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Friday, November 6, 2026

EU-Kommission fordert Kaninchenbauverbot auf TikTok

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Die EU-Kommission hält den Algorithmus für die Inhaltsauswahl auf TikTok für nicht mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) vereinbar. Das Verfahren, mit dem Betreiber Bytedance die Kurzvideos für den „For You“-Feed der Nutzer auswähle, schaffe einen sogenannten „Rabbit Hole“-Effekt, teilte die Kommission am Freitag zu vorläufigen Ergebnissen einer laufenden Untersuchung mit. Dem Unternehmen droht jetzt eine Strafe.

„Jedes Mal, wenn ein Nutzer scrollt oder ein Video auf TikTok mit ‚Gefällt mir‘ markiert, bietet der Algorithmus Gleichartiges an und führt die Nutzer dadurch in einen Kaninchenbau, dem sie nicht leicht entkommen können“, sagt die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen.

Der DSA verpflichtet Plattformen dazu, Risiken und negativen Auswirkungen auf Nutzer vorzubeugen. Das habe Bytedance in diesem Fall aber unterlassen, so die vorläufigen Ergebnisse der Kommission. Die Plattform erzeuge mit ihren Inhalteempfehlungen selbst Risiken und ignoriere dabei Nutzerinteraktionen weitgehend.

Das sei insbesondere bei potenziell gesundheitsbeeinträchtigenden Inhalten der Fall, bei denen der Algorithmus als Verstärker wirke, wenn etwa die Verweildauer eines Videos als Empfehlungsgrundlage genommen wird. Wo Inhalte mit negativen psychologischen Effekten massenhaft ausgespielt würden, müsse das eingedämmt werden.

Was der Betreiber Bytedance dagegen getan habe, sei nicht ausreichend, stellt die Kommission fest. TikTok unterliegt als eine der reichweitenstärksten Plattformen in der EU der unmittelbaren Aufsicht der EU-Kommission, bei den heutigen Feststellungen war aber auch die für den Europasitz zuständige irische Aufsichtsbehörde involviert.

Die EU-Kommission greift damit den Kern von TikToks Geschäftsmodell an. Der „Mehr vom Selben“-Effekt ist zentral für die Funktionsweise der Plattform. „Wir gehen gegen ein Geschäftsmodell vor, das potenziell Risiken auslösen kann“, sagt eine hohe EU-Beamtin am Morgen. „Das ist, was wir ändern wollen – und das nicht nur bei TikTok.“

Der Anbieter hat nun die Möglichkeit, auf die Vorwürfe der Aufsichtsbehörde zu reagieren. Sollte die EU-Kommission ihre vorläufigen Ergebnisse dann als bestätigt erachten, könnte sie eine Strafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes aussprechen. Auch gegen eine solche wären Rechtsmittel möglich.

Die Ergebnisse sind nur ein Teil des seit Februar 2024 laufenden Verfahrens. Bereits im Februar 2026 hatte die Kommission TikToks süchtig machendes Design samt Endlos-Scrollen und Autoplay vorläufig beanstandet. Anders als beim geplanten EU Kids Act, der noch einige Zeit auf sich warten lassen wird, ist das Vorgehen der Kommission zwar besonders relevant für Kinder und Jugendliche, aber nicht auf diese Altersgruppe beschränkt.

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