Prozess in Hamburg: Mit dem Finger in der Tomatensoße

Der Influencer Langlebepapa soll sich als Lebensmittelkontrolleur ausgegeben und Imbissbetreiber vorgeführt haben. Vor Gericht gibt er sich reumütig.
So wie ein Lebensmittelkontrolleur sieht der Mann im Video trotz seines weißen Kittels und des Klemmbretts irgendwie nicht aus. Und trotzdem lässt ihn der Imbissbetreiber gewähren, als er zunächst einen Finger in den großen Behälter Bolognese taucht, ihn dann ableckt und ihn dann anschließend wieder in die Sauce steckt. Wegen solcher angeblichen Kontrollen steht seit diesem Freitag der 33-jährige Frithjof N. vor dem Amtsgericht in Hamburg.
Im Internet soll er unter dem Namen Langlebepapa Videos veröffentlicht haben, in denen er sich wiederholt als falscher Lebensmittelkontrolleur gegenüber Hamburger Imbissbetreiber:innen ausgegeben haben soll. Auf diese Weise habe er sich Zutritt zu deren Küchen und Lagerräumen verschafft und dort angebliche Kontrollen durchgeführt.
Im Anschluss soll er Material dieser vorgetäuschten Hygienekontrollen auf seinen Kanälen auf Instagram und Tiktok hochgeladen haben, seine mutmaßlichen Opfer aber dabei nur unzureichend verpixelt und anonymisiert haben. Konkret geht es um mindestens zehn dieser angeblichen Kontrollen, die er im vergangenen Jahr unter anderem in Imbissen in der Veringstraße, der Talstraße und auf dem Schulterblatt durchgeführt haben soll.
Die Vorwürfe lauten Amtsanmaßung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes sowie der Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz. Es ist nicht sein erster Besuch dieser Art bei diesem Gericht. Schon im Juni dieses Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht Hamburg zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro, weil er sich als falscher Lebensmittelkontrolleur ausgegeben hatte.
Strafe schreckt nicht
Doch auch nach dem Urteil veröffentlichte Frithjof N. offenbar weiter Videos auf seinen Kanälen. Mal auf einem Pferdehof, mal als vermeintlicher Elektriker in einer Tankstelle. Im Gegensatz zu den früheren Videos sei diesmal alles abgesprochen gewesen, die gezeigten Menschen Schauspieler, versichert er.
Ob das stimmt, soll beim nächsten Verhandlungstermin am 13. November 2026 eine Rolle spielen. Der Richter hat eine Polizeibeamtin beauftragt, die Orte und Umstände der Aufnahmen bis dahin genauer zu untersuchen. Gegen das Urteil aus dem Juni kündigte N. an vorzugehen. Um die dafür anfallenden Anwaltskosten zu finanzieren, startete er einen Spendenaufruf.
Auf seiner Gofundme-Seite mit dem Titel „Wenn Wahrheit Anwälte braucht“ kamen bislang 37.139 Euro zusammen. Das ursprüngliche Spendenziel von 26.000 Euro wurde kurzerhand auf 45.000 Euro erhöht, nachdem die erste Summe durch seine Unterstützer erreicht worden war. Auf der Spendenseite schreibt er: „Ich habe diese Community aufgebaut, weil ich Dinge sage, die andere sich oft nicht trauen zu sagen.“
Was diese Dinge sind, hört man ihn in einer Straßenumfrage des Hamburger Influencers Benabin ausführen. Auf die Frage, weshalb er die Fake-Kontrollen überhaupt durchführe, antwortet er feixend: „Die aus Fernost sind ja oft auch Dreckschweine.“ Es fällt tatsächlich auf, dass viele seiner Kontroll-Videos in Asia-Imbissen gedreht wurden.
Im Anschluss lässt er den Imbiss-Mitarbeiter gerade stehen und misst mit einem Richtthermometer erst die Temperatur an Stirn des Mannes, dann am Rücken und schließlich am Gesäß
So auch jenes, das am Freitag im Gerichtssaal zu sehen ist. Im weißen Kittel und mit Klemmbrett bewaffnet hetzt Frithjof N. einen Imbiss-Mitarbeiter durch die Räume des Ladens. Nachdem er sich als Benjamin Blümchen vorgestellt hat, zeigt er auf zwei Behältnisse im Kühlschrank: „Ist das Hühnerflei´ oder Schweineflei´ brauchen sie das?“
Er bedient damit ein besonders plumpes, rassistisches Klischee: Das des asiatischen Menschen, der das „sch“ nicht aussprechen kann und aus „Fleisch“ kurzerhand „Flei“ macht. Im Anschluss lässt er den Imbiss-Mitarbeiter gerade stehen und misst mit einem Richtthermometer erst die Temperatur an Stirn des Mannes, dann am Rücken und schließlich am Gesäß, während er ihn barsch anweist, die Arme zur Seite zu strecken.
Er schließt mit dem Satz, der auf eine vergiftete Art versöhnlich im Ton klingt: „Alles gut, aber putz' dir mal die Zähne.“ Zahlreiche dieser Videos laufen am Freitag im Gerichtssaal. Aber nicht nur ihnen gilt das Interesse des Richters. Heute, und besonders am nächsten Verhandlungstermin am 13. November, soll es auch um die Finanzen des Influencers gehen.
Die Strafe zu der Frithjof N. im Juni verurteilt wurde, lässt sich im Normalfall recht gut verwenden, um Rückschlüsse auf seine finanzielle Lage schließen: Die 3.000 Euro, zu denen N. verurteilt wurde, sollte er in 150 Tagessätzen zu je 20 Euro zahlen. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich grundsätzlich nach dem monatlichen Nettoeinkommen, geteilt durch 30.
Das Gericht legte bei N. damit rechnerisch ein monatliches Nettoeinkommen von lediglich 600 Euro zugrunde. Für einen Influencer, der auf Instagram, Tiktok und YouTube über eine Million Foller:innen vereint, ein überraschend kleiner Verdienst. Nun kündigt der Richter an, es solle beim nächsten Termin besonders um mehrere Bargeldeinzahlungen auf sein Konto und das Geld aus der Gofundme-Kampagne gehen.
Keine Freude mehr mit dem Kanal
Es tauchten außerdem Zweifel auf, ob N. tatsächlich an seiner Meldeadresse in Nordfriesland wohnt. Hygieneartikel für Männer habe man bei einer Hausdurchsuchung nicht gefunden. Dass hier vielleicht etwas nicht ganz sauber ist, wird auch im Gerichtssaal deutlich.
Der geständige Frithjof N. gibt sich am Freitag zunächst reumütig. Er spricht leise und mit Bedacht, lässt den Geschädigten, die als Zeugen im Gerichtssaal erscheinen, über seinen Anwalt 1.000 Euro Entschädigung anbieten. Und als er sich persönlich bei der Zeugin Nguyen entschuldigt, sagt er: „Wenn ich Sie hier so sitzen sehe und sehe, wie sehr es Sie mitnimmt, dann tut es mir richtig leid.“
Doch all das fällt in sich zusammen, als die Staatsanwaltschaft ihn fragt, weshalb er seine Kanäle auf Instagram und Tiktok am Mittwoch vor Prozessbeginn plötzlich doch geschlossen habe: „Mein ist Briefkasten explodiert mit Post, ich will nicht, dass mein Leben davon handelt, Strafen zu zahlen. Der Kanal macht so keine Freude mehr.“
AfD-Hassnetzwerke auf X Staatsanwalt ermittelt gegen rechten Troll Patrick Kolek
Doxxen, swatten, hassen: Der Aktivist Patrick Kolek orchestriert extrem rechte Online-Kampagnen. Seine Bubble reicht bis zur AfD. Nun ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft.
Von Mieke Wolke
Verwaltungsrichter unter Troll-Verdacht Rücktritt nach taz-Recherche
Der Osnabrücker Richter Gert Armin Neuhäuser steht im Verdacht, Hasskommentare im Internet verfasst zu haben. Er zieht nun erste Konsequenzen.
Von Nadine Conti
Internettrend Ragebait Reichweite geht durch den Magen
Content Creator*innen auf Instagram und Tiktok kochen eklige Rezepte und setzen sich dem Hass ihrer Community aus – und das ist genau so gewollt.
Von Laila Oudray
10 Wochen taz + Sachbuch „Autoritäre Rebellion“ Gegen Rechtsruck hilft Linksblick
Zeiten wie diese brauchen Seiten wie diese: unabhängig, konzernfrei und mit klarer Kante gegen Faschismus, Rassismus und Rechtsruck. Teste jetzt die taz und erhalte das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Rechtsextremismus-Experten Andreas Speit als Prämie.
- Das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit als Prämie
- Die wochentaz jeden Samstag frei Haus + digital in der App
- Die tägliche taz von Mo-Fr digital in der App
- Zusammen für nur 28 Euro
10 Wochen taz + Buch „Autoritäre Rebellion“
Jetzt bestellen
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.