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Wednesday, October 7, 2026

EU-Methanverordnung: Von der Leyen kündigt ein Jahr Aufschub an

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Die EU-Kommission könnte offenbar die Methanverordnung für Öl-, Gas- und Kohleimporte aufweichen. Methan ist über 20 Jahre etwa 80-mal klimawirksamer als Kohlendioxid (CO₂) und soll deshalb in der EU durch die Methanverordnung einer stärkeren Regulierung unterworfen werden. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte am Dienstag im Europäischen Parlament in Straßburg an, Exporteuren beim Methan „ein weiteres Jahr Flexibilität“ zu geben. Das spare „zusätzliche Kosten in einer Krisenzeit“. Was genau sich ändern soll und ab wann, ließ sie offen.

In der Rede vor dem EU-Parlament ordnete von der Leyen den Schritt in die angespannte Lage am Energiemarkt ein: Die Gaspreise seien seit Ende Februar um 140 Prozent gestiegen, die Mehrkosten für importierte fossile Brennstoffe bezifferte sie auf 100 Milliarden Euro. Eine Rechnung, wie viel die Methan-„Flexibilität“ davon einsparen soll, lieferte sie nicht. Ob damit eine echte Fristverschiebung, eine Übergangsphase oder nur eine mildere Durchsetzung gemeint ist, bleibt ebenfalls unklar.

Medienberichte deuten auf die Pflicht nach Artikel 28 der Verordnung (EU) 2024/1787 hin. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Importeure für Lieferverträge, die seit dem 4. August 2024 geschlossen oder erneuert wurden, nachweisen, dass der Produzent im Drittland seine Methanemissionen nach EU-gleichwertigen Standards überwacht, meldet und überprüfen lässt (MRV). Die jährlichen Meldungen nach Artikel 27 laufen bereits seit 2025 und würden ohne Gesetzesänderung weitergelten. Ob auch die ab August 2028 fälligen Berichte zur Methanintensität nach Artikel 29 verschoben werden sollen, ist nicht bekannt.

Dass von der Leyen von „Exporteuren“ spricht, ist eine politische Verkürzung. Rechtlich adressiert die Verordnung vor allem die Importeure in der EU, wie die FAQ der Kommission zu den Importanforderungen erläutert. Die nötigen Daten müssen sie aber bei ihren Lieferanten außerhalb der EU beschaffen. Mehr Zeit käme also vor allem Förderunternehmen zugute, die Messsysteme und Prüfverfahren erst aufbauen müssen.

Beschlossen ist bislang nichts. Eine im Verordnungstext verankerte Frist lässt sich nicht per Rede verschieben; nötig wäre ein förmlicher Vorschlag der Kommission, dem Parlament und Rat zustimmen müssen. Energiekommissar Dan Jørgensen hatte laut einem Bericht von EU Perspectives selbst betont, die Kommission könne die Anwendung nicht eigenmächtig verschieben. Ein förmlicher Vorschlag liegt noch nicht vor. Jørgensens Plan für einen einjährigen Aufschub der Importbestimmungen muss laut Agence Europe erst noch das Kommissionskollegium passieren. Bis zum Jahreswechsel bleiben weniger als drei Monate. Schon am 20. Juli hatte die Kommission den Mitgliedstaaten in einer förmlichen Empfehlung nahegelegt, bei bestimmten Verstößen von Importeuren gegen die Pflichten der Jahre 2027 bis 2029 auf Strafen zu verzichten, Betrugsfälle ausgenommen. Diese Empfehlung würde an den gesetzlichen Pflichten nichts ändern.

Die Internationale Energieagentur (IEA) schätzt die Emissionen entlang der Lieferketten europäischer Energieimporte für 2024 auf rund 6 Millionen Tonnen Methan, das ist fast viermal so viel wie im europäischen Fossilsektor selbst. Die Datenlage ist dünn: Weltweit liegen die IEA-Schätzungen für energiebedingte Emissionen etwa 80 Prozent über den Werten, die Staaten an die UN-Klimarahmenkonvention melden. Am kleinsten ist die Lücke in Europa. Genau diese Lücke soll die MRV-Pflicht schließen. Wie viel ein Jahr Verzögerung fürs Klima kostet, lässt sich nicht belastbar beziffern, da die Nachweispflicht selbst keinen Grenzwert setzt. Das Öko-Institut beziffert das Minderungspotenzial eines späteren Intensitätsgrenzwerts von 0,2 bis 0,4 Prozent für Öl- und Gasimporte auf 95 bis 120 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr (gerechnet über 100 Jahre). Rund zwei Drittel davon entfallen auf Rohöl, nicht auf Gas.

Statt eines pauschalen Aufschubs wären auch gezieltere Hebel denkbar: einheitliche Datenformate, eine zügige Anerkennung gleichwertiger MRV-Systeme in Förderländern, wie sie Artikel 28 bereits vorsieht, oder technische Hilfe bei Messung und Lecksuche. Welchen Weg die Kommission einschlägt, wird erst ihr Gesetzesvorschlag zeigen.

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