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Friday, September 25, 2026

Bundesrat diskutiert Bremer Initiative gegen Autoposing

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Der Bundesrat hat sich am 25. September 2026 mit einer Initiative Bremens befasst, die ein deutlich härteres Vorgehen gegen sogenanntes Autoposing im öffentlichen Straßenraum zum Ziel hat. Das Bundesland hatte bereits am 1. Juli einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht, der unter anderem höhere Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister, befristete Fahrverbote und den Einsatz automatisierter Lärmmesssysteme vorsieht.

Unter Autoposing fasst Bremen Verhaltensweisen zusammen, bei denen meist hoch motorisierte oder technisch manipulierte Fahrzeuge gezielt zur Selbstdarstellung eingesetzt werden, etwa durch unnötiges Beschleunigen, provozierte Fehlzündungen, vermeidbaren Motorenlärm oder aggressive Fahrmanöver. Das Phänomen habe sich in zahlreichen Städten zu verfestigten Szenen entwickelt, die Anwohner mit Lärm und rücksichtslosem Fahrverhalten belasteten. Entscheidend sei dabei grundsätzlich das konkrete Verhalten, nicht allein die Motorleistung oder der technische Zustand eines Fahrzeugs. Legales Tuning und sportliches Fahren sollen ausdrücklich nicht unter Generalverdacht geraten.

Die geltende Rechtslage hält Bremen für unzureichend. Paragraf 30 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet zwar unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen, doch die aktuellen Regelsätze von 80 Euro für unnötigen Lärm und 100 Euro für unnützes Hin- und Herfahren innerorts entfalten nach Einschätzung Bremens kaum Abschreckungswirkung. Punkte oder Fahrverbote sind bislang nicht vorgesehen. Zudem sei die rechtssichere Einordnung typischer Autoposing-Fälle in der Praxis schwierig, weil kein eigenständiger Tatbestand existiere. Als die Straßenverkehrsordnung entstand, hat offenbar niemand mit derart verhaltensauffälligen Verkehrsteilnehmern gerechnet.

Der Entschließungsantrag enthält deshalb eine Reihe von Prüfaufträgen an die Bundesregierung: Sie soll unter anderem einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen schaffen, höhere Sanktionen ermöglichen, eine erweiterte Halterhaftung für Vermieter hochmotorisierter Fahrzeuge prüfen und die Voraussetzungen für eine erleichterte Beschlagnahme oder Einziehung wiederholt eingesetzter Fahrzeuge klären. Auch einheitliche Kontrollstandards gegen manipulierte Auspuffanlagen, unzulässige Softwareänderungen und künstliche Geräuschverstärker stehen auf der Agenda.

Die zuständigen Bundesratsausschüsse für Verkehr und Innere Angelegenheiten empfahlen allerdings, den Antrag in mehreren Punkten abzuschwächen. So solle die ausdrückliche Forderung nach einer Konkretisierung des Paragrafen 30 Absatz 1 StVO gestrichen werden; ebenso solle die explizite Erwähnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bei wiederholten Verstößen entfallen. Die Ausschüsse argumentierten, die MPU sei lediglich eine vorbereitende Aufklärungsmaßnahme; die bestehenden fahrerlaubnisrechtlichen Regeln ermöglichten bereits eine Überprüfung der Fahreignung bei gravierendem Fehlverhalten.

Beibehalten wollen die Ausschüsse hingegen den Prüfauftrag zu sogenannten Lärmblitzern, das sind automatisierte Systeme, die Mikrofone und Kameras kombinieren, um besonders laute Fahrzeuge zu identifizieren und deren Kennzeichen zu erfassen. Frankreich testet solche Systeme seit 2022 in mehreren Städten, dort beträgt das Bußgeld 135 Euro. In Deutschland fehlt bislang jedoch eine Rechtsnorm für deren Einsatz; offene Fragen betreffen unter anderem einheitliche Grenzwerte, die Eichung der Geräte, die Zuordnung von Schallereignissen zu einzelnen Fahrzeugen bei dichtem Verkehr sowie den datenschutzkonformen Umgang mit Audioaufnahmen und Kennzeichenbildern.

Der Verkehrsausschuss brachte zudem einen neuen Aspekt ein: Die Bundesregierung solle sich dafür einsetzen, dass künstliche Außengeräusche ohne Sicherheitsbezug bei Elektrofahrzeugen untersagt bleiben. Davon zu unterscheiden sind vorgeschriebene akustische Warnsysteme (AVAS), die der Wahrnehmbarkeit leiser E-Autos dienen. Zusätzliche Soundsysteme, sogenannte Exterior Sound Enhancement Systems (ESES), könnten jedoch gezielt für Autoposing missbraucht werden.

Technisch stellt die Erkennung manipulierter Fahrzeuge die Behörden vor erhebliche Herausforderungen. Softwareänderungen an Motorsteuerungen können äußerlich unsichtbar sein und lassen sich nur durch Diagnose und Vergleich mit Herstellerdaten aufspüren. Geräuschpegel hängen von Drehzahl, Last, Temperatur und Umgebungsbedingungen ab; ein einzelner hoher Messwert beweist nicht zwingend eine unzulässige Manipulation. Auch Serienfahrzeuge können bei bestimmten Betriebszuständen sehr laut sein. Bremen fordert deshalb bundesweit einheitliche Kontrollstandards. Sie sollen von zugelassenen Messgeräten über standardisierte Prüfabläufe bis zu einheitlichen Fehler- und Toleranzgrenzen gelten.

Nach geltendem Recht ist eine Fahrzeugbeschlagnahme bei bloßen Ordnungswidrigkeiten kaum möglich. Die Bremer Praxis zeigt: Zwischen 2020 und 2025 wurde in keinem Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Fahrzeug wegen Autoposings eingezogen. Bei Straftaten wie verbotenen Kraftfahrzeugrennen nach Paragraf 315d StGB sind Beschlagnahme und Fahrerlaubnisentzug hingegen bereits vorgesehen. Ein pauschaler Fahrzeugentzug allein wegen lärmenden Anfahrens wäre rechtlich kaum verhältnismäßig. Erforderlich wären ein hinreichend schwerer Verstoß, ein klarer Zusammenhang zwischen Fahrzeug und Tat sowie eine gerichtliche Kontrolle.

Bei dem Bremer Antrag handelt es sich um eine Entschließung: Sie bewirkt keine unmittelbare Gesetzesänderung, sondern fordert die Bundesregierung zu Prüfungen und gesetzgeberischen Maßnahmen auf. Konkrete Euro-Beträge für neue Bußgelder nennt die Initiative nicht.

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