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Friday, October 16, 2026

Krise am obersten Gericht – Affäre, Ausstand, Abstrafung? Die Eskalation am Bundesgericht

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Die Ereignisse am Bundesgericht rund um die Affäre zwischen Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf haben sich diese Woche überschlagen: Donzallaz blitzt mit einem Ausstandsgesuch ab, ein Revisionsgesuch scheitert an einer Frist und das Gericht lässt seinen eigenen Präsidenten fallen. Justizforscher Michele Luminati erklärt, warum das aussergewöhnlich ist.

Michele Luminati

Direktor des Instituts für Justizforschung Luzern

Michele Luminati ist Professor für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie sowie Direktor der Obwaldner Instituts für Justizforschung der Universität Luzern

SRF News: Seit Bekanntwerden der Liebesbeziehung muss das Bundesgericht gefühlt im Wochentakt informieren. Gab es so etwas schon einmal?

Michele Luminati: Am Bundesgericht gab es immer wieder interne Spannungen, Querelen – und auch Liebesgeschichten. Es gibt etwa einen berühmten Bundesrichter, der es nie zum Gerichtspräsidenten schaffte, weil er eine Affäre mit einer Gerichtsschreiberin hatte.

Das Gericht hat kein Vertrauen mehr in seine Leitung.

Aussergewöhnlich an diesem Fall sind jedoch das Ausmass und die Eskalation.

Ist das Bundesgericht schlecht geführt?

In dieser Sache hat die Leitung tatsächlich versagt. Offensichtlich gab es Gerüchte über die Liebesbeziehung. Der Gerichtspräsident hätte diesen nachgehen und das Gespräch suchen müssen.

Das Gericht hat seinen Präsidenten François Chaix diese Woche nicht mehr nominiert.

Ja, das Gericht hat kein Vertrauen mehr in seine Leitung.

Das Gesamtgericht ist allerdings in zwei Lager gespalten: Soweit bekannt, votierten vor allem SVP-Richterinnen und -Richter für eine Abstrafung. Das zeigt die zunehmende innere Politisierung des Gerichts.

Donzallaz ist 2022 aus der SVP ausgetreten. Will man ihn deshalb loswerden – oder eckt er als Person an?

Ich kenne Herrn Donzallaz nicht persönlich. Liest man aber in den heute publizierten Verfügungen (siehe Box) zwischen den Zeilen, so liefert die Szene schon Stoff für ein Theaterstück: Da rennt Donzallaz ins Büro von Grégory Bovey und sagt: «Was fällt dir ein?» Und der andere sagt: «Raus mit dir!»

Nach Bekanntwerden der Beziehung zwischen den Bundesrichtern Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf verlangten 15 Personen, dass ihre Urteile revidiert werden.

Der Präsident der Kammer, welche über diese Gesuche entscheidet, Grégory Bovey, holte für die Entscheidfindung Meinungen von anderen Abteilungspräsidien zu einigen Rechtsfragen ein. Donzallaz wurde darüber als Verfahrensbeteiligter informiert.

Gleichentags stürmte dieser ins Büro von Bovey und äusserte sich zum Verfahren. Bovey liess sich gemäss Verfügungen nicht auf eine Diskussion ein, «beendete die Begegnung» und informierte die Gerichtsleitung über den Vorfall.

Daraufhin verlangte Donzallaz den Ausstand Boveys. Er machte geltend, das Schreiben Boveys an die Gerichtsleitung zeige, dass dieser nicht mehr genügend gelassen und unparteiisch sei, um die ihn betreffenden Revisionsverfahren zu leiten. Zudem habe Bovey Regeln zur internen Konfliktlösung verletzt.

Das Bundesgericht weist das Ausstandsbegehren in allen drei Verfahren als offensichtlich unbegründet ab. Das Gericht sah im Verhalten Boveys keine Hinweise auf mangelnde Unparteilichkeit oder Selbstbeherrschung. Auch sei es nicht sachgerecht gewesen, dass Donzallaz als Verfahrensbeteiligter direkt mit dem Kammerpräsidenten über ein laufendes Verfahren diskutieren wollte.

Zwischenverfügungen des Bundesgerichts 7F_68/2026, 7F_74/2026 und 7F_22/2026

Donzallaz ist sicher charakterlich eine starke Figur. Das sieht man auch daran, dass er sich von seiner Partei nichts hat diktieren lassen.

Auch früher wurden Richter als persönlich schwierig oder eigenwillig bezeichnet. Etwa Martin Schubarth, der einen missliebigen Journalisten bespuckte.

Sowohl Schubarth als auch Donzallaz haben aber auch eine charmante und engagierte Seite. Zieht das Bundesgericht bestimmte Persönlichkeiten an?

Früher schon, da gab es einige Charakterköpfe. Inzwischen passen die weniger rein. Heute ist die Richterschaft standardisierter: Die meisten durchlaufen reine Gerichtskarrieren. Donzallaz ist die grosse Ausnahme, er war früher Anwalt.

Für die Justiz ist diese Einheitskultur problematisch. Eine Vielfalt an Erfahrungen wäre eigentlich wichtig.

Sowohl die Spuckaffäre von Schubarth als auch die Liebesaffäre von Donzallaz zeigen, dass weder die Gerichtsleitung noch das Parlament disziplinarisch eingreifen können.

Ja, aktuell schieben sich Bundesgericht und Parlament die heisse Kartoffel hin und her.

Es braucht radikale Reformen.

Das Gericht sagt zum Parlament: «Wir haben keine Disziplinarmassnahmen – macht ihr!» Und die Gerichtskommission sagt: «Wir warten auf die Urteile des Bundesgerichts über die Revisionen.»

Mann im Anzug mit schwarzer Tasche geht durch eine Tür.
Legende: Bundesrichter Yves Donzallaz (parteilos, Ex-SVP) auf dem Weg zu seiner Anhörung bei der Gerichtskommission, die entscheiden muss, ob sie ihn und Beatrice van de Graaf (SVP) zur Wiederwahl empfiehlt. KEYSTONE/Anthony Anex)

15 Personen möchten ihren Fall neu aufgerollt haben, weil zwei Mitglieder aus der Richterschaft liiert waren. Darunter die Ex-Profiboxerin Viviane Obenauf, die wegen Mordes an ihrem Ehemann in Haft sitzt.

Das Gericht muss entscheiden, ob die Liebesbeziehung gegen das Gesetz verstossen hat und alte Fälle daher wegen der Verletzung der Vorschriften über die Besetzung des Gerichts revidiert werden müssen.

Das Parlament hat aus diesem Grund die Richterwahlen auf die Wintersession verschoben: Es möchte wissen, ob das Bundesgericht die Liebesbeziehung als gesetzeswidrig einstuft, bevor es über die Wiederwahl von Donzallaz und van de Graaf entscheidet.

Auf ein Revisionsgesuch ist das Bundesgericht jetzt wegen verpasster Frist nicht eingetreten. Die 30-tägige Frist habe ab dem 15. Mai 2026 zu laufen begonnen, dem Tag, an dem das Bundesgericht die Öffentlichkeit informierte, dass laut Gesamtgericht Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern grundsätzlich gegen die geltenden «Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen am Bundesgericht» verstossen. Das sei der Zeitpunkt gewesen, in dem die Betroffenen entdeckt haben konnten, dass der Spruchkörper in ihrem Fall möglicherweise rechtswidrig besetzt war.

14 weitere Revisionsgesuche sind noch hängig. Diese werden individuell geprüft. Das Bundesgericht teilt mit: «Wie lange deren Durchführung unter Wahrung der rechtsstaatlichen Erfordernisse dauert, steht noch nicht fest.»

Bundesgericht Urteil 7F_76/2026

Dass das Parlament die Richterwahlen auf die Wintersession verschoben hat, das hat es noch nie gegeben!

Die Nichtwiederwahl ist das einzige Druckmittel des Parlaments, löst aber keine Probleme. Es bräuchte deshalb meiner Meinung nach radikale Reformen: eine einmalige Amtszeit von 12 bis 15 Jahren und einen Justizrat, der für Wahlen und Disziplinarverfahren zuständig wäre.

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