und das Gericht stimmt dem Ansinnen zu.
„Das muss jetzt sehr zügig umgesetzt werden“, fordert Richwin. Zudem müssten die widrigen Haftbedingungen in Ungarn mit höherem Gewicht bei der deutschen Reststrafe angerechnet werden. Wie schnell diese Rücküberstellung erfolgt, ist nun ein weiterer Test für die ungarische Justiz. Unter Orbán, der die „Antifa Ost“ als Terrorgruppe einstufte, gab es die Befürchtung, dass diese Überstellung verzögert worden wäre.
Dass eine Haftverbüßung von Maja T. in Deutschland erfolgen kann, hatte Ungarn indes schon vor der Auslieferung zugesagt – und so ist es auch europarechtlich vorgesehen. Unter der neuen ungarischen Regierung von Péter Magyar wurde zuletzt eine Verfassungsreform eingeleitet und Amtszeitbegrenzungen am Verfassungsgericht – worauf mehrere Richter, von denen einige als Orbán-treu galten, ihren Posten räumen mussten.
In Deutschland wäre für die Rücküberstellung und Aushandlung mit Ungarn die Thüringer Justiz zuständig, weil Maja T.s letzter Wohnsitz in Jena war. Das Auswärtige Amt von Johann Wadephul (CDU) ließ auf taz-Anfrage offen, ob und wie es sich für die Überstellung einsetzt. Aus dem Amt hieß es nur, dass die Botschaft in Budapest Maja T. weiter konsularisch betreue. Ein Botschaftsvertreter war am Mittwoch im Gericht.
Als Richter Géza Szalai am Mittwoch schließlich den Prozesstag beendet, wird Maja T. unter Applaus der Unterstützer*innen von den Wachleuten wieder abgeführt. „Lass dich nicht einschüchtern“, ruft der Bruder Maja T. im Gerichtsflur zu. „Ihr auch nicht“, ruft Maja T. zurück und lächelt wieder. Dann wird Maja T. im Gefangenentransporter mit quietschenden Reifen zurück ins Budapester Gefängnis gefahren. Vielleicht zum letzten Mal.
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