70 Fr. für neun Arbeitsstunden – Schweizer Uber-Fahrer fordert bessere Bedingungen

- Schweizer Uber-Fahrende beklagen zu tiefe Preise, wachsende Konkurrenz und fehlende Transparenz bei der Zuteilung von Fahrten.
- Sie fordern von den Schweizer Behörden mehr Rechte und Schutz.
Cem Kurun (30) arbeitet seit 2019 als Uber-Fahrer im Kanton Zürich. Seither hätten sich seine Arbeitsbedingungen deutlich verschlechtert. Die Tarife seien gesunken, während die Konkurrenz zugenommen habe.
Die Covid-Pandemie und der Markteintritt des estnischen Uber-Konkurrenten Bolt im Jahr 2024 hätten die Situation zusätzlich verschärft.
Früher habe er mit rund 30 Arbeitsstunden 1200 Franken pro Woche verdienen können. Heute seien es nur noch etwas mehr als 300 Franken. Am Tag des Interviews mit dem SRG-Newsportal Swissinfo hatte er nach neun Stunden Arbeit lediglich 70 Franken verdient.
«Wie soll ich eine Familie ernähren? Müsste ich mich an die Sozialdienste wenden, um nicht zu verhungern?», fragt er.
Neben den gesunkenen Tarifen beklagt Kurun, dass er als selbstständiger Fahrer nur wenig Kontrolle über seine Arbeit habe.
Er vermutet, dass die Uber-App jene Fahrer algorithmisch benachteiligt, die zu viele Fahrten ablehnen. Zudem zeige die App auf der Karte Zonen mit höheren Verdienstmöglichkeiten an. Die verschwänden aber, sobald ein Fahrer dort ankomme. Ausserdem bezweifelt er, dass Fahrer ihre Tarife tatsächlich frei festlegen können.
Die Uber-App erlaubt den Fahrern, ihre eigenen Preise festzusetzen. «Aber sobald ich einen Preis festlege, der auch nur um zehn Rappen über dem Kilometertarif von Uber liegt, bekomme ich keine Fahrten mehr zugeteilt», so Kurun.
Uber hält dagegen und betont, dass die Fahrer Fahrten ohne Nachteile annehmen oder ablehnen können. Auch würden die Annahme- und Stornierungsquoten nicht dazu verwendet, die Zuordnung zwischen Fahrern und Fahrgästen zu bestimmen oder die Tarife zu personalisieren.
Unia: «Uber operiert illegal»
Der Status der Uber-Fahrer ist in der Schweiz seit Jahren Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Nach Ansicht der Gewerkschaft Unia ist die Art, wie Uber seine Fahrer überwacht, mit selbstständiger Tätigkeit unvereinbar.
Die Fahrer hätten keine wirkliche Wahlfreiheit und müssten sich den von Uber auferlegten Arbeitsbedingungen unterwerfen, sagt Gewerkschaftssprecher Philipp Zimmermann.
Dadurch würden ihnen Lohn, Spesenrückerstattung und Sozialabgaben vorenthalten, auf die sie als Angestellte Anspruch hätten.
Bereits 2018 hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) darauf hingewiesen, dass Uber-Fahrer als Angestellte einzustufen seien. Mehrere Urteile auf kantonaler und Bundesebene bestätigten diese Haltung.
«Was Uber in der Schweiz macht, ist vollkommen illegal», sagt Zimmermann. «Die Fahrer arbeiten weiterhin unter Bedingungen der ‹Scheinselbstständigkeit›. Die Behörden haben die Pflicht, diesem unrechtmässigen Modell ein Ende zu setzen.»
Kurun ist der Ansicht, dass die Zürcher Behörden mehr tun sollten, um diejenigen zu schützen, die über Plattformen wie Uber arbeiten. Im Jahr 2021 entschied das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, dass Fahrer, die verschiedene Dienste von Uber nutzen, als Angestellte gelten müssen.
Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid 2023. Trotzdem habe sich laut Kurun nichts geändert, vielmehr hätten sich seine Arbeitsbedingungen sogar verschlechtert.
Uber weist diese Interpretation zurück. Das Unternehmen betont, es habe sein Betriebsmodell und die Bedingungen für die Fahrerinnen und Fahrer mehrfach geändert. Urteile zu früheren Vertragsmodellen liessen sich darum nicht automatisch auf die aktuelle Situation übertragen.
Uber betont zudem, dass die Mehrheit der Fahrer die Unabhängigkeit und Flexibilität der App schätze.
Der US-Konzern gibt an, unabhängigen Partner-Fahrern in der Schweiz kostenlosen Versicherungsschutz gegen bestimmte Risiken zu bieten.
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